Über Ambulanter Betreuungsdienst § 45b SGB XI
Der Ambulanter Betreuungsdienst § 45b SGB XI in Bünde bietet Unterstützung und Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag an. Dieser Betreuungsdienst ist darauf spezialisiert, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gemäß § 45b SGB XI zu begleiten und zu betreuen.
Leistungen des Ambulanten Betreuungsdienstes
Der Dienst unterstützt bei der Alltagsbewältigung und bietet soziale Betreuung, die zur Verbesserung der Lebensqualität beiträgt. Zu den zentralen Angeboten gehören:
- Gesellschaft leisten und gemeinsame Freizeitgestaltung
- Begleitung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld
- Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs
- Förderung geistiger und sozialer Fähigkeiten
- Vermittlung von Hilfen im Haushalt, soweit sie nicht pflegerisch sind
- Entlastung von Angehörigen durch zeitlich begrenzte Übernahme von Betreuungsaufgaben
Details zum Angebot
Der Ambulante Betreuungsdienst ist ein ergänzendes Angebot zur Pflege, das vor allem Menschen mit Demenz oder vergleichbaren Erkrankungen zugutekommt. Die Leistungen können je nach individueller Situation stundenweise oder regelmäßig in Anspruch genommen werden. Dabei orientiert sich der Dienst an den Bedürfnissen der Betroffenen und unterstützt sie dabei, so lange wie möglich im eigenen Zuhause selbstbestimmt zu leben.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt über die Pflegekasse über einen monatlichen Entlastungsbetrag, der nach § 45b SGB XI verwendet wird. Dadurch ermöglicht der Dienst zusätzlich zur pflegerischen Versorgung eine umfassende soziale Betreuung.
Der Ambulanter Betreuungsdienst ist ansässig in der Haßkampstraße 69, 32257 Bünde und gehört zu den Angeboten, die speziell auf die Alltagsbetreuung und psychosoziale Unterstützung ausgerichtet sind.
Offizielle Beratung in in Bünde
Für weiterführende Beratung und Informationen zu den Leistungen des ambulanten Betreuungsdienstes steht der Pflegestützpunkt Bünde zur Verfügung, der individuell über Leistungsansprüche und Fördermöglichkeiten informiert. Zudem bieten Krankenkassen und die Stadt Bünde Beratungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige an.
Weitere Informationen und qualifizierte Beratung erhalten Interessierte auch auf den offiziellen Seiten der Pflegekassen und beim Kommunalen Portal der Stadt Bünde.
Besondere Merkmale
Regionale Verankerung und Erreichbarkeit in Bünde
Der Ambulante Betreuungsdienst nach § 45b SGB XI ist direkt in der Haßkampstraße 69 in Bünde ansässig und garantiert somit kurze Wege und persönliche Betreuung vor Ort.
Spezialisierung auf gesetzlich definierte Entlastungsleistungen
Der Dienst bietet spezialisierte ambulante Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI, die pflegebedürftige Menschen im Alltag gezielt entlasten.
Individuelle und bedarfsgerechte Betreuung im häuslichen Umfeld
Der ambulante Betreuungsdienst unterstützt Pflegebedürftige in Bünde durch maßgeschneiderte Hilfen, die ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität im eigenen Zuhause fördern.
Leistungsübersicht
- Haushaltsreinigung
- Einkaufsservice
- Alltagsbegleitung
- Begleitung zu Terminen
- Soziale Aktivierung
- Unterstützung im Haushalt
- Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Häufige Fragen zu Ambulanter Betreuungsdienst § 45b SGB XI
Der Ambulanter Betreuungsdienst § 45b SGB XI in Bünde bietet Alltagshilfen wie hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung im Alltag sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen an. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung bei der Haushaltsführung, Einkäufen und der Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen. Diese Leistungen sind auf die individuelle Lebenssituation abgestimmt und dienen der Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Die Alltagshilfe kann in den Bereichen Haushalt, Einkauf und Begleitung genutzt werden. Das umfasst die Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, Besorgungen von Lebensmitteln und Medikamenten sowie die Begleitung bei Ausflügen, Arztbesuchen oder Spaziergängen. So wird den Betroffenen geholfen, ihren Alltag weiterhin selbstbestimmt zu bewältigen.
Ja, die Leistungen der Alltagshilfe nach § 45b SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, um Unterstützung im Alltag zu erhalten. Die Kosten werden bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von der Pflegekasse getragen, sodass die Hilfe finanziell entlastet wird.
In der Regel stellt der Ambulanter Betreuungsdienst § 45b SGB XI feste Betreuungspersonen für die Kunden bereit, um Kontinuität und Vertrauensaufbau zu gewährleisten. Das erleichtert eine persönliche Bindung und eine individuelle Betreuung. Kunden können so langfristig auf dieselben vertrauten Ansprechpartner zählen.
Termine können beim Ambulanter Betreuungsdienst in Bünde meist kurzfristig vereinbart werden, oftmals innerhalb weniger Tage. Die Organisation der Einsätze erfolgt flexibel nach den Bedürfnissen der Klienten. Dadurch ist auch bei akuten Engpässen oder kurzfristigen Betreuungsbedarfen schnelle Hilfe möglich.
Ja, die Alltagshilfe umfasst auch Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen. Dies ermöglicht den Betroffenen, notwendige Termine wahrzunehmen, selbst wenn sie mobil eingeschränkt sind oder Unterstützung bei der Organisation benötigen. So wird eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert.
Für Senioren und Menschen mit Demenz bietet der Ambulanter Betreuungsdienst spezielle Betreuungsleistungen an, die etwa die Tagesstrukturierung oder eine einfühlsame Begleitung umfassen. Besonders bei Demenz kann durch individuelle Betreuung ein größeres Wohlbefinden erreicht und Belastung für Angehörige reduziert werden. Solche Angebote sind auf die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppen zugeschnitten.
Die Abrechnung der Leistungen des Ambulanter Betreuungsdienstes erfolgt meist direkt mit der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt und eine Kostenübernahme durch den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI möglich ist. Alternativ werden Leistungen privat abgerechnet, wenn kein Kostenträger einbezogen ist. Klienten erhalten transparente Informationen über die Kosten und Abrechnungsmodalitäten.
Die Mitarbeiter des Ambulanter Betreuungsdienstes sind fachlich geschult und verfügen über Qualifikationen, die sie für ihre Betreuungs- und Haushaltstätigkeiten qualifizieren. Zudem sind sie gesetzlich versichert, was sowohl den Schutz der Beschäftigten als auch der betreuten Personen gewährleistet. So wird eine professionelle und sichere Betreuung sichergestellt.
Der Ambulanter Betreuungsdienst § 45b SGB XI ist in Bünde tätig und betreut dort Senioren und Pflegebedürftige vor Ort. Da er seinen Sitz in der Haßkampstraße 69 hat, liegt der Schwerpunkt auf der Versorgung im direkten regionalen Umfeld. Für genaue Angaben zur regionalen Abdeckung empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme.