Meine Nachbarin bekommt kostenlose Hilfe im Haushalt – so geht’s
Der Entlastungsbetrag macht es möglich: 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, ohne Eigenanteil.
Gerda H. (74) aus Stuttgart hat sich lange gewundert.
Jeden Dienstag und Freitag sah sie, wie eine freundliche Frau bei ihrer Nachbarin Inge klingelte. Sie half beim Putzen, ging einkaufen, begleitete Inge zum Arzt.
„Ich dachte, Inge hat sich eine teure Haushaltshilfe geleistet. So etwas konnte ich mir von meiner Rente nicht leisten.“
Jeden Dienstag und Freitag sah sie, wie eine freundliche Frau bei ihrer Nachbarin Inge klingelte. Sie half beim Putzen, ging einkaufen, begleitete Inge zum Arzt.
„Ich dachte, Inge hat sich eine teure Haushaltshilfe geleistet. So etwas konnte ich mir von meiner Rente nicht leisten.“
Dann erzählte Inge ihr im Treppenhaus die Wahrheit: „Ich zahle keinen einzigen Cent dafür.“
Inge hat Pflegegrad 1 – genau wie Gerda. Und damit Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, bezahlt von der Pflegekasse. Für Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Betreuung.
Das sind 1.572 Euro im Jahr – und Gerda hatte all die Jahre nichts davon gewusst.
Inge hat Pflegegrad 1 – genau wie Gerda. Und damit Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, bezahlt von der Pflegekasse. Für Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Betreuung.
Das sind 1.572 Euro im Jahr – und Gerda hatte all die Jahre nichts davon gewusst.
Heute bekommt auch Gerda zweimal pro Woche Hilfe.
Ihre Alltagshelferin Sabine kümmert sich um den Haushalt, geht mit ihr spazieren und begleitet sie zum Friedhof.
„Sabine ist für mich wie eine gute Freundin geworden. Und das Schönste: Die Pflegekasse bezahlt alles. Ohne Eigenanteil, ohne Papierkram.“
Der Alltagshelfer rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse ab. Gerda musste nur einen kurzen Online-Check machen – den Rest hat der Anbieter erledigt.
Ihre Alltagshelferin Sabine kümmert sich um den Haushalt, geht mit ihr spazieren und begleitet sie zum Friedhof.
„Sabine ist für mich wie eine gute Freundin geworden. Und das Schönste: Die Pflegekasse bezahlt alles. Ohne Eigenanteil, ohne Papierkram.“
Der Alltagshelfer rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse ab. Gerda musste nur einen kurzen Online-Check machen – den Rest hat der Anbieter erledigt.
Warum wissen so wenige davon?
Die Pflegekassen sind nicht verpflichtet, ihre Versicherten aktiv über den Entlastungsbetrag zu informieren. Und so verschenken Millionen Senioren jedes Jahr bares Geld – ohne es zu ahnen.
Über 4,1 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad. Jeder einzelne hat Anspruch auf 131 Euro monatlich. Doch die wenigsten nutzen es.
Die Pflegekassen sind nicht verpflichtet, ihre Versicherten aktiv über den Entlastungsbetrag zu informieren. Und so verschenken Millionen Senioren jedes Jahr bares Geld – ohne es zu ahnen.
Über 4,1 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad. Jeder einzelne hat Anspruch auf 131 Euro monatlich. Doch die wenigsten nutzen es.
Über 500.000 Anfragen
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf kostenlose Haushaltshilfe:
Klicken Sie auf Ihr Bundesland:
PflegeHelfer24: TÜV-geprüftes Onlineportal
PflegeHelfer24 wurde vom TÜV als „Geprüftes Onlineportal“ ausgezeichnet. Diese Zertifizierung steht für geprüfte Qualität, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Was genau ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung: 131 Euro pro Monat für Hilfe im Alltag. Er steht jedem ab Pflegegrad 1 zu.
Was kann die Haushaltshilfe alles übernehmen?
Putzen, Staubsaugen, Wäsche, Einkaufen, Kochen, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Gesellschaft leisten – alles, was den Alltag erleichtert.
Muss ich etwas dazuzahlen?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird direkt von der Pflegekasse an den Anbieter gezahlt. Für Sie fallen keine Kosten an.