Über Hauswirtschaftliche Entlastung § 45

Was ist die Hauswirtschaftliche Entlastung § 45?

Die Hauswirtschaftliche Entlastung nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 unterstützt. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von Hilfe im Haushalt, um den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu fördern. Die Leistungen werden individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt und können flexibel genutzt werden.

Angebotene Leistungen

  • Wohnungsreinigung (inklusive Fenster, Bad, Küche)
  • Einkaufshilfe – mit und ohne Begleitung
  • Zubereitung von Mahlzeiten oder gemeinsames Kochen und Backen
  • Wäscheservice (Waschen, Bügeln, Sortieren)
  • Leichte Gartenpflege (zum Beispiel Rasen, Blumenbeete, Hecken)
  • Haushaltsorganisation und Unterstützung bei der Grundreinigung
  • Familienpflege, wenn eine helfende Hand plötzlich fehlt

Details zur Tagespflege und Abrechnung

Die Hauswirtschaftliche Entlastung § 45 kann ergänzend zum Pflegedienst oder als eigenständige Hilfeleistung genutzt werden. Die Leistungen werden individuell abgestimmt und können ohne standardisierte Pflegeverträge in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse, sodass für den Nutzer keine Kosten entstehen. Die Unterstützung ist stundenweise buchbar und kann je nach Bedarf angepasst werden.

Kontakt und Beratung

Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Unsere Angebote richten sich an Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige und alle, die Unterstützung im Alltag benötigen.

Adresse: Lechlohweg 16, 44388 Dortmund

Besondere Merkmale

Individuelle Entlastung im Pflegeheim

Im Pflegeheim Lechlohweg 16 in Dortmund erhalten Bewohner maßgeschneiderte hauswirtschaftliche Entlastung nach § 45, die genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmt wird und ihnen mehr Lebensqualität im Alltag bietet.

Abrechnung über Pflegekasse

Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Entlastung im Pflegeheim werden direkt über die Pflegekasse abgerechnet, sodass für die Bewohner keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Flexible Unterstützung im Alltag

Im Pflegeheim Lechlohweg 16 steht flexible Unterstützung bei täglichen Aufgaben wie Reinigung, Einkauf und Mahlzeitenzubereitung zur Verfügung, um den Alltag der Bewohner zu erleichtern.

Leistungsübersicht

  • Wohnungsreinigung
  • Einkaufshilfe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäscheservice
  • Haushaltsorganisation
  • leichte Gartenpflege
  • Begleitung zu Terminen

Häufige Fragen zu Hauswirtschaftliche Entlastung § 45

Die Alltagshilfe im Rahmen der Hauswirtschaftlichen Entlastung § 45 umfasst Aufgaben wie die Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Mahlzeiten zubereiten sowie Einkäufe erledigen. Auch leichte Gartenarbeiten und die Unterstützung bei der Haushaltsorganisation gehören zu den angebotenen Leistungen. Diese Dienstleistungen sollen den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.

Die Alltagshilfe kann für verschiedene Bereiche genutzt werden, darunter die Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen und bei der Begleitung zu Terminen. Beispiele sind das Putzen der Wohnung, das Einkaufen von Lebensmitteln oder die Begleitung zu Arztbesuchen. Auch die Organisation von Freizeitaktivitäten oder die Unterstützung bei Behördengängen sind möglich.

Ja, die Leistungen der Hauswirtschaftlichen Entlastung § 45 werden von der Pflegekasse übernommen, sofern der Pflegebedürftige einen Pflegegrad ab 1 hat. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt aktuell bis zu 131 Euro und kann für anerkannte Dienstleistungen verwendet werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.

Es gibt keine festen Betreuungspersonen, sondern die Unterstützung erfolgt individuell und stundenweise nach Bedarf. Die Betreuungskräfte werden je nach Verfügbarkeit und Anforderung eingesetzt, um eine flexible und bedarfsgerechte Hilfe zu gewährleisten.

Termine für die Alltagshilfe können in der Regel kurzfristig vereinbart werden, je nach Verfügbarkeit der Betreuungskräfte. Eine individuelle Absprache ist möglich, um den Bedarf des Pflegebedürftigen zeitnah zu decken.

Ja, die Alltagshilfe unterstützt auch bei Arztbesuchen und Behördengängen. Die Betreuungskräfte begleiten Pflegebedürftige zuverlässig und empathisch zu Terminen und helfen bei der Organisation und Durchführung von Behördengängen.

Es gibt spezielle Angebote für Senioren und Menschen mit Demenz, wie zum Beispiel die Demenzbetreuung durch geschulte Mitarbeiter. Die Leistungen werden individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt über die Pflegekasse, sofern die Dienstleistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI erbracht werden. Der Pflegebedürftige erhält die Leistungen ohne zusätzliche Kosten, da die Pflegekasse die Aufwendungen übernimmt.

Die Mitarbeiter der Alltagshilfe sind geschult und versichert, um eine professionelle und sichere Betreuung zu gewährleisten. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und werden regelmäßig kontrolliert, um die Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen.

Hauswirtschaftliche Entlastung § 45 ist in Dortmund tätig und bietet seine Dienstleistungen im gesamten Stadtgebiet an. Die Unterstützung kann individuell und flexibel auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen in Dortmund zugeschnitten werden.

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