Über Hauskrankenpflege Schulz und Schulz
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Betreuung
Ganzheitliche Pflege, die auf individuelle Bedürfnisse und Lebenssituationen der Kunden eingeht.
Kleine Pflegeteams
Feste Ansprechpartner und minimierter Personalwechsel für mehr Kontinuität und Vertrauen.
Umfassende Beratung
Unterstützung bei Pflegehilfsmitteln, Sozialleistungen und pflegerischer Anleitung für Angehörige.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln
- Betreuung dementiell Erkrankter
- Medikamenten- und Injektionsvorbereitung
- Casemanagement nach Krankenhausaufenthalt
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Moderne Wundversorgung
- Stoma- und Katheterversorgung
- Enterale Ernährung
- Vermittlung von Essen auf Rädern, Friseur, Fußpflege
- Verhinderungspflege
- Haushaltshilfe
- Familienpflege
- Beratung Pflegegeld und Sozialleistungen
- Pflege bei Demenz und eingeschränkter Alltagskompetenz
- Begleitung bei Spaziergängen und Erledigungen
Häufige Fragen zu Hauskrankenpflege Schulz und Schulz
Die Leistungen umfassen Grund- und Behandlungspflege, Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Betreuung von Demenzkranken, Wundversorgung, Medikamentenmanagement, Haushaltshilfe, Familienpflege sowie Verhinderungspflege.
Der Pflegedienst steht in ständigem Kontakt mit behandelnden Ärzten, holt Verordnungen ein und führt medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung durch.
Ja, viele Leistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und Beratungsbesuche werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Verhinderungspflege ist eine kurzfristige Pflegevertretung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, mit Kostenübernahme für bis zu vier Wochen pro Jahr durch die Pflegekasse.
Kleine Pflegeteams betreuen gemeinsam eine überschaubare Kundengruppe, was den Personalwechsel minimiert und feste Ansprechpartner für die Pflegebedürftigen schafft.
Ja, spezielle Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und eingeschränkter Alltagskompetenz sind Teil des Dienstleistungsangebots.
Pflegende Angehörige erhalten individuelle Anleitung, Beratung und sie können den gesetzlichen Beratungsbesuch nach § 37/3 SGB XI durch den Pflegedienst wahrnehmen.