Treppenlifte bieten Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, in ihrem gewohnten Zuhause zu bleiben und Barrieren im Alltag zu überwinden. Doch die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit erheblichen Kosten verbunden, die viele Betroffene vor finanzielle Herausforderungen stellen. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Kostenfaktoren bei der Installation eines Treppenlifts und informieren über mögliche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten. So erhalten Sie einen Überblick, wie Sie die Finanzierung erleichtern und Ihre Wohnsituation altersgerecht gestalten können.
Zur Finanzierung eines Treppenlifts stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Grundsätzlich können Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000 Euro beantragen.
Pflegegrad (Pflegestufen 1-5)
2 Jahre bei ihrer Pflegekasse versichert innerhalb
der letzten 10 Jahre
Umbau ermöglicht selbstbestimmtes Leben
(oder verbessert die Pflegesituation)
Kostenvoranschlag liegt vor
Zusätzlich stehen Ihnen weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel zur Verfügung. Insbesondere folgende Programme können weiterhelfen:
Die KfW bietet einen Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen („Investitionszuschuss 455-B“), wodurch eine Förderung von mehr als 5.000 Euro möglich sind (Hinweis: vorübergehend nicht verfügbar, Stand Juni 2023). Dieses Programm ist jedoch nicht mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinierbar.
Neben Zuschüssen bietet die KfW auch Förderkredite, die meist eine zinsgünstige Kreditfinanzierung ermöglichen (z.B. „KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen“)
Personen können auch über die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung einen Zuschuss erhalten.
Hierfür bietet sich das Programm „Teilhabe am Arbeitsleben“ (Agentur für Arbeit) oder „Berufliche Rehabilitation“ (Deutsche Rentenversicherung) an.
Verschiedene Stiftungen bieten Unterstützung, jedoch nur für bestimmte Personen bzw. Krankheitsbilder, die Ursache für die Mobilitätseinschränkungen sind. Beispiele sind „Aktion Mensch“, die „Nathalie-Todenhöfer-Stiftung“ für MS-Kranke oder die„Else-Krauschitz-Stifung“ für Menschen mit Körperbehinderungen. Je nach Einzelfall empfiehlt sich eine weitergehende Recherche.
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