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Kostenträger-Check · § 37c SGB V · Stand 2026

Intensivpflege 2026: Wer zahlt was und was bleibt für Sie?

Die außerklinische Intensivpflege ist kein Zuschuss, den man ausrechnet: Die Pflege rund um die Uhr zahlt die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad. Beantworten Sie drei Fragen und Sie sehen, was in Ihrer Situation tatsächlich bei Ihnen bleibt.

1. Wo soll die Intensivpflege stattfinden?

2. Welcher Pflegegrad liegt vor?

Für die Intensivpflege selbst ist kein Mindestpflegegrad nötig. Er entscheidet nur über die zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse. Unsicher? Zum Pflegegradrechner

3. Übernehmen Angehörige die Grundpflege mit?

Pflegen Angehörige mit, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld. Übernimmt ein ambulanter Dienst die Grundpflege, sind es stattdessen die höheren Pflegesachleistungen.

Ihr Eigenanteil für die Pflege

Pflegekasse

Sie bekommen zusätzlich

Verhinderungspflege, anteilig § 39 SGB XI
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
Wohngruppenzuschlag § 45f SGB XI
Leistungsbetrag vollstationäre Pflege § 43 SGB XI
kein Anspruch ohne Pflegegrad
monatlich
Sie selbst

Wohnen und Verpflegung

Krankenkasse

Pflegekasse

Sie selbst

Verordnung

Richtwerte, Stand 2026. Die Kostenübernahme der Behandlungspflege setzt Verordnung, gegebenenfalls Potenzialerhebung und die Genehmigung der Krankenkasse im Einzelfall voraus. Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung; alle Zuzahlungen zusammen deckelt die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken 1 %).

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Was ist Intensivpflege?

Intensivpflege ist die Versorgung von Menschen, bei denen jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, sodass durchgehend eine Pflegefachkraft anwesend und einsatzbereit sein muss. Am bekanntesten ist sie von der Intensivstation im Krankenhaus. Findet dieselbe Versorgung außerhalb der Klinik statt, nennt das Gesetz sie außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V): zu Hause, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einer vollstationären Einrichtung.

Im Alltag kursieren dafür viele Namen, die fast immer dasselbe meinen: Ambulante Intensivpflege und häusliche Intensivpflege bezeichnen die Versorgung in der eigenen Wohnung, meist als 1:1-Pflege im Schichtdienst eines Intensivpflegedienstes. Bei dauerhaft beatmeten Patienten spricht man auch von Heimbeatmung oder Beatmungspflege. Nicht gemeint ist dagegen die sogenannte 24-Stunden-Pflege durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft, denn die leistet keine medizinische Behandlungspflege; den Unterschied erklärt der Abschnitt Häufige Fragen.

Wer zahlt die außerklinische Intensivpflege?

Anders als bei Treppenlift oder Badumbau gibt es hier keinen Pauschalzuschuss: Die medizinische Behandlungspflege durch examinierte Fachkräfte zahlt die Krankenkasse nach § 37c SGB V, sobald Verordnung, ggf. Potenzialerhebung und Genehmigung vorliegen. Das gilt in allen drei Versorgungsformen: zu Hause, in der Intensivpflege-WG und in der vollstationären Einrichtung. Ein Mindestpflegegrad ist dafür nicht nötig. Was sich zwischen den Formen unterscheidet, sind die zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse (SGB XI) und der Anteil fürs Wohnen und die Verpflegung, den Sie selbst tragen. Gerade dieser Teil wird in vielen Darstellungen falsch oder gar nicht wiedergegeben.

Spartipp

Der oft übersehene Punkt: vollstationär entfällt der Eigenanteil

Findet die außerklinische Intensivpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung statt, übernimmt die Krankenkasse nach § 37c Abs. 3 SGB V nicht nur die Pflege, sondern ausdrücklich auch die betriebsnotwendigen Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung, unter Anrechnung des Leistungsbetrags der Pflegekasse nach § 43 SGB XI. Der sonst übliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der im normalen Pflegeheim 2026 im Bundesdurchschnitt bei mehreren Tausend Euro monatlich liegt, entfällt damit. Es bleibt allein die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Kalendertag für höchstens 28 Kalendertage im Jahr, also höchstens 280 € im Jahr (§ 61 Satz 2 SGB V, § 37c Abs. 5 SGB V). Diese Regel wird nur selten klar dargestellt; teils werden auf Intensivpflege-Seiten sogar die Eigenanteile normaler Pflegeheime genannt, die hier nicht gelten.

  • ·Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch nach § 37c SGB V. Ohne ihn gilt in einer Beatmungs-Fachpflegeeinrichtung der normale Heim-Eigenanteil.
  • ·Entfällt der Anspruch, weil sich der Gesundheitszustand bessert, zahlt die Krankenkasse noch sechs Monate weiter (§ 37c Abs. 3 Satz 2 SGB V).
  • ·In der Intensivpflege-WG gilt das nicht: Dort tragen Sie Miete und Verpflegung weiterhin selbst. Die 10-€-Zuzahlung fällt allerdings auch dort an, weil § 61 Satz 2 SGB V die Wohneinheiten nach § 132l Abs. 5 Nr. 1 SGB V ausdrücklich mitnennt.
  • ·Zu Hause gilt eine andere Formel: Statt der Kalendertag-Pauschale zahlen Sie dort 10 % der tatsächlichen Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 61 Satz 3 SGB V) — ebenfalls begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr, aber ohne feste Eurosumme.
  • ·Beide Zuzahlungsformen setzen Volljährigkeit und das Fehlen einer bestehenden Zuzahlungsbefreiung voraus; unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung ganz. Nach oben deckelt sie die Belastungsgrenze.

Die Obergrenze für alle Zuzahlungen: die Belastungsgrenze (§ 62 SGB V)

Ob 10-%-Formel zu Hause oder Kalendertag-Pauschale in WG und Einrichtung: Mehr als 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt müssen Versicherte im Kalenderjahr insgesamt nicht zuzahlen; bei schwerwiegend chronisch Kranken sinkt die Grenze auf 1 % (§ 62 SGB V). In die Grenze zählen alle gesetzlichen Zuzahlungen des Jahres zusammen, auch die für Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte. Ist sie erreicht, stellt die Krankenkasse für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung aus. Sammeln Sie deshalb alle Zuzahlungsbelege und stellen Sie den Antrag bei der Kasse; viele Kassen bieten bei absehbar hohen Zuzahlungen auch die Befreiung gegen Vorauszahlung des Grenzbetrags an.

Für wen ist Intensivpflege? Beatmung und typische Krankheitsbilder

Der häufigste Auslöser ist die dauerhafte künstliche Beatmung, die sogenannte Heimbeatmung: invasiv über eine Trachealkanüle im Luftröhrenschnitt (Tracheostoma) oder nicht-invasiv über eine Atemmaske. Bei rund 40 % der Intensivpflege-Anfragen über PflegeHelfer24 ist Beatmungspflege erforderlich. Häufige Krankheitsbilder, die zu außerklinischer Intensivpflege führen:

Neuromuskuläre Erkrankungen

ALS, Muskeldystrophie oder eine weit fortgeschrittene Multiple Sklerose: Die Atemmuskulatur wird schwächer, bis eine Atemunterstützung nötig ist, oft zunächst nachts über Maske.

Wachkoma und Schädel-Hirn-Trauma

Nach Unfällen oder Hirnblutungen, wenn Schutzreflexe und Vitalfunktionen dauerhaft instabil sind und ständig überwacht werden müssen.

Schwere Lungenerkrankungen

Vor allem COPD im Endstadium, wenn die Lunge ohne maschinelle Unterstützung nicht mehr ausreichend arbeitet.

Hohe Querschnittlähmung

Verletzungen im Halswirbelbereich können die Zwerchfell-Steuerung ausschalten; die Betroffenen sind dann beatmungspflichtig, geistig aber oft völlig klar.

Schwere Schluckstörungen

Bei ausgeprägter Dysphagie droht ständig das Verschlucken von Speichel (Aspiration); die Atemwege müssen regelmäßig professionell abgesaugt werden, auch ohne Beatmung.

Kinder und Jugendliche

Etwa nach extremer Frühgeburt oder bei angeborenen Erkrankungen. Für die Kinderintensivpflege gelten in der AKI-RL eigene Qualifikationswege, meist mit Versorgung in der Familie.

Wichtig bleibt dabei: Die Diagnose allein begründet den Anspruch nicht. Maßgeblich ist, ob eine Pflegefachkraft ständig anwesend und einsatzbereit sein muss (§ 4 AKI-RL), was bei denselben Krankheitsbildern erfüllt sein kann oder nicht. Und die Intensivpflege ist keine Einbahnstraße: Die Potenzialerhebung prüft bei Beatmung und Trachealkanüle regelmäßig, ob eine Entwöhnung vom Gerät (Weaning) oder die Entfernung der Kanüle möglich ist.

Wann bekommt man Intensivpflege? Voraussetzungen und Ablauf

Voraussetzung ist ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege: Eine geeignete Pflegefachkraft muss ständig anwesend und einsatzbereit sein, weil jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, die sofortiges Eingreifen erfordert (§ 4 AKI-RL). Wichtig zu wissen: Eine Trachealkanüle allein ist ausdrücklich nicht entscheidend, weder ihr Vorhandensein noch ihr Fehlen. Es zählt der tatsächliche Überwachungs- und Interventionsbedarf, nicht die Diagnose oder das Gerät.

1

Qualifizierte Verordnung

Ein besonders qualifizierter Vertragsarzt verordnet die Intensivpflege, nach persönlicher Untersuchung vor jeder Verordnung.

2

Potenzialerhebung

Bei Beatmung oder Trachealkanüle wird vor jeder Verordnung geprüft, ob Entwöhnung bzw. Dekanülierung möglich ist: mindestens alle 6 Monate, bei der Verordnung höchstens 3 Monate alt.

3

Genehmigung der Kasse

Die Krankenkasse genehmigt und kann den Medizinischen Dienst prüfen lassen. Geht die Verordnung binnen 4 Arbeitstagen ein, zahlt die Kasse schon bis zur Entscheidung.

4

Wahl der Versorgungsform

Zu Hause, WG oder Einrichtung: Berechtigte Wünsche der Versicherten sind zu berücksichtigen (§ 37c SGB V); die Wahl liegt nicht allein bei der Kasse.

Anders als der Wohnumfeld-Zuschuss ist die Intensivpflege also kein einmaliger Antrag, sondern eine wiederkehrende Bedarfsprüfung: Erstverordnungen gelten bis zu 5 Wochen, Folgeverordnungen bis zu 6 Monate, bei dokumentiert fehlendem Entwöhnungspotenzial bis zu 12 Monate.

Welcher Arzt darf Intensivpflege verordnen?

Nicht jeder: Die AKI-RL verlangt besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und -ärzte mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Ein Hausarzt ohne passende Facharzt-Qualifikation kann die Verordnung in der Regel nicht selbst ausstellen. Das erklärt, warum der Weg oft über die Klinik oder ein spezialisiertes Beatmungszentrum führt.

Bei Beatmung / Trachealkanüle

Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin oder mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, jeweils mit KV-Genehmigung (§ 9 AKI-RL).

Ohne Beatmung / Kanüle

Der auf die Grunderkrankung spezialisierte Facharzt verordnet (z. B. Neurologe bei ALS); andere Vertragsärzte nur im dokumentierten Konsil mit einem solchen Spezialisten.

Bei Krankenhausentlassung

Der behandelnde Krankenhausarzt mit derselben Qualifikation darf im Entlassmanagement für bis zu 7 Kalendertage verordnen: die Brücke, bis der niedergelassene Verordner übernimmt.

Muster 62: die Verordnungsformulare und die häufigsten Ablehnungsgründe

Seit dem 31. Oktober 2023 darf außerklinische Intensivpflege nur noch auf den bundeseinheitlichen Formularen des Muster-62-Satzes verordnet werden. Das früher übliche Muster 12 der häuslichen Krankenpflege ist dafür ungültig; eine darauf ausgestellte Verordnung weisen die Krankenkassen zurück. Der Satz besteht aus drei Teilen (KBV-Übersicht):

Muster 62A

Potenzialerhebung

Dokumentiert das Ergebnis der Erhebung des Beatmungsentwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzials. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten muss es bei der Verordnung vorliegen und darf höchstens 3 Monate alt sein (6 Monate bei dokumentiert fehlendem Potenzial).

Muster 62B

Verordnung

Das eigentliche Verordnungsformular: verordnungsrelevante Diagnosen, Angaben zum klinischen Status und der erforderliche Leistungsumfang. Die Rückseite füllen Versicherte bzw. Pflegedienst aus; sie ist zugleich der Leistungsantrag an die Krankenkasse.

Muster 62C

Behandlungsplan

Legt die konkreten Maßnahmen der Behandlungspflege fest und muss der Verordnung beigefügt sein. Ändert sich der Bedarf oder der klinische Status, ist er zu aktualisieren und der Kasse erneut vorzulegen.

Verordnung abgelehnt oder liegen geblieben? Die häufigsten Gründe

  • ·Potenzialerhebung fehlt oder ist zu alt: Bei Beatmung oder Trachealkanüle darf das Ergebnis auf Muster 62A höchstens 3 Monate alt sein; nur wenn dokumentiert dauerhaft kein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial besteht, gelten 6 Monate. Weil qualifizierte Erheber knapp sind, ist das in der Praxis der häufigste Verzögerungsgrund; den Termin deshalb früh sichern.
  • ·Behandlungsplan fehlt: Muster 62B ohne beigefügtes Muster 62C ist unvollständig und geht zurück an die Praxis.
  • ·Unvollständige Angaben auf Muster 62B: Diagnosen, klinischer Status oder Leistungsumfang fehlen. Die Formulare gelten selbst unter Ärzten als komplex; die ISL-Handlungsempfehlung zeigt die typischen Fallstricke.
  • ·Verordner ohne Qualifikation: Stellt ein Arzt ohne die nötige Facharzt-Qualifikation bzw. KV-Genehmigung aus, ist die Verordnung nicht wirksam (siehe Welcher Arzt darf verordnen?).
  • ·Falsches Formular: Verordnungen auf dem alten Muster 12 werden seit dem 31.10.2023 nicht mehr akzeptiert.
  • ·Frist verpasst: Nur wenn die Verordnung binnen 4 Arbeitstagen nach Ausstellung bei der Kasse eingeht, übernimmt diese die Kosten schon bis zur Genehmigungsentscheidung. Später eingereicht bleibt die Verordnung gültig, aber die Übergangsphase ist ungedeckt.
  • ·Folgeverordnung zu spät angestoßen: Wegen des Vorlaufs für Termin und ggf. Potenzialerhebung mehrere Wochen vor Ablauf der laufenden Verordnung beginnen, sonst droht eine Versorgungslücke.

Zwei Erleichterungen entschärfen das Nadelöhr Potenzialerhebung: Seit dem 1. Juli 2025 brauchen Bestandspatienten, die bis einschließlich 30. Juni 2025 bereits außerklinische Intensivpflege erhalten haben, für Folgeverordnungen keine erneute Potenzialerhebung mehr; sie erfolgt nur noch bei Anzeichen von Entwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzial oder auf eigenen Wunsch (G-BA-Beschluss). Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Folgeverordnungen zudem unter bestimmten Voraussetzungen per Videosprechstunde ausgestellt werden, wenn es in den letzten zwölf Monaten mindestens einen persönlichen Kontakt gab (AKI-RL-Änderung vom 22.01.2026). Das verkürzt den Weg zum oft weit entfernten spezialisierten Verordner.

Bleibt die Kasse trotz vollständiger Unterlagen bei ihrer Ablehnung, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid und legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. In der Praxis scheitern Verordnungen weit häufiger an den formalen Punkten oben als an der medizinischen Notwendigkeit. Formale Mängel lassen sich mit einer korrigierten Verordnung beheben.

Intensivpflege-Entlassung: der 7-Tage-Plan

Die Klinik-Verordnung für außerklinische Intensivpflege gilt nur 7 Kalendertage. Unser Plan zeigt Tag für Tag, was in der Woche vor der Entlassung wann erledigt sein muss.

  • Tagesgenauer Ablaufplan von Tag -7 bis zum Entlassungstag
  • Muster 62A–C und Pflegegrad-Eilverfahren erklärt
  • Checklisten zum Abhaken für jeden Tag

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Was andere anfragen: die Intensivpflege-Nachfrage in Zahlen

Über PflegeHelfer24 werden laufend Intensivpflege-Anfragen gestellt. Die grob gerundeten Anteile daraus zeigen, welche Situation typisch ist (Datenstand: August 2026):

Wo soll versorgt werden?

Versorgung zu Hause rund 60 %
Stationär / Wohngruppe rund 40 %

Ist Beatmungspflege erforderlich?

Beatmung nicht erforderlich rund 50 %
Beatmung erforderlich rund 40 %
Noch unsicher rund 10 %

Welcher Pflegegrad liegt vor?

Anteile unter den Anfragen mit bekanntem Pflegegrad (rund die Hälfte der Anfragen)

Pflegegrad 5 rund 45 %
Pflegegrad 4 rund 20 %
Pflegegrad 3 rund 20 %
Pflegegrad 2 rund 15 %
  • ·Verordnung: Bei rund 40 % der qualifizierten Anfragen liegt die ärztliche Verordnung bereits vor, bei knapp der Hälfte ist sie beantragt. Wer noch ganz am Anfang steht, klärt zuerst die Verordnungsfrage.
  • ·Zeitdruck: Rund 60 % der Anfragen sollen sofort versorgt werden, meist wegen einer anstehenden Krankenhausentlassung. Die 7-Tage-Verordnung des Entlassmanagements überbrückt genau diese Phase.
  • ·Wer anfragt: Rund vier von fünf Anfragen stellen Angehörige, nicht die Betroffenen selbst; am häufigsten sind es Ehepartner und Kinder.
  • ·Pflegegrad: Pflegegrad 4 und 5 machen zusammen grob zwei Drittel aus. Ein Mindestpflegegrad ist trotzdem keine Voraussetzung, denn die Verordnung entscheidet.

Zu Hause, Intensivpflege-WG oder stationär: die drei Versorgungsformen

Seit dem IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) sieht das Gesetz drei Versorgungsorte vor. Die Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse überall. Unterschiede gibt es in Alltag, Angehörigen-Rolle und Wohnkosten:

Eigene Häuslichkeit

Versorgung im vertrauten Zuhause, oft im 1:1-Schichtdienst des Pflegedienstes. Größte Nähe zur Familie, volle SGB-XI-Leistungen stapelbar, ggf. plus 4.180 € Umbau-Zuschuss. Braucht Platz für Technik und Personal, während die normale Miete weiterläuft.

Intensivpflege-WG

Mehrere Intensivpflege-Patienten teilen sich Wohnung und Fachkräfte-Team. Gemeinschaft statt Isolation, Entlastung der Angehörigen, zusätzlich 224 € Wohngruppenzuschlag monatlich. Selbst getragen: WG-Miete und Verpflegung. Auf Qualität achten: Seit dem IPReG gelten verschärfte Anforderungen.

Vollstationäre Einrichtung

Spezialisierte Pflegeeinrichtung mit kompletter medizinischer Infrastruktur. Sinnvoll bei sehr instabilen Verläufen oder wenn häusliche Versorgung nicht darstellbar ist. Der übliche Heim-Eigenanteil entfällt hier: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die Krankenkasse (§ 37c Abs. 3 SGB V). Es bleibt die Zuzahlung von höchstens 280 € im Jahr.

Ambulante Intensivpflege zu Hause: so funktioniert die 1:1-Versorgung

Bei der häuslichen Intensivpflege ist rund um die Uhr eine examinierte Fachkraft des Intensivpflegedienstes vor Ort, die sich ausschließlich um einen Patienten kümmert. Das läuft im Schichtdienst, meist in 8- oder 12-Stunden-Schichten. Rechnerisch bedeutet ein einziger 24h-Platz damit ein Team von rund fünf bis sechs Vollzeitkräften: einer der Gründe, warum Kapazitäten knapp sind und die Suche früh beginnen sollte. Damit die Versorgung zu Hause genehmigt wird, muss neben der medizinischen auch die räumliche Seite passen:

Platz für Bett und Technik

Das Pflegebett muss von mehreren Seiten zugänglich sein; dazu kommen Beatmungsgerät, Absaugpumpe, Monitor und ein Lager für Verbrauchsmaterial. Ein normales Schlafzimmer reicht oft nicht ohne Umräumen.

Das Pflegeteam im Haus

Die Fachkraft braucht für Pausen und Dokumentation einen Rückzugsplatz. Umgekehrt gilt: Klare Absprachen, welche Räume privat bleiben, schützen die Privatsphäre der Familie im Alltag.

Barrieren und Umbau

Türbreiten, Schwellen und das Bad entscheiden mit, ob Rollstuhl und Duschstuhl durchkommen. Für den Umbau zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI), etwa für den Badumbau.

Zwei Kostenpunkte, die oft übersehen werden: Die Geräte selbst (Beatmung, Absaugung, Monitoring) sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden verordnet, nicht gekauft. Und weil diese Geräte den Stromverbrauch spürbar erhöhen, muss die Krankenkasse die Stromkosten der Hilfsmittel auf Antrag erstatten: Das hat das Bundessozialgericht bereits 1997 entschieden (Az. 3 RK 12/96). Fragen Sie Ihre Kasse, wie sie erstattet: als Pauschale je Gerät oder nach tatsächlichem Verbrauch.

Zur Sicherheit gehört auch die Kontrolle: Der Medizinische Dienst prüft die Qualität der außerklinischen Intensivpflege regelhaft und bei Anlass auch am Versorgungsort (§ 275b SGB V), also gegebenenfalls bei Ihnen zu Hause. Diese Prüfungen sind die Antwort des Gesetzgebers auf frühere Missstände in der Branche.

Die Intensivpflege-Wohngemeinschaft: Mieter statt Heimbewohner

Rechtlich ist die Intensivpflege-Wohngemeinschaft keine stationäre Einrichtung, sondern eine ambulante Wohnform: Die Bewohner (oder ihre rechtlichen Betreuer) mieten ein Zimmer und beauftragen einen ambulanten Intensivpflegedienst, dessen Fachkräfte-Team rund um die Uhr in der Wohnung ist. Daraus folgen zwei getrennte Verträge: der Mietvertrag für das Zimmer und der Pflegevertrag mit dem Dienst. Der Mieterstatus hat Gewicht: Die Bewohner haben das Hausrecht, gestalten den Tagesablauf mit, und je nach Bundesland sehen die Landesheimgesetze für solche Wohngemeinschaften zusätzlich ein Gremium der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen vor, das über Alltagsfragen wie die Haushaltskasse, neue Mitbewohner und im Ernstfall sogar über den Wechsel des Pflegedienstes mitentscheidet.

Die Kosten-Bausteine der WG, die Sie schriftlich aufgeschlüsselt sehen sollten

  • ·Kaltmiete und Nebenkosten für Zimmer und Gemeinschaftsflächen. Der Strom fällt wegen der Geräte höher aus; die Stromkosten der Hilfsmittel erstattet auch hier die Krankenkasse auf Antrag.
  • ·Haushaltskasse für Verpflegung und gemeinsame Anschaffungen.
  • ·Gegebenenfalls eine Betreuungs- oder Investitionsumlage des Betreibers beziehungsweise Pflegedienstes.
  • ·Die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Jahr.
  • ·In die Gegenrichtung fließen der Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich (§ 45f SGB XI, schon ab Pflegegrad 1) und die übrigen Pflegekassen-Leistungen; der Check oben rechnet beides für Ihren Pflegegrad zusammen.

Wie viele Bewohner sich eine Fachkraft teilen, ist gesetzlich nicht einheitlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Konzept und Pflegebedarf der Gruppe. Fragen Sie deshalb konkret nach dem Personalschlüssel je Schicht, auch nachts; die Frage gehört in jedes Erstgespräch (siehe Qualitäts-Checkliste).

Für Angehörige: Ihre Rolle, Ihre Ansprüche und wenn das Geld nicht reicht

Vier von fünf Intensivpflege-Anfragen stellen Angehörige, nicht die Betroffenen selbst. Deshalb vorweg: Die medizinische Verantwortung liegt beim Pflegedienst, nicht bei Ihnen. Sie müssen weder das Beatmungsgerät bedienen noch Ausfälle im Schichtplan auffangen; die durchgehende Versorgung sicherzustellen ist vertragliche Pflicht des Dienstes. Was Sie freiwillig übernehmen möchten, können Sie lernen: Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse für Angehörige an (§ 45 SGB XI), und auf eine individuelle Pflegeberatung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch (§ 7a SGB XI). Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) verschaffen zusätzlich Auszeiten, wenn Sie in der Grundpflege mithelfen.

Wenn Rente und Erspartes nicht reichen

Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht für die verbleibenden Eigenanteile, vor allem die Wohnkosten einer WG, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein (§§ 61 ff. SGB XII), nach Prüfung von Einkommen und Vermögen. Die verbreitete Angst, dass dann die Kinder zahlen müssen, ist meist unbegründet: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift das Sozialamt auf Kinder und Eltern erst zu, wenn deren jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für Ehe- und Lebenspartner gilt diese Grenze allerdings nicht; deren Einkommen und Vermögen wird weiterhin berücksichtigt.

Intensivpflegedienst finden: die Qualitäts-Checkliste

Nach den Missständen in Teilen der Branche hat der Gesetzgeber mit dem IPReG die Anforderungen an Intensivpflegedienste verschärft; die Details regeln Verträge und Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten:

  • ·Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen nach § 132l SGB V: Ohne ihn kann der Dienst die Behandlungspflege nicht abrechnen.
  • ·Erfahrung mit dem Krankheitsbild: Heimbeatmung, Trachealkanülen-Management oder z. B. ALS-Versorgung sind unterschiedliche Spezialisierungen.
  • ·Qualifikation der Fachkräfte: examinierte Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation für außerklinische Beatmung, regelmäßige Fortbildung.
  • ·24h-Notfallerreichbarkeit und Ausfallmanagement: Wer ersetzt kurzfristig eine ausgefallene Fachkraft im Schichtdienst?
  • ·Transparenz: offene Auskunft zu Personalbesetzung, Prüfberichten und Kosten. Ausweichen ist ein Warnsignal.
  • ·Kapazität realistisch klären: Intensivpflege-Fachkräfte sind regional knapp; frühzeitig mehrere Anbieter parallel anfragen.

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So geht es weiter

Ohne ständigen medizinischen Überwachungsbedarf ist meist die 24-Stunden-Betreuung die passende (und günstigere) Versorgungsform; der Kosten-Rechner vergleicht sie direkt mit dem Pflegeheim. Wird zu Hause versorgt, helfen der Badumbau- und der Treppenlift-Zuschuss-Rechner beim §40-Umbau. Alle Geld-Rechner rund um die Pflege finden Sie im Pflege-Rechner-Hub, und ob ein (höherer) Pflegegrad drin ist, klärt der Pflegegrad-Rechner.

Porträt von Dominik Hübenthal
Redaktionell geprüft von Dominik Hübenthal Zuletzt aktualisiert: 26.08.2026 · Anfrage-Daten: Stand August 2026

Häufige Fragen zur Intensivpflege

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Außerklinische Intensivpflege ist medizinische Behandlungspflege für Menschen mit besonders hohem Bedarf, etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle: Eine examinierte Pflegefachkraft muss durchgehend anwesend und einsatzbereit sein, weil jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann. Rechtsgrundlage ist § 37c SGB V; die Details regelt die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des G-BA. Möglich ist die Versorgung zu Hause, in einer Intensivpflege-Wohngruppe oder in einer vollstationären Einrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter, häuslicher und außerklinischer Intensivpflege?

Außerklinische Intensivpflege ist der gesetzliche Oberbegriff (§ 37c SGB V) für jede Intensivpflege außerhalb des Krankenhauses, also auch in der Wohngruppe und in der vollstationären Einrichtung. Ambulante Intensivpflege und häusliche Intensivpflege meinen dagegen die Versorgung in der eigenen Wohnung, meist als 1:1-Pflege im Schichtdienst; bei dauerhaft beatmeten Patienten spricht man auch von Heimbeatmung. Für den Anspruch gegenüber der Krankenkasse macht die Begriffswahl keinen Unterschied, entscheidend ist die Verordnung.

Wer bezahlt die Intensivpflege?

Die Behandlungspflege durch den Intensivpflegedienst zahlt die Krankenkasse nach § 37c SGB V. Das gilt für alle drei Versorgungsformen, jeweils nach Verordnung und Genehmigung. Zusätzlich fließen je nach Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse: zu Hause und in der WG Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, anteilige Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag, in der Wohngruppe zusätzlich der Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich; vollstationär stattdessen der Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. Selbst getragen wird das Wohnen: zu Hause die eigene Miete, in der WG Miete und Verpflegung. In der vollstationären Einrichtung übernimmt die Krankenkasse auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (§ 37c Abs. 3 SGB V). Dort und in der Wohngruppe bleibt nur die Zuzahlung von 10 € je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Jahr; zu Hause gilt stattdessen eine andere Formel, 10 % der tatsächlichen Kosten plus 10 € je Verordnung, ebenfalls begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr. Beide Zuzahlungen gelten erst ab 18 Jahren und nur ohne bestehende Zuzahlungsbefreiung.

Welcher Pflegegrad ist für Intensivpflege nötig?

Keiner: Anders als viele Pflegekassen-Leistungen ist die außerklinische Intensivpflege nicht an einen Mindestpflegegrad gebunden. Ausschlaggebend ist die medizinische Notwendigkeit, die per ärztlicher Verordnung festgestellt wird. In der Praxis haben Betroffene aber fast immer einen hohen Pflegegrad: Bei den meisten Intensivpflege-Anfragen über PflegeHelfer24 mit bekanntem Pflegegrad liegt Pflegegrad 5 oder 4 vor, zusammen machen sie grob zwei Drittel aus.

Wann bekommt man Intensivpflege? Die Voraussetzungen

Es gibt keinen festen Zeitpunkt oder Pflegegrad, ab dem man Intensivpflege bekommt. Entscheidend ist der ärztlich festgestellte, durchgehende Bedarf an einer ständig einsatzbereiten Pflegefachkraft. Der Weg: qualifizierte ärztliche Verordnung, bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten eine Potenzialerhebung vor jeder Verordnung, dann die Genehmigung der Krankenkasse, die den Medizinischen Dienst mit der Prüfung beauftragen kann. Geht die Verordnung innerhalb von 4 Arbeitstagen bei der Krankenkasse ein, werden die Kosten schon bis zur Entscheidung übernommen.

Welcher Arzt darf Intensivpflege verordnen?

Nicht jeder: Verordnen dürfen nur besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und -ärzte mit einer Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung: in der Regel Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (§ 9 AKI-RL). Der Hausarzt ohne diese Qualifikation kann die Verordnung meist nicht selbst ausstellen. Bei der Krankenhausentlassung darf der behandelnde Krankenhausarzt mit entsprechender Qualifikation für bis zu 7 Tage verordnen.

Auf welchem Formular wird Intensivpflege verordnet? (Muster 62)

Seit dem 31. Oktober 2023 ausschließlich auf den bundeseinheitlichen Formularen des Muster-62-Satzes: Muster 62B ist die eigentliche Verordnung, ihr muss der Behandlungsplan auf Muster 62C beigefügt sein. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten dokumentiert Muster 62A zusätzlich das Ergebnis der Potenzialerhebung; es darf bei der Verordnung höchstens 3 Monate alt sein. Das ältere Muster 12 der häuslichen Krankenpflege reicht dafür nicht mehr: Eine darauf ausgestellte Verordnung weisen die Krankenkassen zurück.

Warum wird eine Intensivpflege-Verordnung abgelehnt — und was kann man tun?

Die häufigsten Gründe sind formal: Die Potenzialerhebung fehlt oder ist älter als 3 Monate (besteht dokumentiert dauerhaft kein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial, darf sie bis zu 6 Monate alt sein), der Behandlungsplan (Muster 62C) liegt nicht bei, Angaben auf Muster 62B zu Diagnosen, klinischem Status oder Leistungsumfang sind unvollständig, oder die ausstellende Ärztin bzw. der Arzt hat nicht die nötige Qualifikation mit KV-Genehmigung. Solche Mängel lassen sich meist mit einer korrigierten oder vervollständigten Verordnung beheben. Wichtig für Bestandspatienten: Wer schon vor dem 1. Juli 2025 außerklinische Intensivpflege erhalten hat, braucht für Folgeverordnungen keine erneute Potenzialerhebung mehr. Lehnt die Krankenkasse trotz vollständiger Unterlagen ab, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid und legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Geht die Verordnung außerdem binnen 4 Arbeitstagen nach Ausstellung bei der Kasse ein, übernimmt sie die Kosten bereits bis zur Entscheidung.

Wie lange gilt eine Intensivpflege-Verordnung?

Die Erstverordnung gilt bis zu 5 Wochen, im Entlassmanagement des Krankenhauses bis zu 7 Kalendertage. Folgeverordnungen gelten bis zu 6 Monate. Dokumentiert die Potenzialerhebung, dass keine realistische Aussicht auf Entwöhnung von der Beatmung bzw. Entfernung der Trachealkanüle besteht, sind bis zu 12 Monate möglich (§ 7 AKI-RL).

Was ist die Potenzialerhebung?

Vor jeder Verordnung prüft eine dafür qualifizierte Ärztin oder ein Arzt bei beatmeten und trachealkanülierten Patienten, ob eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät oder eine Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Die Erhebung muss mindestens alle 6 Monate wiederholt werden und darf bei der Verordnung höchstens 3 Monate alt sein; besteht dokumentiert kein Potenzial, verlängern sich die Fristen auf 12 bzw. 6 Monate. Nach zwei negativen Erhebungen über mindestens zwei Jahre ist nicht mehr vor jeder Verordnung eine neue nötig (§ 5 AKI-RL). Bestandsschutz: Wer bis einschließlich 30. Juni 2025 bereits außerklinische Intensivpflege erhalten hat, braucht bei Folgeverordnungen keine erneute Potenzialerhebung mehr; neu erhoben wird nur noch, wenn sich Anzeichen für Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial zeigen oder die Betroffenen es selbst wünschen.

Reicht eine Trachealkanüle als Voraussetzung für Intensivpflege?

Nein, das ist ein verbreitetes Missverständnis. Die AKI-RL stellt ausdrücklich klar, dass das Vorhandensein oder Fehlen einer Trachealkanüle allein nicht entscheidend ist (§ 4 Abs. 2). Maßgeblich ist der tatsächliche Bedarf: Muss eine Pflegefachkraft ständig anwesend und einsatzbereit sein, weil jederzeit unvorhersehbar eingegriffen werden muss? Das kann auch ohne Beatmung und Kanüle der Fall sein oder trotz Kanüle nicht erfüllt sein.

Was kostet eine Intensivpflege-WG?

Die Behandlungspflege in der Wohngruppe zahlt die Krankenkasse. Selbst getragen werden Kaltmiete, Nebenkosten, Verpflegung beziehungsweise Haushaltskasse und gegebenenfalls eine Betreuungsumlage. Belastbare Zahlen dazu gibt es nicht: Weder das Statistische Bundesamt noch vdek, GKV-Spitzenverband oder DIGAB erheben die Wohnkosten in Intensivpflege-WGs, und eine Aufschlüsselung nach Bundesländern existiert nirgends. Einzelne veröffentlichte Angaben liegen etwa bei 500 € monatlich für ein 18 bis 20 m² großes Zimmer inklusive Investitionsumlage (Preisliste MEDIS Intensivpflege, Brandenburg) oder rund 680 € Miete für ein 34 m² großes Zimmer (Einzelfall Köln, CORRECTIV 2021); das sind Einzelbeispiele, keine repräsentative Erhebung. Gegenzurechnen sind die Pflegekassen-Leistungen inklusive Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich nach § 45f SGB XI, der schon ab Pflegegrad 1 zusteht. Lassen Sie sich die Kosten der konkreten WG immer schriftlich aufschlüsseln.

Was kostet die Intensivpflege zu Hause?

Die Behandlungspflege rund um die Uhr zahlt die Krankenkasse nach § 37c SGB V. Als Zuzahlung fallen zu Hause 10 % der tatsächlichen Kosten plus 10 € je Verordnung an (§ 61 Satz 3 SGB V) — anders als die feste Kalendertag-Pauschale in WG und Einrichtung. Auch diese Zuzahlung ist auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt und gilt nur ab 18 Jahren sowie ohne bestehende Zuzahlungsbefreiung; alle Zuzahlungen zusammen deckelt zudem die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 %. Auch die Geräte (Beatmung, Absaugung, Monitoring) sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Es bleiben die normale Miete und Lebenshaltung; die durch die Geräte erhöhten Stromkosten muss die Krankenkasse auf Antrag erstatten (BSG, Urteil vom 06.02.1997, Az. 3 RK 12/96). Für nötige Umbauten zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 SGB XI).

Intensivpflege zu Hause, WG oder stationär: Was ist besser?

Seit dem IPReG sind drei Versorgungsformen vorgesehen: die eigene Häuslichkeit, die Intensivpflege-Wohngruppe und die vollstationäre Einrichtung. Zu Hause bleibt das vertraute Umfeld erhalten, erfordert aber Platz für Technik und Pflegekräfte. Die WG teilt sich ein Fachkräfte-Team, bietet Gemeinschaft und entlastet Angehörige. Die Einrichtung bündelt medizinische Infrastruktur komplett. Berechtigte Wünsche der Versicherten sind bei der Wahl zu berücksichtigen (§ 37c SGB V). Die Entscheidung liegt damit nicht allein bei der Kasse.

Was ist der Unterschied zwischen 24-Stunden-Pflege und Intensivpflege?

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist Betreuung und Grundpflege durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft: ohne medizinische Behandlungspflege, privat organisiert und über SGB-XI-Leistungen bezuschusst. Die außerklinische Intensivpflege ist medizinische Behandlungspflege durch examinierte Fachkräfte rund um die Uhr, verordnet und von der Krankenkasse nach § 37c SGB V bezahlt. Wer keine ständige medizinische Überwachung braucht, ist bei der 24h-Betreuung richtig; bei Beatmung oder vergleichbarem Überwachungsbedarf führt der Weg über die Intensivpflege.

Gibt es Intensivpflege auch für Kinder?

Ja. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gelten in der AKI-RL eigene Qualifikationswege. Verordnung und Potenzialerhebung übernehmen entsprechend qualifizierte Fachärzte, etwa für Kinder- und Jugendmedizin. Spezialisierte Kinderintensivpflegedienste versorgen die kleinen Patienten meist zu Hause, damit sie in der Familie aufwachsen können.

Wie finde ich einen guten Intensivpflegedienst?

Achten Sie auf Erfahrung mit dem konkreten Krankheitsbild (z. B. Heimbeatmung), die Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte, einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen nach § 132l SGB V, eine geregelte 24h-Erreichbarkeit im Notfall und transparente Aussagen zur Personalbesetzung. Seit dem IPReG gelten verschärfte Qualitätsanforderungen. Seriöse Dienste beantworten Fragen dazu offen. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich; die Kapazitäten sind regional knapp.

Quellen & rechtliche Grundlagen
  1. § 37c SGB V: Außerklinische Intensivpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c.html
  2. AKI-RL: Richtlinie des G-BA über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (Fassung 19.11.2021, zuletzt geändert 22.01.2026), Verordnungs- und Qualifikationsvoraussetzungen (§§ 4–11): https://www.g-ba.de/downloads/62-492-4092/AKI-RL_2026-01-22_iK-2026-04-01.pdf
  3. G-BA: Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (Übersichtsseite): https://www.g-ba.de/richtlinien/123/
  4. § 132l SGB V: Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (Rahmenempfehlungen, Verträge): https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/132l.html
  5. KBV: Außerklinische Intensivpflege — Verordnung auf Muster 62A, 62B und 62C: https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/ausserklinische-intensivpflege
  6. GKV-Spitzenverband: Muster 62B — Verordnung außerklinischer Intensivpflege (Formular): https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/ausserklinische_intensivpflege/AKI-Muster-62B-Verordnung.pdf
  7. KV Baden-Württemberg: AKI ab 31. Oktober 2023 nur noch auf Muster 62 verordnen: https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ausserklinische-intensivpflege-ab-31-oktober-nur-noch-auf-muster-62-verordnen
  8. G-BA: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung für Bestandspatienten (wirksam ab 01.07.2025): https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1264/
  9. ISL e. V.: Handlungsempfehlung zum Ausfüllen der AKI-Verordnungsformulare (Muster 62): https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/isl-handlungsempfehlung-fuer-aki-verordnungsformulare
  10. § 61 SGB V: Zuzahlungen (10 € je Kalendertag in Einrichtung/WG, 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu Hause): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
  11. § 62 SGB V: Belastungsgrenze für Zuzahlungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html
  12. § 45f SGB XI: Wohngruppenzuschlag (vormals § 38a, seit 01.01.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45f.html
  13. § 40 SGB XI: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  14. § 43 SGB XI: Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html
  15. § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (setzt häusliche Pflege voraus): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
  16. § 39 SGB XI: Verhinderungspflege (setzt häusliche Umgebung voraus): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
  17. § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
  18. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag (setzt häusliche Pflege voraus): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  19. § 45 SGB XI: Unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html
  20. § 7a SGB XI: Anspruch auf individuelle Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
  21. § 275b SGB V: Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei außerklinischer Intensivpflege durch den Medizinischen Dienst: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275b.html
  22. BSG, Urteil vom 06.02.1997, Az. 3 RK 12/96 (BSGE 80, 93): Stromkosten für den Betrieb von Hilfsmitteln trägt die Krankenkasse: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3+RK+12/96
  23. § 61 SGB XII: Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe bei ungedeckten Pflege- und Wohnkosten): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61.html
  24. § 94 Abs. 1a SGB XII: Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern erst ab 100.000 € Jahreseinkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__94.html
  25. MEDIS Intensivpflege: Preisliste Intensivpflege-WG (Einzelbeispiel Brandenburg): https://www.medis-intensivpflege.de/leistungsangebot/pflegekosten
  26. CORRECTIV: Das Milliardengeschäft mit Beatmungspatienten (11.05.2021, Einzelfall Köln): https://correctiv.org/aktuelles/gesundheit/pflege/2021/05/11/das-milliardengeschaeft-mit-beatmungspatienten-intensiv-beatmung-intensivpflege-gesundheit-pflege-pflegedienst/