Hauskrankenpflege Schulz und Schulz
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Hauskrankenpflege Schulz und Schulz bietet umfassende häusliche Kranken- und Pflegeversorgung basierend auf einem ganzheitlichen Betreuungsansatz, der individuelle, kulturelle und soziale Bedürfnisse berücksichtigt. Mit aktivierender Pflege unterstützt das Team vor allem ältere, kranke und pflegebedürftige Menschen sowie Angehörige, um Selbstversorgung zu erhalten und Lebensqualität zu sichern. Kleine Pflegeteams garantieren Kontinuität und feste Ansprechpartner. Die Leistungen umfassen Grund- und Behandlungspflege, Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Betreuungsangebote für Demenzkranke, Wundversorgung, Medikamentenmanagement sowie Verhinderungs- und Familienpflege. Besonderer Wert wird auf vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ärzten, Angehörigen und externen Dienstleistern gelegt. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult und arbeiten nach anerkannten Pflegekonzepten. Beratung und Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen sowie Betreuung in der letzten Lebensphase runden das Angebot ab. So sorgt der Pflegedienst für eine professionelle, menschliche und individuelle Pflege zu Hause.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Betreuung
Ganzheitliche Pflege, die auf individuelle Bedürfnisse und Lebenssituationen der Kunden eingeht.
Kleine Pflegeteams
Feste Ansprechpartner und minimierter Personalwechsel für mehr Kontinuität und Vertrauen.
Umfassende Beratung
Unterstützung bei Pflegehilfsmitteln, Sozialleistungen und pflegerischer Anleitung für Angehörige.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Die Leistungen umfassen Grund- und Behandlungspflege, Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Betreuung von Demenzkranken, Wundversorgung, Medikamentenmanagement, Haushaltshilfe, Familienpflege sowie Verhinderungspflege.
Der Pflegedienst steht in ständigem Kontakt mit behandelnden Ärzten, holt Verordnungen ein und führt medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung durch.
Ja, viele Leistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und Beratungsbesuche werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Verhinderungspflege ist eine kurzfristige Pflegevertretung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, mit Kostenübernahme für bis zu vier Wochen pro Jahr durch die Pflegekasse.
Kleine Pflegeteams betreuen gemeinsam eine überschaubare Kundengruppe, was den Personalwechsel minimiert und feste Ansprechpartner für die Pflegebedürftigen schafft.
Ja, spezielle Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und eingeschränkter Alltagskompetenz sind Teil des Dienstleistungsangebots.
Pflegende Angehörige erhalten individuelle Anleitung, Beratung und sie können den gesetzlichen Beratungsbesuch nach § 37/3 SGB XI durch den Pflegedienst wahrnehmen.