Über Mandy Pflegedienst
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuelle Bezugspflege
Kontinuierliche Betreuung durch feste Pflegekräfte für mehr Vertrauen und Sicherheit.
Umfangreiches Leistungsspektrum
Grund- und Behandlungspflege, Verhinderungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus einer Hand.
Direkte Abrechnung mit Pflegekassen
Unkomplizierte Kostenerstattung dank direkter Abrechnung bei ärztlich verordneter Pflege.
Leistungsübersicht
- Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisierung)
- Behandlungspflege (Blutdruck messen, Medikamentengabe, Wundversorgung)
- Verhinderungspflege (vertretende Pflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson)
- Hauswirtschaftliche Leistungen (Reinigung, Einkauf)
- Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Dokumentation und Pflegeplanung
- Unterstützung bei Anträgen und Pflegeberatung
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Mandy und ihr Team sind top!
Unser Fazit: Mehr Schein als Sein
Häufige Fragen zu Mandy Pflegedienst
Die Grundpflege beinhaltet Teil- und Ganzkörperwäsche, An- und Auskleiden, Rasieren, Mobilisierung, Hilfe bei Nahrungsaufnahme sowie Unterstützung bei Darm- und Blasenentleerung.
Verhinderungspflege wird bei Abwesenheit oder Verhinderung der Pflegeperson gewährt. Sie kann stunden- oder tageweise erfolgen und wird bis zu einem von Pflegekassen vorgegebenen Betrag erstattet.
Behandlungspflege wird bei Kassenpatienten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, Grundpflege je nach Pflegegrad bis zur Budgetgrenze über die Pflegekasse, und Verhinderungspflege muss beantragt werden. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für verschiedene Leistungen genutzt werden.
Das Pflegepersonal verfügt über vielfältige Qualifikationen, mit einer übergeordneten Pflegefachkraft als Ansprechpartnerin. Die langjährige Erfahrung umfasst insbesondere die Versorgung von Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen sowie internistischen, chirurgischen und neurologischen Krankheitsbildern.
Ja, Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI werden abhängig vom Pflegegrad jährlich oder mehrmals jährlich angeboten, um die Pflegequalität sicherzustellen und den individuellen Bedarf anzupassen.