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NERIA Ambulanter Pflegedienst der IKGN

Arno-Hamburger-Str. 3, 90411 Nürnberg

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst NERIA Ambulanter Pflegedienst der IKGN ist seit Herbst 2020 in Nürnberg tätig und bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen an. Der Dienst unterstützt pflegebedürftige Menschen individuell und bedarfsorientiert in ihrem häuslichen Umfeld. Das Leistungsspektrum umfasst persönliche Hilfen im Alltag, Betreuung zur Förderung sozialer Kontakte, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung und Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags und sozialer Aktivitäten. Zudem stellt der Pflegedienst eine mehrsprachige Betreuung sicher, insbesondere für russischsprachige Pflegebedürftige. Die Kostenübernahme erfolgt über verschiedene Kostenträger, einschließlich Pflegekassen für Pflegegrad 2 bis 5. Im Fokus stehen nachhaltige, fachgerechte und individuelle Pflegekonzepte, die den Bedürfnissen der Klienten gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

40 geschätzte betreute Personen
Kleiner Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.

Mehrsprachige Pflegekompetenz

Vielfältiges Team gewährleistet sprachliche Verständigung, besonders für russischsprachige Klienten.

Umfassende Pflegeleistungen

Individuelle Betreuung von Grundpflege bis medizinischer Behandlungspflege.

Rund-um-die-Uhr Betreuung

Engagement und Einsatzbereitschaft für pflegebedürftige Menschen jederzeit zu Hause.

Leistungsübersicht

Grundpflege und Unterstützung bei der Selbstversorgung
Betreuung und soziale Aktivierung
Hauswirtschaftliche Leistungen wie Einkaufen und Reinigung
Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
Pflegeberatung und Unterstützung bei Antragstellungen
24-Stunden-Bereitschaftsdienst
Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
Unterstützung bei Alltagsgestaltung und Orientierung

Häufig gestellte Fragen

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person gesundheitlich bedingt in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und voraussichtlich mindestens sechs Monate Hilfe benötigt, wie im SGB XI definiert.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für ambulante oder stationäre Versorgung.

Verhinderungspflege bietet Entlastung für pflegende Angehörige bei Krankheit oder Urlaub, mit Kostenerstattung bis zu 1.612 Euro jährlich für bis zu sechs Wochen.

Ja, alle Versicherten mit Pflegeleistungen oder einem beantragten Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung.

Medizinische Behandlungspflege umfasst Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe und Blutdruckmessung und wird von der Krankenkasse übernommen.

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