Putzen, Einkaufen, Arztbesuche – wer einen Pflegegrad hat, bekommt dafür 131€ im Monat. Ohne Antrag. Ohne Zuzahlung.
Mit dem Entlastungsbetrag holen Sie sich Hilfe im Haushalt – ohne einen Cent selbst zu zahlen.
Das Treppensteigen wird schwerer. Der Einkauf anstrengender. Und nach dem Putzen brauchen Sie erstmal eine Pause.
Was viele nicht wissen: Genau dafür gibt es Unterstützung. Und zwar von Ihrer Pflegekasse.
Der sogenannte Entlastungsbetrag steht jedem zu, der einen Pflegegrad hat. Das sind 131 Euro im Monat – für Hilfe im Alltag.
Kein extra Antrag nötig. Keine Zuzahlung. Das Geld steht Ihnen einfach zu.
Der Entlastungsbetrag ist für ganz normale Alltagshilfe gedacht:
✓ Putzen und Aufräumen – Staubsaugen, Wischen, Bad, Fenster
✓ Einkaufen und Besorgungen – Lebensmittel, Apotheke, Post
✓ Begleitung – Arzttermine, Spaziergänge, Friedhof
✓ Gesellschaft – Jemand zum Reden, Vorlesen, Spazierengehen
Kurz gesagt: Alles, was Ihren Alltag leichter macht.
Der Entlastungsbetrag gilt bei allen gesetzlichen Pflegekassen – egal, wo Sie versichert sind.
"Der Entlastungsbetrag ist eine der wertvollsten Leistungen für Senioren. Leider wissen viele gar nicht, dass er ihnen zusteht."
— Pflegexperte
Die gute Nachricht: Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Das bedeutet: Auch wenn Sie "nur" etwas Unterstützung im Alltag brauchen, steht Ihnen das Geld zu.
Unser kostenloser 2-Minuten-Check zeigt Ihnen:
Ob Sie Anspruch haben
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