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2026
Aktuelle Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung

Pflege-Rente-Rechner 2026: Rentenpunkte & Rentenplus für pflegende Angehörige berechnen

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 pflegt, für den zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, ohne dass Sie selbst etwas einzahlen. Berechnen Sie in wenigen Sekunden, wie viel zusätzliche monatliche Rente Ihnen jedes Pflegejahr bringt. Alle Beträge dienen zu Ihrer Orientierung.

1. Welchen Pflegegrad hat die gepflegte Person?

Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2. Unsicher?

2. Welche Leistung bezieht die gepflegte Person?

Reines Pflegegeld ergibt die höchsten Rentenbeiträge. Je größer der Anteil des Pflegedienstes, desto niedriger der Satz (§ 166 SGB VI).

3. Wie viele Stunden pro Woche pflegen Sie?

Voraussetzung: mindestens 10 Stunden, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage. Die Pflege mehrerer Personen darf zusammengerechnet werden.

4. Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Sie nebenbei?

Bis einschließlich 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit bleibt die Absicherung bestehen. Ohne Nebenjob: 0 eintragen.

5. Wie viele Jahre werden Sie voraussichtlich pflegen?

Für die Hochrechnung Ihres gesamten Rentenplus (0,5 bis 20 Jahre).

Ihr monatliches Rentenplus je Pflegejahr

Stand 2026
0,00 € lebenslange zusätzliche Monatsrente pro vollem Pflegejahr
Fiktives beitragspflichtiges Entgelt 0,00 €
Rentenbeitrag pro Monat (zahlt die Pflegekasse, nicht Sie)0,00 €
Entgeltpunkte pro Pflegejahr0,000

Hochrechnung auf Ihre Pflegedauer

Nach 1 Jahr Pflege beträgt Ihr Rentenplus rund 0,00 € pro Monat (0,000 Entgeltpunkte insgesamt).

Doppelte Wirkung: Pflegezeiten erhöhen nicht nur die Rente, sie zählen auch als vollwertige Beitragszeiten auf die Wartezeiten, etwa für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Mehr dazu

So wird gerechnet: der Rechenweg in 5 Schritten
  1. 1. Prozentsatz der Bezugsgröße (Pflegegrad × Leistungsart, § 166 Abs. 2 SGB VI)0 %
  2. 2. Fiktives Entgelt = Bezugsgröße 3.955,00 € × Prozentsatz0,00 €
  3. 3. Beitrag pro Monat = fiktives Entgelt × 18,6 % Beitragssatz0,00 €
  4. 4. Entgeltpunkte pro Jahr = (fiktives Entgelt × 12) ÷ Durchschnittsentgelt 51.944 €0,000
  5. 5. Rentenplus pro Monat = Entgeltpunkte × Rentenwert 42,52 €0,00 €
  6. Rentenplus nach 1 Jahr Pflege (hochgerechnet)0,00 €

Rechengrößen 2026: Bezugsgröße 3.955,00 €/Monat, RV-Beitragssatz 18,6 %, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €, aktueller Rentenwert 42,52 € je Entgeltpunkt (ab 1.7.2026). Unverbindliche Orientierung: Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person prüft die konkreten Voraussetzungen und Beiträge. Alle Angaben ohne Gewähr.

Empfohlene nächste Schritte für pflegende Angehörige

Was ist das fiktive beitragspflichtige Entgelt?

Das fiktive beitragspflichtige Entgelt ist ein rein rechnerischer Einkommenswert, den die Pflegekasse nutzt, um Ihre Rentenbeiträge zu berechnen, wenn Sie Angehörige pflegen. Die Pflegekasse zahlt den vollen Rentenversicherungsbeitrag (derzeit 18,6%) aus diesem fiktiven Entgelt direkt in Ihr Rentenkonto ein. Die Höhe des Entgelts hängt von Ihrer genauen Situation ab (Pflegegrad des Angehörigen, Pflegedienst Anspruch, ...) und ist ein Prozentsatz der Bezugsgröße der Sozialversicherung (In 2026: 3.955 € pro Monat)

Beispielsituationen

Drei typische Konstellationen, gerechnet mit den Rechengrößen 2026. Ihre eigene Situation stellen Sie oben im Rechner in wenigen Sekunden nach.

PG 3 · Pflegegeld

Tochter pflegt ihre Mutter

Die Tochter arbeitet 20 Stunden pro Woche in Teilzeit und pflegt ihre Mutter zu Hause, deutlich mehr als 10 Stunden an mindestens zwei Tagen. Die Mutter bezieht ausschließlich Pflegegeld. Da die Erwerbstätigkeit unter 30 Wochenstunden bleibt, zahlt die Pflegekasse den vollen Beitrag.

Beitrag der Pflegekasse316,32 €/Monat
Entgeltpunkte pro Jahr0,393
Rentenplus je Pflegejahr16,71 €/Monat
Nach 5 Pflegejahren83,53 €/Monat

PG 4 · Kombinationsleistung

Ehemann pflegt seine Frau

Der nicht erwerbstätige Ehemann pflegt seine Frau im gemeinsamen Haushalt. Zusätzlich kommt ein Pflegedienst, die Frau nutzt also die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Maßgeblich ist dann der mittlere Prozentsatz.

Beitrag der Pflegekasse437,70 €/Monat
Entgeltpunkte pro Jahr0,544
Rentenplus je Pflegejahr23,12 €/Monat
Nach 5 Pflegejahren115,58 €/Monat

PG 2 · Pflegesachleistung

Sohn pflegt neben dem Job

Der Sohn arbeitet genau 30 Stunden pro Woche und damit exakt an der gesetzlichen Obergrenze. Bei exakt 30 Stunden bleibt er versicherungspflichtig; schon ab 30,01 Stunden ginge der gesamte Anspruch verloren. Sein Vater wird überwiegend vom Pflegedienst versorgt, es gilt der niedrigste Prozentsatz.

Beitrag der Pflegekasse139,03 €/Monat
Entgeltpunkte pro Jahr0,173
Rentenplus je Pflegejahr7,34 €/Monat
Nach 5 Pflegejahren36,71 €/Monat

Alle Beträge sind die lebenslange monatliche Rentenerhöhung nach heutigem Rentenwert (42,52 € je Entgeltpunkt, Stand 2026). Im Grenzfall von Beispiel 3 gilt: Schon bei 30,01 Wochenstunden Erwerbstätigkeit entfiele der gesamte Anspruch: Beitrag und Entgeltpunkte gingen vollständig verloren.

Früher in Rente durch Pflege?

Pflegezeiten wirken doppelt: Sie erhöhen Ihre spätere Rente und zählen zugleich als vollwertige Pflichtbeitragszeiten auf die Wartezeiten, also die Mindestversicherungszeiten der gesetzlichen Rente. Ob daraus tatsächlich ein früherer Rentenbeginn wird, hängt davon ab, welche Wartezeit Sie mit den zusätzlichen Beitragsmonaten erreichen.

Wirkung von Pflegezeiten auf die Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung
Wartezeit Bedeutung Zählen Pflegezeiten?
5 Jahre Allgemeine Wartezeit, Grundvoraussetzung für jede Rente Ja, als Beitragszeit. Sie kann einen Rentenanspruch überhaupt erst begründen
15 / 20 Jahre U. a. bestimmte Altersrenten Ja, als Beitragszeit
35 Jahre Altersrente für langjährig Versicherte Ja, hier zählen ohnehin alle rentenrechtlichen Zeiten
45 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit früherem abschlagsfreiem Rentenbeginn Ja, nicht erwerbsmäßige Angehörigenpflege zählt ausdrücklich

Besonders wertvoll sind Pflegezeiten bei der 45-Jahres-Wartezeit: Nicht berücksichtigt werden dort etwa Schul- und Hochschulzeiten, Zeiten mit Arbeitslosengeld II sowie Monate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting. Pflegemonate zählen dagegen voll. Freiwillige Beiträge werden nur angerechnet, wenn daneben mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.

Rechenbeispiel: Ein Pflegejahr, zwei Effekte

Eine Frau, Jahrgang 1964, hat mit 64 Jahren bereits 44 anrechenbare Versicherungsjahre. Sie pflegt ihren Mann (Pflegegrad 4, Kombinationsleistung) zwölf Monate lang und erreicht damit exakt die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die für ihren Jahrgang schon ab 65 statt 67 abschlagsfrei möglich ist.

  • + 23,12 €/Monat aus den zusätzlichen Entgeltpunkten des Pflegejahres
  • + 108,00 €/Monat durch den vermiedenen Abschlag: Ohne das 45. Jahr würde ein Rentenbeginn mit 65 dauerhaft 7,2 % kosten (24 Monate × 0,3 %). Bei 1.500 € Bruttorente sind das 108 €

Ein einziges Pflegejahr bringt hier zusammen rund 131 €/Monat lebenslang sowie die Möglichkeit, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Was Pflegezeiten nicht bewirken: Sie senken nicht automatisch das gesetzliche Renteneintrittsalter. Der Vorteil entsteht dort, wo die zusätzlichen Beitragsmonate eine Wartezeitschwelle erreichen lassen. Wer die jeweilige Wartezeit ohnehin schon erfüllt, gewinnt an dieser Stelle nichts hinzu, profitiert aber weiterhin von der Rentenerhöhung aus den Entgeltpunkten.

Auch für die Erwerbsminderungsrente zählen Pflege-Pflichtbeitragszeiten. Voraussetzung ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren sowie in der Regel mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Pflegemonate zählen als solche Pflichtbeiträge.

Sonderfälle

Rente beziehen und pflegen? Teilrente 99,99 % wählen

Bei einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nach der Regelaltersgrenze keine Beiträge mehr. Wer auf nur 0,01 % der Rente verzichtet, hält die Zahlungen am Laufen und erhält je Monat über der Regelaltersgrenze zusätzlich einen Zuschlag von 0,5 % auf die neuen Anwartschaften. Der Rückwechsel in die Vollrente ist jederzeit möglich; Betriebsrentner sollten die Auswirkungen vorab prüfen.

Mehrere Pflegebedürftige: Stunden werden addiert

Die Mindestgrenze von 10 Wochenstunden darf über mehrere gepflegte Personen zusammengerechnet werden (Additionspflege), etwa zweimal 5 Stunden bei beiden Elternteilen.

Geteilte Pflege, geteilte Beiträge

Teilen sich mehrere Personen die Pflege, werden die Rentenbeiträge anteilig nach dem jeweiligen Anteil am Gesamtaufwand verteilt. Jede Pflegeperson muss die Voraussetzungen dabei selbst erfüllen.

Reha der gepflegten Person unterbricht nichts

Pflegende können die pflegebedürftige Person in eine stationäre Reha begleiten und dort weiterpflegen. Die rentenrechtliche Absicherung läuft dann ohne Unterbrechung weiter.

Pflegezeit & Familienpflegezeit: Absicherung bleibt

Während der vollständigen oder teilweisen Freistellung vom Job besteht die Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson fort, solange die verbleibende Erwerbstätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreitet.

Urlaub, Unfall- und Arbeitslosenversicherung

Im Erholungsurlaub der Pflegeperson laufen die Rentenbeiträge seit dem 1. Juli 2025 bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr weiter (zuvor sechs). Zusätzlich sind nicht erwerbsmäßig Pflegende beitragsfrei unfallversichert und bei entsprechender Vorversicherung arbeitslosenversichert.

Ihr Fall ist nicht dabei?

Geteilte Pflege, Teilrente oder mehrere Pflegebedürftige lassen sich selten pauschal beantworten. Eine kostenlose Pflegeberatung klärt Ihre Ansprüche persönlich.

Kostenlose Pflegeberatung

Zur Einordnung: Seit dem 1. April 1995 sind Pflegepersonen gesetzlich rentenversicherungspflichtig (§ 3 SGB VI); bis Ende 2016 lag die Mindestgrenze bei 14 statt heute 10 Wochenstunden.

Häufige Fragen zur Rente durch Pflege von Angehörigen

Muss ich als Pflegeperson die Rentenbeiträge selbst zahlen?

Nein. Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (bei privat Versicherten das private Versicherungsunternehmen) zahlt die Rentenbeiträge in voller Höhe (§ 44 SGB XI). Ihre Rente erhöht sich, ohne dass Sie selbst etwas einzahlen. 2026 liegen die Beiträge je nach Pflegegrad und Leistungsart zwischen rund 139 € und 736 € pro Monat.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Rentenbeiträge?

Ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge. Die Höhe steigt mit dem Pflegegrad und ist am höchsten, wenn die gepflegte Person reines Pflegegeld bezieht.

Wie viele Stunden muss ich pflegen?

Mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage (Regelung seit 1. Januar 2017). Pflegen Sie mehrere Personen, dürfen die Stunden zusammengerechnet werden.

Ich arbeite nebenbei, bleibt die Absicherung bestehen?

Ja, solange Ihre Erwerbstätigkeit regelmäßig 30 Wochenstunden nicht überschreitet. Genau 30 Stunden sind noch zulässig. Ab 30,01 Stunden entfällt die Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson vollständig.

Wie viel Rente bringt ein Jahr Pflege?

Seit dem 1. Juli 2026 bringt ein volles Pflegejahr je nach Pflegegrad und Leistungsart zwischen rund 7 € (Pflegegrad 2, Pflegesachleistung) und rund 39 € (Pflegegrad 5, Pflegegeld) zusätzliche monatliche Rente lebenslang. Den Wert für Ihre Situation zeigt der Rechner oben.

Gibt es einen Unterschied zwischen den Rentenbeiträgen in Ost- und Westdeutschland?

Nein, nicht mehr. Der aktuelle Rentenwert ist seit dem 1. Juli 2023 vollständig angeglichen, und seit dem 1. Januar 2025 gilt auch eine bundeseinheitliche Bezugsgröße als Berechnungsgrundlage. Fiktives Entgelt, Rentenbeiträge und Entgeltpunkte sind damit bundesweit identisch, eine Unterscheidung zwischen Ost und West ist nicht mehr nötig.

Kann ich durch Pflege früher in Rente gehen?

Möglich. Pflegezeiten zählen als vollwertige Pflichtbeitragszeiten auf die Wartezeiten, auch auf die 45-Jahres-Wartezeit für besonders langjährig Versicherte. Dadurch kann ein früherer, abschlagsfreier Rentenbeginn erreichbar werden oder ein Rentenanspruch überhaupt erst entstehen.

Ich beziehe bereits Rente und pflege. Lohnt sich das?

Bei einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich keine Beiträge mehr. Mit einer Teilrente von 99,99 % laufen die Beiträge dagegen weiter; zusätzlich erhöht sich die Rente um einen Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat, den Sie sie über die Regelaltersgrenze hinaus nicht voll in Anspruch nehmen.

Zählt die Pflege auch für die Erwerbsminderungsrente?

Ja. Voraussetzung ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren sowie in der Regel mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Pflegezeiten zählen als solche Pflichtbeiträge.