Online Pflegegradrechner: Ermitteln Sie Ihren Pflegegrad!

Benedikt Hübenthal
Lesezeit: 7 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 2025-01-23 12:30

Über 4,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, und die richtige Einstufung ist entscheidend für die Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Der Pflegegradrechner basiert dabei auf den gleichen Bewertungskriterien, die auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der offiziellen Begutachtung verwendet.

Er berücksichtigt sechs verschiedene Lebensbereiche – von der Mobilität bis zur sozialen Teilhabe. Die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte spielt eine zentrale Rolle bei der Einschätzung des Pflegegrades – und gewichtet diese entsprechend ihrer Bedeutung für die Pflegebedürftigkeit.

So funktioniert der Pflegegradrechner


Der Online-Pflegegradrechner führt Sie Schritt für Schritt durch sechs zentrale Lebensbereiche, die für die Ermittlung des Pflegegrads relevant sind. Für jeden Bereich beantworten Sie gezielte Fragen zur Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person:

Beispiel Mobilität: "Kann die Person selbstständig im Zimmer umhergehen?" Hier wählen Sie zwischen Optionen wie "vollständig selbstständig" (0 Punkte), "überwiegend selbstständig" (1 Punkt), "überwiegend unselbstständig" (2 Punkte) oder "unselbstständig" (3 Punkte).

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Die offiziellen Module des Medizinischen Dienstes

Die Bewertung erfolgt in diesen Modulen:


Modul 1 - Mobilität (10% Gewichtung)

Die Bewertung der Mobilität umfasst alle grundlegenden Bewegungsabläufe im Alltag. Dabei wird geprüft, wie selbstständig sich die Person innerhalb der Wohnung fortbewegen kann, ob Treppensteigen möglich ist und wie gut Positionswechsel im Bett gelingen. Auch das Halten einer stabilen Sitzposition wird bewertet. Auch die Fähigkeit, stabil zu sitzen und aus eigener Kraft aufzustehen, fließt in die Bewertung ein. Die Beurteilung erfolgt dabei immer unter Berücksichtigung eventuell verwendeter Hilfsmittel wie Rollator oder Gehstock.


Modul 2 und 3 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen (15% Gewichtung)

In diesem kombinierten Modul geht es um die geistigen Fähigkeiten und das Verhalten der Person. Zentral ist dabei, wie gut sie andere Menschen erkennt, sich zeitlich und örtlich orientieren kann und in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Auch das Verstehen von Sachverhalten und die Fähigkeit, Risiken im Alltag zu erkennen, werden beurteilt. Zusätzlich fließen Verhaltensauffälligkeiten wie nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten oder Ängste in die Bewertung ein.


Modul 4 - Selbstversorgung (40% Gewichtung)

Die Selbstversorgung hat mit 40 Prozent die höchste Gewichtung im Bewertungssystem. Hier wird die Selbstständigkeit bei der täglichen Körperpflege eingeschätzt, also das Waschen, Duschen, Zähneputzen und Kämmen. Auch die Fähigkeit, sich selbstständig an- und auszukleiden, wird bewertet. Weitere wichtige Aspekte sind die eigenständige Nahrungsaufnahme und die Versorgung beim Toilettengang. Jede dieser Tätigkeiten wird einzeln betrachtet und nach dem Grad der benötigten Hilfe bewertet.


Modul 5 - Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20% Gewichtung)

Dieses Modul erfasst, wie selbstständig die Person mit ihren gesundheitlichen Problemen umgehen kann. Dazu gehört die eigenständige Medikamenteneinnahme, die Durchführung von Verbandswechseln und die Organisation von Arztbesuchen. Auch der Umgang mit Therapiemaßnahmen wie Physiotherapie oder Blutzuckermessungen wird bewertet. Besonders wichtig ist hier die Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit, mit der diese Aufgaben bewältigt werden können.


Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens (15% Gewichtung)

Im letzten Modul wird bewertet, wie gut die Person ihren Alltag strukturieren und gestalten kann. Dies umfasst die Fähigkeit, einen geregelten Tagesablauf zu planen und einzuhalten sowie einen gesunden Schlaf-Wach-Rhythmus zu bewahren. Auch die selbstständige Beschäftigung im Alltag und die Pflege sozialer Kontakte werden hier berücksichtigt. Dabei wird besonders darauf geachtet, wie gut sich die Person in ihrem gewohnten Umfeld zurechtfindet und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.


Berechnung des Ergebnisses

Der Rechner verarbeitet Ihre Angaben nach einem festgelegten Algorithmus. Die Pflegegrad-Berechnung basiert auf den offiziellen Bewertungskriterien und berücksichtigt alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit:

  1. Für jede Antwort werden 0-3 Punkte vergeben

  2. Die Punkte werden pro Modul zusammengezählt

  3. Jedes Modul wird entsprechend seiner Gewichtung in die Gesamtwertung einberechnet

  4. Das Endergebnis ordnet die erreichte Punktzahl einem Pflegegrad zu:

  • 12,5 bis unter 27 Punkte → Pflegegrad 1

  • 27 bis unter 47,5 Punkte → Pflegegrad 2

  • 47,5 bis unter 70 Punkte → Pflegegrad 3

  • 70 bis unter 90 Punkte → Pflegegrad 4

  • 90 bis 100 Punkte → Pflegegrad 5

Wichtig: Das Ergebnis des Online-Rechners ist eine erste Orientierung. Die endgültige Einstufung erfolgt immer durch den MDK nach einer persönlichen Begutachtung. Dennoch hilft der Rechner dabei, sich auf die Begutachtung vorzubereiten und realistische Erwartungen zu entwickeln.


Nach der Berechnung: Weitere Schritte

Sobald Sie das Ergebnis des Online-Pflegegradrechners erhalten haben, dient dies als erste wichtige Orientierung. Die errechnete Punktzahl gibt Ihnen einen realistischen Eindruck, welcher Pflegegrad wahrscheinlich in Frage kommt. Bedenken Sie dabei, dass der Online-Rechner zwar auf den offiziellen Bewertungskriterien basiert, aber keine rechtsverbindliche Einstufung darstellt.


Antragstellung bei der Pflegekasse

Der nächste Schritt ist die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Dies können Sie formlos per Telefon oder schriftlich einreichen. Alternativ können Sie den Antrag auch per E-Mail einreichen, wobei das Datum des Eingangs entscheidend ist. Die Pflegekasse sendet Ihnen daraufhin die notwendigen Antragsformulare zu. Füllen Sie diese sorgfältig aus und dokumentieren Sie dabei alle gesundheitlichen Einschränkungen und den daraus resultierenden Hilfebedarf detailliert. Hierbei können die Notizen, die Sie während der Nutzung des Pflegegradrechners gemacht haben, sehr hilfreich sein.


Begutachtung durch Medizinischen Dienst

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung. Ein Gutachter oder eine Gutachterin wird einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren. Bei diesem Termin werden die gleichen Bereiche geprüft, die auch der Online-Rechner abfragt – allerdings durch professionelle Beobachtung und gezielte Fragen. Bereiten Sie sich auf diesen Termin gut vor, indem Sie einen Pflegetagebuch führen und alle relevanten medizinischen Unterlagen bereithalten.

Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Basis des MDK-Gutachtens. In der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. Bei Ablehnung oder einer niedrigeren Einstufung als erwartet haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

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Was ist ein Pflegegrad?


Das Gutachten

Für das Gutachten kommt ein Pflegegutachter an Ihre Wohnstätte, also zu Ihnen nach Hause oder auch ins Pflegeheim, falls Sie dort leben.

Er macht sich ein Bild von der Pflegesituation, stellt Fragen und gibt auch erste Tipps für die Pflege oder empfiehlt Hilfsmittel. Weitere Hinweise zur Vorbereitung auf das Gutachten finden Sie in den Informationsmaterialien Ihrer Pflegekasse.

Im Anschluss wird das Pflegegutachten erstellt.


Der Bescheid

Die Empfehlung im Gutachten ist aber nicht die finale Entscheidung, denn diese wird von der Pflegeversicherung getroffen.

In der Regel folgt sie aber dem Gutachten.

Sie erhalten Ihren Pflegegrad-Bescheid zusammen mit dem Gutachten schriftlich.

Wurde Ihnen ein Pflegegrad bewilligt, gelten Ihre Ansprüche jetzt rückwirkend zum Tag des Antrags.

Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Pflegeexperten zur Seite stehen zu lassen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Pflegegrade im Überblick

Untenstehend finden Sie eine Übersicht der Ihnen zustehenden Zuschüsse je Pflegegrad. Am Ende des Pflegegradrechners finden SIe eine ähnliche Übersicht inklusive der Möglichkeit, diese Zuschüsse direkt zu beantragen.

Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen 2025 diese Leistungen zu:


PflegeleistungHöhe des Zuschusses
Pflegegeld -
Pflegesachleistungen -
Verhinderungspflege -
Kurzzeitpflege -
Entlastungsbetrag €131 monatlich
Tages- oder Nachtpflege -
Pflegehilfsmittel €42 monatlich
Hausnotruf €25,50 monatlich
Wohnraumanpassung €4.180 pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege €131 monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) €53 monatlich
Pflegeberatung Quartalsweise
Pflegekurse für Angehörige Wird übernommen

Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen 2025 diese Leistungen zu:


PflegeleistungHöhe des Zuschusses
Pflegegeld €347 monatlich
Pflegesachleistungen €796 monatlich
Verhinderungspflege €1.685 jährlich
Kurzzeitpflege €1.854 jährlich
Entlastungsbetrag €131 monatlich
Tages- oder Nachtpflege €721 monatlich
Pflegehilfsmittel €42 monatlich
Hausnotruf €25,50 monatlich
Wohnraumanpassung €4.180 pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege €805 monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) €53 monatlich
Pflegeberatung Quartalsweise
Pflegekurse für Angehörige Wird übernommen

Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2025 diese Leistungen zu:


PflegeleistungHöhe des Zuschusses
Pflegegeld €599 monatlich
Pflegesachleistungen €1.497 monatlich
Verhinderungspflege €1.685 jährlich
Kurzzeitpflege €1.854 jährlich
Entlastungsbetrag €131 monatlich
Tages- oder Nachtpflege €1.357 monatlich
Pflegehilfsmittel €42 monatlich
Hausnotruf €25,50 monatlich
Wohnraumanpassung €4.180 pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege €1.319 monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) €53 monatlich
Pflegeberatung Quartalsweise
Pflegekurse für Angehörige Wird übernommen

Pflegegrad 4

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen 2025 diese Leistungen zu:


PflegeleistungHöhe des Zuschusses
Pflegegeld €800 monatlich
Pflegesachleistungen €1.859 monatlich
Verhinderungspflege €1.685 jährlich
Kurzzeitpflege €1.854 jährlich
Entlastungsbetrag €131 monatlich
Tages- oder Nachtpflege €1.685 monatlich
Pflegehilfsmittel €42 monatlich
Hausnotruf €25,50 monatlich
Wohnraumanpassung €4.180 pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege €1.855 monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) €53 monatlich
Pflegeberatung Quartalsweise
Pflegekurse für Angehörige Wird übernommen

Pflegegrad 5

Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2025 diese Leistungen zu:


PflegeleistungHöhe des Zuschusses
Pflegegeld €990 monatlich
Pflegesachleistungen €2.299 monatlich
Verhinderungspflege €1.685 jährlich
Kurzzeitpflege €1.854 jährlich
Entlastungsbetrag €131 monatlich
Tages- oder Nachtpflege €2.085 monatlich
Pflegehilfsmittel €42 monatlich
Hausnotruf €25,50 monatlich
Wohnraumanpassung €4.180 pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege €2.096 monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) €53 monatlich
Pflegeberatung Quartalsweise
Pflegekurse für Angehörige Wird übernommen

Die häufigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

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