Über Stuttgarter Pflegedienst
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuelle Betreuung
Pflegeleistungen werden passgenau auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt.
Fachkompetentes Personal
Erfahrene Mitarbeiter mit umfangreichen Schulungen, insbesondere in Intensivpflege.
Umfassendes Leistungsspektrum
Von Grundpflege bis 24-Stunden-Betreuung und außerklinischer Intensivpflege.
Leistungsübersicht
- Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Hilfe bei Nahrungsaufnahme)
- Behandlungspflege (Wund- und Stomaversorgung, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung)
- Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen)
- Verhinderungspflege für pflegende Angehörige bei Krankheit oder Urlaub
- Qualitätssicherung und Besuche nach §37 SGB XI
- Betreuungsdienste nach §45b SGB XI
- Pflegeberatung nach §7a SGB XI
- 24-Stunden-Betreuung
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Häufige Fragen zu Stuttgarter Pflegedienst
Der Pflegedienst bietet Grund- und Behandlungspflege, außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Verhinderungspflege, 24-Stunden-Betreuung sowie Betreuungsdienste nach SGB XI an.
Pflegeleistungen werden vorab mit einer kostenlosen und individuellen Beratung durch geschultes Personal genau auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt.
Die Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Fachschulungen, insbesondere in der Intensivpflege, sowie jahrelange praktische Erfahrung.
Ja, der Pflegedienst Stuttgarter Pflegedienst bietet eine 24-Stunden-Betreuung an, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Entlastung bei Krankheit oder Urlaub durch professionelle Betreuung.
Regelmäßige Besuche zur Qualitätssicherung erfolgen gemäß §37 SGB XI, um einen hohen Pflege- und Betreuungsstandard zu gewährleisten.
Der Pflegedienst orientiert sich an den Vorgaben aus den Sozialgesetzbüchern SGB V, XI und XII für Pflege- und Betreuungsleistungen.