Caritas-Sozialstation
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Caritas-Sozialstation bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen für Menschen, die zuhause oder in Altenheimen betreut werden. Das Angebot umfasst medizinische Behandlungspflege, Grundpflege, Betreuung sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung. Nach ärztlicher Verordnung wird die Behandlungspflege sichergestellt, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Pflegefachkräfte unterstützen bei Insulintherapie, Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder Kompressionsstrümpfen. Ergänzend werden Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege angeboten, um pflegende Angehörige zu entlasten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Krankenkassen und Pflegekassen, inklusive Beratungseinsätze zur Sicherstellung individueller Versorgung. Zusätzliche Hilfen sind Pflegeschulungen für Angehörige und koordinierte Betreuung für Erhaltung der Lebensqualität. Zur Sicherheit wird auf Wunsch auch die Kooperation mit Hausnotrufanbietern vermittelt. Der Pflegedienst legt großen Wert auf Datenschutz und eine vertrauensvolle Betreuung in enger Zusammenarbeit mit den Kunden.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Umfassende Behandlungspflege
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, inklusive Wundversorgung und Medikamentenmanagement.
Entlastung für Angehörige
Angebot von Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Unterstützung pflegender Angehöriger.
Individuelle Beratung & Schulung
Pflegeschulungen und Beratungseinsätze zur optimalen Versorgung und Sicherheit im Pflegealltag.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Medizinische Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die zu Hause oder im Altenheim durchgeführt werden.
Die Krankenkasse trägt die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tage im Kalenderjahr genutzt werden, vor allem zur Entlastung pflegender Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt.
Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine Auszeit bei Krankheit oder Urlaub und kann bis zu 42 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis maximal 1.612 Euro jährlich.
Der Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 verpflichtend und dient dazu, Unterstützungsmöglichkeiten zu erläutern und Hilfsangebote zu vermitteln. Pflegegrad 1 kann freiwillig teilnehmen.
Der Pflegedienst selbst bietet keinen Hausnotruf an, sondern vermittelt auf Wunsch Kontakte zu langjährigen Kooperationspartnern, um die Sicherheit der Pflegebedürftigen zu erhöhen.
Die Betreuung umfasst individuelle Aktivitäten wie Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Tagesstruktur und Freizeitgestaltung zur Verbesserung der Lebensqualität zu Hause.
Pflegeschulungen richten sich insbesondere an Angehörige, die unvorbereitet eine Pflege übernehmen und benötigen praktische und theoretische Grundlagen zur entlastenden Versorgung.