Welcher Pflegegrad für gratis Elektrorollstuhl?

Das sind die Voraussetzungen

Ein Elektrorollstuhl schenkt Betroffenen wieder neue Mobilität. Und für die immer beliebteren faltbaren Elektrorollstühle übernimmt die Krankenkasse die Kosten in den meisten Fällen sogar komplett.

Wenn das Gehen mit zunehmendem Alter oder aufgrund von Krankheit immer schwerer fällt, wird das eigene Zuhause schnell zu einem "Gefängnis".


Der tägliche Bewegungsradius wird immer kleiner und viele Betroffene trauen sich einfach nicht mehr hinaus. Mitunter fällt auch die Fortbewegung innerhalb des eigenen Zuhauses schwer.


Ein Elektrorollstuhl ist hier die Lösung und macht Betroffene wieder mobil. Doch nicht nur die Kosten sondern auch oft die Angebote von schweren, unhandlichen Modellen bereiten vielen Verbrauchern Kopfschmerzen.


Mit dem „Volksrolli“ gibt es nun einen Elektrorollstuhl, der seinem Namen alle Ehre macht. Er ist deutlich leichter als andere gängige Modelle, einfach klappbar und transportabel und macht dazu noch optisch eine gute Figur.


Und unter bestimmten Voraussetzungen ist er sogar „kostenlos“ – dann verbleiben Ihnen als Nutzer lediglich die 10€ Kassen-Zuzahlung.

So bekommt man den "Volksrolli" von der Kasse


Damit die Krankenkasse die Kosten komplett finanziert, muss für den „Volksrolli“ eine ärztliche Verordnung vorliegen, welche dann zur Freigabe bei der Kasse eingereicht wird.


Bei der ärztlichen Einschätzung sollte vor allem deutlich werden, dass ein Standard-Rollstuhl mit manuellem Antrieb keine adäquate Lösung für den oder die Betroffene darstellt.


Wichtig ist zudem, dass ein Erprobungsbericht der Kasse geliefert wird. Die Anbieter von Elektrorollstühlen unterstützen Verbraucher bei der Beantragung der entsprechenden Verordnung und dem Prüfprozess durch die Krankenkasse.


Können auch Sie den modernen „Volksrolli“ fast kostenlos erhalten?

4.9 von 5.0 | 403 Bewertungen

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