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Kranken- und Seniorenpflege Nötzel

Kurt-Eisner-Str. 30, 08058 Zwickau

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Kranken- und Seniorenpflege Nötzel bietet seit 1997 professionelle ambulante Pflege für Senioren und kranke Menschen im häuslichen Umfeld. Schwerpunkt ist die individuelle und fachgerechte Versorgung durch erfahrene Pflegekräfte, die alle Bereiche von Behandlungspflege über Grundpflege bis zu hauswirtschaftlicher Versorgung abdecken. Dabei steht die Wertschätzung und der Respekt gegenüber Patienten im Mittelpunkt. Der Pflegedienst ermöglicht den Verbleib in der vertrauten Umgebung, unterstützt durch umfassende Beratung, Hilfe bei Antragsstellungen und ein 24-Stunden-Rufbereitschaftssystem. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der begleiteten Betreuung von Demenzkranken sowie Verhinderungspflege bei Verhinderung der Angehörigen. Die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern ist eng und zielorientiert, um bestmögliche Behandlungsergebnisse zu gewährleisten. Der Pflegedienst nimmt die Verantwortung für sozial engagierte und qualitativ hochwertige Pflege sehr ernst.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

60 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

24 Stunden Rufbereitschaft

Rund um die Uhr Erreichbarkeit im Notfall durch zuverlässige Rufbereitschaft.

Kompetente Behandlungspflege

Fachgerechte medizinische Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen.

Individuelle Pflege und Beratung

Maßgeschneiderte Pflegeplanung und umfassende Unterstützung bei Anträgen.

Leistungsübersicht

Behandlungspflege: Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Grundpflege: Körperpflege, Ernährungshilfe, Mobilität, Baden, Waschen, Toilettengang, Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Versorgung: Wohnung reinigen, Einkaufen, Wäschewaschen
Verhinderungspflege: Betreuung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Regelmäßige Pflegeberatung
24 Stunden Rufbereitschaft: Notfallhilfe jederzeit erreichbar
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b PSG III: Betreuung und Beschäftigung, insbesondere bei Demenz, Begleitung bei Spaziergängen

Google Bewertungen

3.7 (3 Bewertungen)

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Mario Giehler
vor 4 Jahren

wenn's drauf ankommt sieht man davon nichts. Sozial sieht anders aus. Leute vergesst BITTE eure Schlüssel niemals zu Hause, es kann dauern bis jemand erscheint. Traurig wenn's...

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Häufig gestellte Fragen

Die Behandlungspflege beinhaltet alle ärztlich verordneten medizinischen Maßnahmen wie Injektionen, Verbandswechsel und das Verabreichen von Medikamenten sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Die Kosten der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen, während Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu den jeweiligen Grenzen von der Pflegekasse getragen werden.

Verhinderungspflege springt ein, wenn die Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe nicht verfügbar ist; die Pflegekasse trägt die Kosten bis zu einem gesetzlich festgelegten Limit.

Bei Vertragsabschluss mit dem Notrufpartner ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar, um im Notfall schnell Hilfe zu leisten.

Ja, regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden durchgeführt, um Pflegebedürftige und Angehörige zu unterstützen und zu entlasten.

Die Mitarbeiter unterstützen bei der Auswahl der passenden Leistungen sowie bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.

Unter § 45b PSG III werden zusätzliche Betreuungsleistungen wie die Beschäftigung von Demenzkranken und Begleitung angeboten, die als Sachleistung gewährt werden.

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