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Lebenswert ambulanter Pflegedienst an der Ruhr

Top bewerteter Dienst
Moselstr. 27, 45478 Mülheim an der Ruhr

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Lebenswert ambulanter Pflegedienst an der Ruhr bietet professionelle ambulante Pflege und umfassende Beratung rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres. Die Versorgung älterer und kranker Menschen erfolgt in den gewohnten vier Wänden, wobei die Wahrung der Würde und Persönlichkeit der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt steht. Neben der Grundpflege werden auch Schwerstpflege, Behandlungspflege und spezielle Leistungen wie Vitalzeichenkontrolle, Blutzuckerbestimmung sowie Injektion und Infusion angeboten. Das Qualitätsmanagement des Pflegedienstes gewährleistet stets aktuelle Standards, die von allen Mitarbeiter*innen umgesetzt werden. Angehörige werden ebenfalls beratend und unterstützend einbezogen, um ein ganzheitliches Pflegekonzept zu gewährleisten. Kooperationen mit Pflegekassen und Unterstützung bei Anträgen sind ebenfalls Bestandteil des Dienstleistungsangebots. Die Umgebung wird seniorengerecht berücksichtigt, und verschiedene Betreuungsleistungen sowie Verhinderungspflege stehen auf Anfrage zur Verfügung.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

150 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Rund-um-die-Uhr Betreuung

Ganzjährige Pflege und Beratung an 365 Tagen für maximale Sicherheit und Komfort.

Individuelle Pflegeplanung

Pflegeleistungen, die auf die Bedürfnisse und Wünsche der Patienten abgestimmt sind.

Qualitätsmanagement aktuell

Modernes Qualitätsmanagement zur Sicherstellung stets hoher Pflegequalität.

Leistungsübersicht

Grundpflege
Schwerstpflege
Behandlungspflege
Vitalzeichenkontrolle
Blutzuckerbestimmung
Injektion
Infusion
Inhalation
Dekubitusversorgung
Verbandswechsel
Wundpflege
Medikamentengabe
Katheterversorgung
Pflege und Wechsel
Anus Praeter Versorgung
Sonden- und Drainagenüberwachung
Spülungen
Sondenkostverabreichung
Mobilisation
operative Nachsorge
pflegerische Betreuung
Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Google Bewertungen

5.0 (6 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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Sabrina Groß
vor 9 Monaten

Papa war mehr als zufrieden mit der behandlungspflege, bei Veränderungen der Wunde, wurde ich ( Tochter ) telefonisch immer informiert , es wurde sehr sorgfältig wirtschaftlich ...

Kristina Voosholz
vor einem Jahr

Habe seit Monaten meinen Vater bei Lebenswert in Pflege und kann nur ein großes Lob an Daniela Seliger und ihr Team aussprechen. Ich finde immer ein offenes Ohr, Unterstützung u...

Claudia Schaal
vor einem Jahr

Bin drei Monate bei euch und das gerne ,es kommt jeden Morgen freundliches Fachpersonal .Über die Zeiten werden wir uns immer einig. In der Urlaubszeit kam drei mal am Tag j...

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Häufig gestellte Fragen

Der Pflegegrad ist die Einstufung, die die individuelle Beeinträchtigung eines Menschen sowohl körperlicher als auch psychischer Natur widerspiegelt. Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade in der Pflegeversicherung.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewertet, inwieweit die Antragsteller ihre Lebenssituationen selbständig bewältigen können und ermittelt den Bedarf an Hilfsmitteln und Medikamenten durch Assessments.

Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt, von PG 1 (geringe Beeinträchtigung) bis PG 5 (schwerste Beeinträchtigung mit hohem pflegerischen Bedarf).

Leistungen der Pflegeversicherung können bei der zuständigen Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Unterstützung bei der Antragstellung ist Teil des Dienstleistungsangebotes.

Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, indem bei deren Verhinderung eine Ersatzpflegeperson mit Mitteln der Pflegeversicherung eingestellt werden kann.

Die Pflegekasse unterstützt seniorengerechtes Wohnen durch Zuschüsse für Umbaumaßnahmen oder bei einem notwendigen Wohnungswechsel.

Seit 2009 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung kann auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung stattfinden.

Ein Pflegevertrag legt die vereinbarten Leistungen, die notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten verbindlich fest.

Sowohl Pflegebedürftige als auch ambulante Pflegedienste können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

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