Stand: 06. August 2025
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der PflegeHelfer24 GmbH, Kopischstraße 3, 10965 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) und ihren gewerblichen Vertragspartnern (nachfolgend „Partner“) im Rahmen der Vermittlung von Kundenanfragen (nachfolgend „Leads“). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2
Gegenstand des Vertrages ist die Generierung von Leads durch den Anbieter über seine Online-Plattformen und deren Weiterleitung an den Partner gegen eine Vergütung. Der Partner beabsichtigt, diese Leads zur Anbahnung von Verträgen mit den Interessenten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu nutzen.
1.3
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4
Ein „Lead“ im Sinne dieser AGB ist der Datensatz eines potenziellen Kunden (nachfolgend „Interessent“), der über ein vom Anbieter bereitgestelltes Formular aktiv eine Anfrage für eine Dienstleistung oder ein Produkt aus dem Portfolio des Partners gestellt und der Weitergabe seiner Daten an Partnerunternehmen zugestimmt hat. Ein Lead gilt als qualifiziert, wenn er die für eine Kontaktaufnahme erforderlichen Daten (mindestens Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl) enthält und der Interessent ein erkennbares, plausibles Interesse bekundet hat.
2.1
Der Anbieter stellt dem Partner für die Dauer der Zusammenarbeit einen passwortgeschützten Online-Bereich (nachfolgend „Partner-Portal“) zur Verfügung. Die Registrierung und die Einrichtung eines aktiven Kontos im Partner-Portal sind Voraussetzung für die Teilnahme am Partnerprogramm.
2.2
Der Partner verpflichtet sich, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese bei Änderungen (z. B. Anschrift, Ansprechpartner, Bankverbindung) unverzüglich im Partner-Portal zu aktualisieren.
2.3
Das Partner-Portal ist die zentrale und ausschließlich verbindliche Plattform für die operative Vertragsabwicklung. Dies umfasst insbesondere: a) die Übermittlung und den Abruf von Leads durch den Anbieter an den Partner, b) die Einreichung von Reklamationen durch den Partner gemäß § 7. Mitteilungen oder Erklärungen, die über andere Kanäle (z. B. E-Mail, Telefon) erfolgen und für die gemäß diesen AGB die Nutzung des Partner-Portals verbindlich ist, entfalten keine rechtliche Wirkung. Ausnahmen hiervon sind in diesen AGB ausdrücklich geregelt (z.B. § 5.2.3).
2.4
Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Partner-Portal vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Für alle Aktivitäten, die über sein Partnerkonto vorgenommen werden, ist der Partner vollumfänglich verantwortlich.
2.5
Der Partner definiert seine individuellen Suchkriterien für Leads (z.B. Postleitzahlengebiete, Produkte, spezifische Produktmerkmale wie Pflegegrade) ausschließlich im Partner-Portal. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, diese Kriterien korrekt einzustellen und aktuell zu halten. Der Anbieter liefert Leads auf Basis der vom Partner im Portal hinterlegten Einstellungen.
2.6
Der Partner darf das Partner-Portal nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität des Partner-Portals, der Software oder der Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. durch Skripte, Robots, Crawler), sind verboten.
3.1
Der Anbieter bemüht sich um die Generierung qualifizierter Leads gemäß § 1.4. Eine Verpflichtung zur Lieferung einer bestimmten Anzahl von Leads pro Zeiteinheit besteht nicht, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.2
Die Übermittlung der Leads erfolgt durch Bereitstellung im Partner-Portal des Partners. Der Partner wird über die Bereitstellung eines neuen Leads per E-Mail an die im Portal hinterlegte Adresse benachrichtigt.
3.3
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Interessenten gemachten Angaben. Insbesondere wird keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit des Interessenten oder das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Partner und dem Interessenten übernommen. Die Leistung des Anbieters ist mit der Übermittlung des qualifizierten Leads erbracht.
3.4
Der Anbieter ist berechtigt, einen Lead an mehrere Partner zu vermitteln („nicht-exklusiver Lead“), sofern nicht ausdrücklich eine Exklusiv-Vereinbarung getroffen wurde.
3.5
Der Partner kann im Partner-Portal ein gewünschtes Lead-Volumen für einen bestimmten Zeitraum (z.B. täglich, wöchentlich, monatlich) als Richtwert hinterlegen. Der Anbieter bemüht sich, diesen Richtwert bei der Zuteilung von Leads zu berücksichtigen, garantiert jedoch weder das Erreichen noch die Einhaltung dieses Volumens. Die Vergütungspflicht des Partners besteht für alle übermittelten Leads, auch wenn das gewünschte Volumen überschritten wird. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Partners, die Lead-Lieferung gemäß § 10.2 zu pausieren, sollte seine Kapazität zur Bearbeitung weiterer Leads erschöpft sein.
3.6
Der Partner hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Partner-Portals. Der Anbieter bemüht sich, das Portal zuverlässig zur Verfügung zu stellen, kann jedoch keine Gewähr für eine ständige Erreichbarkeit übernehmen. Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters liegen (z.B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle), können zu vorübergehenden Störungen oder zur Einstellung des Dienstes führen.
4.1
Der Partner verpflichtet sich, jeden übermittelten Lead unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen) nach Bereitstellung im Partner-Portal, zu kontaktieren.
4.2
Der Partner tritt gegenüber dem Interessenten stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Er hat jeglichen Anschein zu vermeiden, er handele im Namen oder als Vertreter des Anbieters.
4.3
Der Partner darf die übermittelten Lead-Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme, Beratung und Angebotserstellung bezüglich der vom Interessenten angefragten Leistung verwenden. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für andere Werbezwecke, ist strengstens untersagt und nur mit ausdrücklicher, separater Einwilligung des Interessenten zulässig.
4.4
Der Partner verpflichtet sich, den Vergütungsanspruch des Anbieters nicht zu umgehen, indem er mit Interessenten Vereinbarungen trifft, die darauf abzielen, die Meldung eines Provisionsfalls zu verhindern oder den Lead anderweitig außerhalb der vereinbarten Vergütungsmodelle zu nutzen.
4.5
Der Partner versichert, dass er und die für ihn handelnden Personen über alle zur Erbringung seiner Dienstleistungen erforderlichen Berechtigungen, Genehmigungen und Zulassungen verfügen.
Das zwischen den Parteien anwendbare Vergütungsmodell (Fixpreis oder Provision) wird bei der Einrichtung des Partnerkontos im Partner-Portal festgelegt und ist dort für den Partner jederzeit einsehbar.
5.1 Festpreis-Modell
5.1.1
Für jeden an den Partner übermittelten qualifizierten Lead zahlt der Partner dem Anbieter eine feste Vergütung (Fixpreis). Die Höhe des Fixpreises pro Lead wird im Partner-Portal festgelegt.
5.1.2
Die Vergütungspflicht entsteht mit der Bereitstellung des Leads im Partner-Portal und ist ausdrücklich erfolgsunabhängig. Sie besteht unabhängig davon, ob der Partner den Interessenten erreicht, ein Angebot abgibt oder ein Vertrag mit dem Interessenten zustande kommt.
5.2 Provisions-Modell
5.2.1
Im Provisions-Modell zahlt der Partner an den Anbieter eine Provision für jeden erfolgreich zustande gekommenen Vertrag zwischen dem Partner und einem durch den Anbieter vermittelten Interessenten (nachfolgend „Folgevertrag“). Die Höhe der Provision (prozentual oder als Festbetrag) wird im Partner-Portal festgelegt.
5.2.2
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Folgevertrags zwischen Partner und Interessent. Er bleibt auch dann bestehen, wenn der Folgevertrag zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben oder gekündigt wird, es sei denn, die Aufhebung beruht auf Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat.
5.2.3
Reportingpflicht: Der Partner ist verpflichtet, den Status aller im Provisions-Modell erhaltenen Leads monatlich zu aktualisieren und zu berichten. Bis zur Bereitstellung einer entsprechenden Funktion im Partner-Portal erfolgt dieses Reporting per E-Mail an die vom Anbieter benannte Adresse. Der Anbieter ist berechtigt, nach entsprechender Ankündigung das Partner-Portal als ausschließlichen Kanal für das Reporting festzulegen. Das Reporting muss bis spätestens zum 5. Werktag des Folgemonats für den Vormonat erfolgen und für jeden Lead mindestens folgende Informationen enthalten: a) Status (z. B. „kontaktiert“, „Angebot gesendet“, „Vertrag abgeschlossen“, „kein Interesse“), b) im Falle eines Vertragsabschlusses: Datum des Abschlusses und den für die Provision maßgeblichen Netto-Auftragswert.
5.2.4
Auskunfts- und Nachweisrecht: Der Anbieter ist berechtigt, bei begründetem Anlass Auskunft und in datenschutzkonformer Form (z. B. geschwärzte Verträge) Nachweise über den Status von Leads und das Zustandekommen von Folgeverträgen zu verlangen. Kommt der Partner seiner Reporting- oder Auskunftspflicht nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung weiterer Leads auszusetzen.
6.1
Die Abrechnung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Monats für den Vormonat. Der Anbieter stellt dem Partner eine Rechnung, die im Partner-Portal zum Abruf bereitgestellt wird. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, falls ein entsprechendes Mandat erteilt wurde, per SEPA-Lastschrift.
6.2
Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, andernfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
6.4
Während des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung weiterer Leads einzustellen, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind.
6.5
Der Partner ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnung sind dem Anbieter innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum in Textform (z.B. per E-Mail) unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Einwendung gilt nicht als Genehmigung der Rechnung, jedoch kann eine verspätete Geltendmachung bei der Klärung von Unstimmigkeiten berücksichtigt werden. Gesetzliche Ansprüche des Partners bleiben unberührt.
7.1
Der Partner kann einen gelieferten Lead reklamieren, wodurch die Vergütungspflicht für diesen Lead entfällt. Eine Reklamation ist ausschließlich aus den folgenden, abschließend genannten Gründen zulässig:
a) Kontaktdaten nachweislich falsch: Die übermittelte Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sind beide objektiv falsch und dem Interessenten nicht zuzuordnen.
b) Dublette: Derselbe Lead (identischer Interessent, identische Anfrage) wurde vom Anbieter innerhalb von 30 Tagen mehrfach geliefert.
c) Offensichtliche Test-/Spaßanfrage: Es ist eindeutig erkennbar, dass kein ernsthaftes Interesse besteht (z. B. durch Verwendung von Fantasienamen wie „Micky Maus“ in Kombination mit ungültigen Kontaktdaten).
d) Nicht den Suchkriterien entsprechend: Der Lead entspricht nicht den vom Partner im Partner-Portal hinterlegten Suchkriterien (z.B. falsches Produkt, falsches Postleitzahlengebiet, falscher Pflegegrad).
7.2 Verfahren und Frist:
Reklamationen müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung des Leads ausschließlich über die Reklamationsfunktion im Partner-Portal eingereicht werden. Für die Reklamation ist der jeweilige Grund gemäß Ziffer 7.1 anzugeben und ggf. zu belegen (z. B. durch Dokumentation der Kontaktversuche). Nach Ablauf dieser Frist gilt der Lead als akzeptiert und ist voll vergütungspflichtig.
7.3
Prüfung und Folgen bei unberechtigten oder missbräuchlichen Reklamationen:
a) Der Anbieter prüft jede fristgerecht eingereichte Reklamation. Wird die Reklamation akzeptiert, wird der entsprechende Betrag dem Partnerkonto gutgeschrieben.
b) Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass eine Reklamation unbegründet war (z. B. der Interessent war bei Überprüfung durch den Anbieter erreichbar), bleibt die Vergütungspflicht bestehen.
c) Bei begründetem Verdacht auf eine missbräuchliche Reklamation (d. h. eine Reklamation, die wissentlich falsch oder in Schädigungsabsicht erfolgt), wird der Anbieter den Partner unter Vorlage der Verdachtsmomente zur Stellungnahme auffordern. Eine systematische, im Branchenvergleich außergewöhnlich hohe Reklamationsquote kann ein Indiz für eine missbräuchliche Nutzung sein. Bestätigt sich der Missbrauch nach Prüfung der Stellungnahme des Partners, ist der Anbieter berechtigt, dem Partner den nachgewiesenen und angemessenen Aufwand für die Prüfung in Rechnung zu stellen.
d) Im Falle wiederholter und nachgewiesener missbräuchlicher Reklamationen behält sich der Anbieter das Recht vor, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Der Partner räumt dem Anbieter das Recht ein, den Namen, die Firmenbezeichnung und das Logo des Partners auf den Webseiten des Anbieters und in anderen Marketingmaterialien (z. B. Präsentationen, Broschüren) als Referenz für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu verwenden. Dieses Recht besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Partner kann diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich widerrufen.
9.1
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Konditionen, streng vertraulich zu behandeln.
9.2
Der Anbieter und der Partner sind im Hinblick auf die übermittelten Interessentendaten jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG).
9.3
Der Anbieter sichert zu, dass für die Weitergabe der Interessentendaten an den Partner eine wirksame Rechtsgrundlage, in der Regel eine Einwilligung des Interessenten, vorliegt.
9.4
Der Partner verpflichtet sich, die erhaltenen Daten ausschließlich für den in § 4.3 definierten Zweck zu verarbeiten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Bei Wegfall des Zwecks oder auf Verlangen des Betroffenen sind die Daten unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit der Annahme dieser AGB durch den Partner im Partner-Portal in Kraft.
10.2
Der Partner kann die Lead-Lieferung jederzeit über die entsprechende Funktion im Partner-Portal pausieren. Die Pausierung wird umgehend für die Generierung neuer Leads wirksam. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
10.3
Sowohl bei Pausierung als auch bei Kündigung gilt, dass Leads, die sich zum Zeitpunkt der Erklärung bereits im finalen Verarbeitungsprozess befinden, noch zugestellt und abgerechnet werden können. Dieser Zeitraum beträgt maximal 72 Stunden.
10.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Partner wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. die Reportingpflicht gemäß § 5.2.3 oder die Pflichten aus § 4) verstößt oder in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gerät.
10.5
Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder über eine entsprechende Funktion im Partner-Portal).
Verstößt der Partner schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Abmahnung den Zugang des Partners zum Partner-Portal vorübergehend zu sperren. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen behält sich der Anbieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund vor.
12.1
Die PflegeHelfer24 GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
12.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die PflegeHelfer24 GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die Pflicht zur sorgfältigen Generierung und Übermittlung von Leads gemäß den vereinbarten Grundkriterien sowie die Pflicht zur korrekten Abrechnung der Vergütung.
12.3
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung der PflegeHelfer24 GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Verstößt der Partner schuldhaft gegen seine Pflichten aus diesen AGB, insbesondere gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 4.3 und § 9, und wird der Anbieter deshalb von Dritten (einschließlich Interessenten oder Behörden) in Anspruch genommen, so stellt der Partner den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf ein drittes Unternehmen zu übertragen. Der Anbieter wird den Partner hierüber in Textform informieren. In diesem Fall ist der Partner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
Der Partner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Partners gegen den Anbieter an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.
16.1
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, insbesondere um sie an eine geänderte Rechtslage, neue Rechtsprechung oder technische Entwicklungen anzupassen.
16.2
Der Anbieter wird dem Partner geplante Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Partner-Portal) ankündigen. Die Ankündigung wird die geänderten Klauseln sowie das Datum des Inkrafttretens enthalten.
16.3
Die Änderungen werden nur dann wirksam, wenn der Partner ihnen bei seinem nächsten Login in das Partner-Portal nach der Ankündigung durch eine aktive Handlung (z. B. Anklicken einer Checkbox) ausdrücklich zustimmt. Stimmt der Partner den Änderungen nicht zu, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag ordentlich gemäß § 10.2 zu kündigen.
17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.
17.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.4
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.