Über Familienentlastender Dienst

Der Familienentlastende Dienst mit Sitz in der Leutstettener Straße 28 in Starnberg bietet Unterstützung für Familien, die pflegebedürftige oder behinderte Angehörige betreuen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen Freiräume im Alltag zu schaffen.

Leistungen des Familienentlastenden Dienstes

Der Dienst richtet sich an Familien, die zeitweise Betreuung und Unterstützung benötigen, um eine kontinuierliche Pflege und Betreuung zu gewährleisten ohne dass die Hauptpflegeperson dauerhaft überlastet wird. Angeboten werden:

  • Stunden- oder tageweise Betreuung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf
  • Unterstützung im häuslichen Umfeld zur Entlastung der Familien
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten zur Ermöglichung von Erholungszeiten für pflegende Angehörige
  • Flexibel einsetzbare Hilfen je nach Bedarf der Familien

Details zur Tagespflege

Als Teil des Angebots kann auch eine Tagespflege erfolgen, bei der pflegebedürftige Personen tagsüber betreut werden. Dadurch wird eine umfassende Versorgung sichergestellt und Angehörige erhalten Zeit für eigene Verpflichtungen oder Erholung. Die Tagespflege ist gut geeignet für Menschen mit Einschränkungen, die tagsüber Betreuung benötigen, aber nicht ganztägig stationär betreut werden müssen.

Der Familienentlastende Dienst erkennt die besondere Belastung von Familien an und unterstützt durch passgenaue Angebote, damit die Pflege im eigenen Zuhause möglich bleibt und die Lebensqualität aller Beteiligten verbessert wird.

Offizielle Beratung in in Starnberg

In Starnberg gibt es offizielle Beratungsstellen, die Familien und pflegenden Angehörigen weiterhelfen, etwa bei Fragen zur Pflege, Angeboten der Eingliederungshilfe oder finanziellen Unterstützungen. Die Jugend- und Familienberatung des Landkreises Starnberg bietet kostenfreie und vertrauliche Beratungsgespräche, auch telefonisch oder online, zu Erziehungsfragen, familienunterstützenden Hilfen sowie speziellen Kursen und Gruppenangeboten an.

Nähere Informationen und Unterstützung erhalten Betroffene auch beim Pflegestützpunkt des Landkreises Starnberg oder über die Seiten der Landkreis Starnberg.

Besondere Merkmale

Individuelle Entlastung für Familien im Pflegeheim Starnberg

Der Familienentlastende Dienst im Pflegeheim Starnberg bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Angehörige, die einen geliebten Menschen im Haus pflegen, und schafft so wertvolle Freiräume für Erholung und eigene Bedürfnisse.

Professionelle Begleitung im Alltag des Pflegeheims

Im Pflegeheim Starnberg werden Familien durch qualifizierte Fachkräfte entlastet, die gezielt bei der Betreuung und im täglichen Umgang mit pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen.

Entlastung durch flexible und bedarfsgerechte Dienstleistungen

Der Familienentlastende Dienst im Pflegeheim Starnberg ermöglicht flexible Unterstützung, die individuell auf die Bedürfnisse der Familie und des Pflegebedürftigen abgestimmt ist.

Leistungsübersicht

  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltsreinigung
  • Einkaufsservice
  • Begleitung zu Terminen
  • Betreuung zu Hause
  • Familienentlastung
  • Freizeitbegleitung

Preisübersicht

Stundensatz
~15 €
pro Stunde
Hinweis: Die angegebenen Preise sind Richtwerte und können je nach Leistungsumfang und individuellen Anforderungen variieren. Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.

Häufige Fragen zu Familienentlastender Dienst

Der Familienentlastende Dienst bietet Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege sowie Begleitung bei Spaziergängen und Freizeitaktivitäten. Auch das Einräumen der Spülmaschine oder die Pflege von Zimmerpflanzen gehören zu den Leistungen. Die Hilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und zielt darauf ab, die Selbstständigkeit zu fördern und Überforderung zu vermeiden.

Die Alltagshilfe kann für verschiedene Bereiche genutzt werden, darunter Haushaltsreinigung, Einkäufe und die Zubereitung von Mahlzeiten. Auch Begleitung bei Spaziergängen, zum Arzt oder zu Behördengängen ist möglich. Zudem werden Botengänge wie die Erledigung von Wocheneinkäufen oder Fahrten zur Apotheke angeboten.

Die Leistungen des Familienentlastenden Dienstes können teilweise über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanziert werden, der monatlich 125 Euro beträgt. Dieser Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden. Die genaue Abrechnung erfolgt in Absprache mit der Pflegekasse.

In der Regel werden feste Betreuungspersonen eingesetzt, um eine vertrauensvolle und kontinuierliche Unterstützung zu gewährleisten. Die Zuweisung erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Person. Bei Bedarf kann die Betreuungsperson im Laufe der Zeit angepasst werden.

Termine können in der Regel kurzfristig vereinbart werden, insbesondere wenn es um dringende Unterstützung im Alltag geht. Die Verfügbarkeit hängt von den aktuellen Kapazitäten ab, aber der Dienst bemüht sich um eine schnelle und flexible Terminvergabe. Bei besonderen Anlässen oder Notfällen wird eine schnelle Reaktion angestrebt.

Ja, die Alltagshilfe unterstützt auch bei Arztbesuchen und Behördengängen. Die Betreuungsperson begleitet die betroffene Person zu Terminen und hilft bei der Organisation und Durchführung der Besuche. Auch Fahrdienste zu anderen wichtigen Terminen sind möglich.

Für Senioren und Menschen mit Demenz gibt es spezielle Angebote wie Betreuungsgruppen, Aktivierungsangebote und Demenzkrankenbetreuung. Die Betreuungspersonen sind auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppen eingestellt und bieten gezielte Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und der Wahrung sozialer Kontakte. Auch die Begleitung bei häuslichen Aktivitäten und Spaziergängen ist Teil des Angebots.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse, wenn der Entlastungsbetrag genutzt wird. Alternativ kann die Abrechnung auch direkt mit dem Familienentlastenden Dienst erfolgen. Die genauen Modalitäten werden individuell geklärt und dokumentiert.

Die Mitarbeiter des Familienentlastenden Dienstes sind geschult und verfügen über die notwendigen Qualifikationen für die Betreuung von Pflegebedürftigen. Sie sind sozialversichert und arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Sicherheit und der Schutz der betreuten Personen stehen dabei im Vordergrund.

Der Familienentlastende Dienst ist im Landkreis Starnberg tätig und bietet seine Leistungen in der gesamten Region an. Die genaue Abdeckung kann je nach Verfügbarkeit und Bedarf variieren, aber der Schwerpunkt liegt auf Starnberg und den umliegenden Gemeinden. Die Hilfe kann auch in ländlichen Gebieten des Landkreises in Anspruch genommen werden.

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