Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst COMPETENT Ambulanter Krankenpflegedienst bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen für Personen mit anerkanntem Pflegegrad an. Die Betreuung erfolgt in ambulanten Wohnformen, wie dem Betreuten Wohnen in Leipzig Leutzsch und einer Senioren-Wohngemeinschaft am Lindenauer Markt. Dabei werden alle Leistungen der Grundpflege und Behandlungspflege gemäß SGB XI und SGB V abgedeckt, einschließlich Medikamentenvergabe, Wundversorgung, Injektionen sowie Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Kosten werden von Pflege- und Krankenkassen übernommen, wobei auch ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Der Pflegedienst legt Wert auf eine individuelle Beratung und die bestmögliche Versorgung in den vorgesehenen Wohnformen, bietet jedoch keine häusliche Pflege in privaten Wohnungen an.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Betreutes Wohnen und Senioren-WG
Pflege und Betreuung werden ausschließlich in ambulanten Wohnformen wie dem Betreuten Wohnen und einer Senioren-WG angeboten.
Umfassende Pflegeleistungen
Leistungen umfassen Grundpflege, Behandlungspflege, Wundversorgung, Medikamentengabe und hauswirtschaftliche Versorgung.
Kostenübernahme durch Kostenträger
Pflege- und Krankenkassen übernehmen die Kosten, inklusive eines Entlastungsbetrags von bis zu 125 Euro monatlich für Betreuungsleistungen.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten werden von der zuständigen Pflegekasse für Grundpflege und von der Krankenkasse für Behandlungspflege übernommen.
Behandlungspflege umfasst unter anderem Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Blutdruck- und Pulsmessungen sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich unterstützt pflegende Angehörige oder kann für zusätzliche Betreuung und Freizeitangebote durch anerkannte Dienste eingesetzt werden.
Nein, der Pflegedienst erbringt alle Leistungen ausschließlich in den eigenen ambulanten Wohnformen, nicht in privaten Wohnungen.
Ein Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten sowie der Alltagsbewältigung und vergibt Punkte, die den Pflegegrad bestimmen.
Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen wie Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung im Alltag in Anspruch nehmen, die von der Pflegekasse abgerechnet werden.
Ja, auch in den ambulanten Wohnformen wie dem Betreuten Wohnen und Senioren-WG können Pflegesachleistungen genutzt werden.