Ihre Eltern haben Anspruch auf kostenlose Haushaltshilfe
131 Euro im Monat – ab Pflegegrad 1. Doch die meisten Familien wissen nichts davon.
Thomas M. (52) aus Köln hatte ein schlechtes Gewissen.
Seine Mutter Hildegard (79) lebt alleine. Seit dem Sturz vor zwei Jahren hat sie Pflegegrad 1. Thomas arbeitet Vollzeit, pendelt täglich. Am Wochenende fährt er zu ihr, putzt, kauft ein, bringt den Müll raus.
„Ich habe gesehen, wie die Wohnung unter der Woche immer mehr verwahrloste. Aber ich konnte nicht jeden Tag dort sein.“
Seine Mutter Hildegard (79) lebt alleine. Seit dem Sturz vor zwei Jahren hat sie Pflegegrad 1. Thomas arbeitet Vollzeit, pendelt täglich. Am Wochenende fährt er zu ihr, putzt, kauft ein, bringt den Müll raus.
„Ich habe gesehen, wie die Wohnung unter der Woche immer mehr verwahrloste. Aber ich konnte nicht jeden Tag dort sein.“
Was Thomas nicht wusste: Seine Mutter hatte die ganze Zeit Anspruch auf kostenlose Haushaltshilfe.
Der sogenannte Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat – das sind 1.572 Euro pro Jahr. Er steht jedem zu, der mindestens Pflegegrad 1 hat. Automatisch. Ohne extra Antrag bei der Kasse.
Doch die Pflegekassen informieren nicht aktiv darüber. Und so lassen Millionen Familien dieses Geld Jahr für Jahr verfallen.
Der sogenannte Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat – das sind 1.572 Euro pro Jahr. Er steht jedem zu, der mindestens Pflegegrad 1 hat. Automatisch. Ohne extra Antrag bei der Kasse.
Doch die Pflegekassen informieren nicht aktiv darüber. Und so lassen Millionen Familien dieses Geld Jahr für Jahr verfallen.
Heute kommt zweimal pro Woche eine Alltagshelferin zu Hildegard.
Sie putzt die Wohnung, geht einkaufen, begleitet sie zum Arzt. Thomas muss sich keine Sorgen mehr machen, ob seine Mutter alleine zurechtkommt.
„Ich hätte das viel früher wissen müssen. Zwei Jahre lang habe ich mich fertig gemacht – dabei hätte meine Mutter längst Hilfe haben können.“
Das Beste: Hildegard zahlt keinen Cent. Der Alltagshelfer rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Papierkram, keine Vorkasse, kein Eigenanteil.
Sie putzt die Wohnung, geht einkaufen, begleitet sie zum Arzt. Thomas muss sich keine Sorgen mehr machen, ob seine Mutter alleine zurechtkommt.
„Ich hätte das viel früher wissen müssen. Zwei Jahre lang habe ich mich fertig gemacht – dabei hätte meine Mutter längst Hilfe haben können.“
Das Beste: Hildegard zahlt keinen Cent. Der Alltagshelfer rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Papierkram, keine Vorkasse, kein Eigenanteil.
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Häufige Fragen von Angehörigen
Kann ich den Entlastungsbetrag für meine Eltern beantragen?
Ja. Als Angehöriger können Sie den Antrag stellvertretend stellen. In der Praxis übernimmt der Alltagshelfer die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse.
Was kostet die Haushaltshilfe?
Nichts. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird direkt von der Pflegekasse bezahlt. Es gibt keinen Eigenanteil.
Mein Vater/meine Mutter hat nur Pflegegrad 1. Reicht das?
Ja, Pflegegrad 1 reicht. Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zu – also auch bei leichtem Hilfebedarf.