Über Haushaltsnahe Dienstleistungen auf Grundlage der AnFöVO

Die Haushaltsnahe Dienstleistungen auf Grundlage der AnFöVO in Detmold bieten Unterstützung im Alltag speziell für Menschen, die auf Hilfe in ihrem Haushalt angewiesen sind. Diese Leistungen sind gesetzlich geregelt und ermöglichen es Betroffenen, professionelle Unterstützung bei der Haushaltsführung in Anspruch zu nehmen.

Angebotene Leistungen

Die Angebote umfassen verschiedene Hilfen, die im häuslichen Umfeld anfallen, darunter:

  • Reinigung der Wohnung und der Wohnräume
  • Waschen und Bügeln von Wäsche
  • Einkauf und Versorgung mit Lebensmitteln
  • Vorbereitung einfacher Mahlzeiten
  • Entsorgung von Abfällen
  • Gelegentliche Begleitung zu Arztterminen oder anderen notwendigen Wegen

Details der Leistungserbringung

Die Dienstleistungen erfolgen in der Regel im häuslichen Umfeld der betreuten Personen und sind darauf ausgelegt, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Die Leistungen können stundenweise oder regelmäßig vereinbart werden, je nach individuellem Bedarf. Die Erbringung der Hilfe wird auf Grundlage der Allgemeinen Förderung von Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Pflegeversicherung (AnFöVO) geregelt.

Der Standort der Dienstleistung ist in Detmold, Mühlenstraße 9. Die Organisation legt Wert auf eine fachkundige, zuverlässige und einfühlsame Betreuung.

Besondere Merkmale

Individuelle Haushaltsunterstützung im Pflegeheim Detmold

Im Pflegeheim Detmold werden haushaltsnahe Dienstleistungen nach AnFöVO speziell auf die Bedürfnisse der Bewohner zugeschnitten, um Alltagshilfen wie Einkaufen, Putzen und Wäschepflege zu gewährleisten.

Rechtskonforme Betreuung nach AnFöVO

Die Haushaltsnahe Dienstleistungen im Pflegeheim Detmold erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben der AnFöVO und bieten somit eine sichere, rechtlich abgesicherte Unterstützung für Bewohner.

Lokale Expertise in Detmold

Durch die direkte Ansiedlung im Detmolder Pflegeheim Mühlenstraße 9 profitieren die Bewohner von einer engen, ortsnahen Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte.

Leistungsübersicht

  • Haushaltsreinigung
  • Einkaufsservice
  • Alltagsbegleitung
  • Begleitung zu Terminen
  • Wäschepflege
  • Müllentsorgung
  • Leichte Gartenarbeiten

Häufige Fragen zu Haushaltsnahe Dienstleistungen auf Grundlage der AnFöVO

Haushaltsnahe Dienstleistungen auf Grundlage der AnFöVO bieten unterstützende Leistungen für pflegebedürftige Menschen an, die ihren Alltag erleichtern. Dazu zählen Hilfen bei der Haushaltsführung wie Reinigung und Einkaufen sowie Betreuungsangebote, die eine individuelle Unterstützung ermöglichen. Diese Angebote sollen Pflegepersonen entlasten und die selbstständige Lebensführung der Betroffenen zu Hause fördern.

Die Alltagshilfe kann in verschiedenen Bereichen genutzt werden, insbesondere für Tätigkeiten im Haushalt wie Putzen und Aufräumen, das Einkaufen von notwendigen Dingen sowie die Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen. Diese vielfältigen Unterstützungsangebote helfen den Betroffenen, ihren Alltag trotz Einschränkungen selbstständig zu gestalten.

Ja, die Kosten für die Angebote zur Unterstützung im Alltag auf Grundlage der AnFöVO können von der Pflegekasse übernommen werden, wobei ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zur Verfügung steht. Die Abrechnung erfolgt in der Regel im Wege der Kostenerstattung, sodass Pflegebedürftige diese finanziellen Mittel für anerkannte Leistungen nutzen können.

Die Alltagshilfe strebt oft an, feste Betreuungspersonen einzusetzen, um Vertrautheit und Kontinuität für die unterstützten Menschen zu gewährleisten. Diese individuelle Betreuung stärkt die Beziehung zwischen den Helfern und den Pflegebedürftigen und verbessert somit die Qualität der Unterstützung.

Die Terminvereinbarung bei Haushaltsnahen Dienstleistungen auf Grundlage der AnFöVO kann oft flexibel und kurzfristig erfolgen, um sich an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Unterstützung auch bei unvorhergesehenen Situationen.

Ja, die Alltagshilfe umfasst auch die Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen, damit pflegebedürftige Menschen diese wichtigen Termine wahrnehmen können. Dies trägt wesentlich dazu bei, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten und soziale Isolation zu vermeiden.

Für Senioren und Menschen mit Demenz werden speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote bereitgestellt, um deren Lebensqualität zu verbessern. Dabei können beispielsweise Betreuungsgruppen oder individuell abgestimmte Einzelbetreuungen angeboten werden, die Demenzkranke besonders fördern und entlasten.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt meist über die Pflegekasse im Rahmen der Kostenerstattung, wobei die Betroffenen entweder den Entlastungsbetrag direkt einsetzen oder eine Umwidmung von Pflegesachleistungen nutzen können. Anbieter müssen dazu anerkannt sein, damit die Kostenübernahme gewährleistet ist.

Mitarbeiter, die im Rahmen der AnFöVO Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen, sind geschult, um eine qualitätsgesicherte Betreuung zu gewährleisten. Sie sind zudem in der Regel sozialversichert und unterliegen bestimmten Qualifikationsanforderungen, die durch das Anerkennungsverfahren überprüft werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen auf Grundlage der AnFöVO ist insbesondere in Detmold und dem Kreis Lippe tätig, da hier die zuständigen Behörden für Anerkennung und Koordination der Angebote angesiedelt sind. Die Leistungen richten sich an Pflegebedürftige im gesamten Kreisgebiet und angrenzenden Regionen.

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