Hauskrankenpflege Börde
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Hauskrankenpflege "Börde" Inh. Anke Dubbe bietet seit 1998 professionelle häusliche Krankenpflege mit dem Ziel, das Leben der Pflegebedürftigen positiv zu beeinflussen. Das Team besteht aus zertifizierten und erfahrenen medizinischen sowie pflegerischen Fachkräften, die sich regelmäßig fortbilden, um modernste Pflege- und Behandlungsmethoden anzuwenden. Die Leistungen umfassen Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, welche durch Krankenkassen nach §37 SGB V übernommen werden, wenn eine stationäre Behandlung nicht möglich oder vermeidbar ist. Pflegebedürftige können Leistungen entsprechend ihres Pflegegrades in Anspruch nehmen, wie Pflegesachleistungsgelder, Pflegegeld, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege. Eine individuelle Betreuung und Unterstützung bei Körperhygiene, Ernährung und anderen pflegerischen Aufgaben stehen im Mittelpunkt, um ein bestmögliches Wohlbefinden zu gewährleisten.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Erfahrenes Fachpersonal
Zertifizierte Mitarbeiter mit regelmäßiger Fortbildung garantieren eine fachlich hochwertige und aktuelle Pflege.
Umfassende Leistungen
Angebot von Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlichen Leistungen entsprechend den gesetzlichen Richtlinien.
Individuelle Betreuung
Maßgeschneiderte Pflege- und Betreuungsangebote abgestimmt auf die Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Häusliche Krankenpflege kann beansprucht werden, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht möglich ist, sie eine stationäre Behandlung vermeiden oder verkürzen kann, die ärztliche Behandlung unterstützt oder bei schwerer Krankheit Unterstützung bei Körperhygiene, Ernährung und hauswirtschaftlicher Versorgung benötigt wird.
Die Leistungen beinhalten Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, die sowohl kurativ als auch palliativen Zwecken dienen können.
Die Leistungen werden nach §37 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn keine andere Person ausreichend pflegen kann.
Pflegesachleistungsgelder, Pflegegeld, Entlastungsleistungen sowie Verhinderungspflege stehen je nach Pflegegrad mit unterschiedlichen monatlichen und jährlichen Beträgen zur Verfügung.
Das Team besteht aus zertifizierten und erfahrenen medizinischen und pflegerischen Mitarbeitern, die sich regelmäßig weiterbilden.
Ja, häusliche Krankenpflege unterstützt besonders nach einem Krankenhausaufenthalt bei der Genesung und Versorgung im häuslichen Umfeld.