Über Niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI
Das Niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI in Eutin ist ein speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ausgerichtetes Tagespflegeangebot. Es ermöglicht Betroffenen eine qualifizierte Betreuung und Unterstützung im Alltag, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Leistungen des Betreuungsangebots
Im Rahmen des Niedrigschwelligen Betreuungsangebots werden verschiedene Leistungen angeboten, die den Alltag der betreuten Personen erleichtern und pflegerische Versorgung ergänzen:
- Tagesstrukturierende Betreuung in kleinen Gruppen, die sozialen Austausch ermöglicht
- Unterstützung bei Alltagsaktivitäten, wie Mobilisation und Gedächtnistraining
- Individuelle Förderung und Beschäftigung abgestimmt auf die Bedürfnisse der Teilnehmer
- Entlastung der Angehörigen durch zeitlich begrenzte Übernahme der Pflege und Betreuung
- Förderung von Selbstständigkeit und Erhalt der individuellen Fähigkeiten
Details zum Angebot vor Ort in Eutin
Das Angebot befindet sich in der Bismarckstraße 2, 23701 Eutin, und ist barrierefrei zugänglich. Das Betreuungsangebot richtet sich an ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die zuhause leben und Unterstützung benötigen. Die Tagespflege orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 45 SGB XI, der auch die Voraussetzung für die Finanzierung über die Pflegekassen beschreibt.
Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal, das individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer eingeht und sowohl körperliche als auch geistige Aktivierung fördert. Die offenen und geselligen Tagesgruppen stärken zudem soziale Kontakte und beugen Vereinsamung vor.
Offizielle Beratung in in Eutin
Für eine umfassende und individuelle Beratung bezüglich der Inanspruchnahme des Niedrigschwelligen Betreuungsangebots können sich Interessierte an den örtlichen Pflegestützpunkt in Eutin wenden. Auch die Pflegekassen bieten kostenlose Beratung und Informationen zu Ansprüchen und Finanzierungsmöglichkeiten an.
Nähere Informationen und Unterstützung erhalten Betroffene und Angehörige zudem über die offizielle Webseite der Stadt Eutin oder die Pflegeberatung der Pflegekassen, welche telefonisch und persönlich zur Verfügung stehen.
Besondere Merkmale
Niedrigschwellige Betreuung in Eutin nach § 45 SGB XI
Das Pflegeheim in der Bismarckstraße 2 in Eutin bietet ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot gemäß § 45 SGB XI an, das speziell auf die Unterstützung und Aktivierung pflegebedürftiger Personen ausgerichtet ist.
Lokale und leicht zugängliche Unterstützung
Das Angebot zeichnet sich durch seine direkte Erreichbarkeit vor Ort in Eutin aus, sodass Betroffene unkompliziert und ohne Barrieren Betreuung und Entlastung in Anspruch nehmen können.
Leistungsübersicht
- Haushaltsreinigung
- Einkaufsservice
- Alltagsbegleitung
- Begleitung zu Terminen
- Kochen und Essenszubereitung
- Gesellschaft leisten
- Unterstützung bei Freizeitaktivitäten
Preisübersicht
Häufige Fragen zu Niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI
Das Niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI bietet vielfältige Unterstützungsleistungen im Alltag, die keine Pflegeleistungen umfassen, sondern zur Entlastung im häuslichen Umfeld beitragen. Dazu gehören Unterstützung bei der Haushaltsführung, Begleitung zu Terminen sowie Gesellschaft leisten und Freizeitgestaltung. Spezifisch werden auch Botengänge, leichte Gartenarbeiten sowie Hilfe bei der Organisation des Alltags angeboten, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Entlastung zu ermöglichen.
Die Alltagshilfe kann in den Bereichen Haushalt, Einkauf und Begleitung in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige erhalten Hilfe bei der Haushaltsführung wie Kochen oder leichte Hausarbeiten, Unterstützung beim Einkaufen sowie Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder zu sozialen Aktivitäten. Auch Freizeitgestaltung und Gesellschaft leisten zählen zu den wichtigen Aspekten des Angebots in Eutin.
Leistungen des Niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 SGB XI werden von der Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages übernommen, der monatlich bis zu 125 Euro bzw. 131 Euro betragen kann. Dabei ist wichtig, dass die Leistungen gemäß den Vorgaben anerkannt sind und Rechnungen eingereicht werden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Dieses Modell unterstützt Pflegebedürftige dabei, alltägliche Hilfen unkompliziert in Anspruch zu nehmen.
In der Regel gibt es beim Niedrigschwelligen Betreuungsangebot feste Betreuungspersonen, die sich mit den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen vertraut machen. Dies ermöglicht eine vertrauensvolle Beziehung und fördert die Kontinuität der Betreuung, was gerade für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Demenz sehr wichtig ist. Feste Bezugspersonen sorgen dafür, dass die Hilfen individuell und verlässlich erbracht werden.
Termine für die Alltagshilfe können in der Regel sehr kurzfristig vereinbart werden, um flexibel auf aktuelle Bedürfnisse reagieren zu können. Dies ist besonders wichtig, wenn etwa Begleitungen zu dringend anstehenden Arztbesuchen oder Behördenangelegenheiten erforderlich sind. Die lokale Nähe des Angebots in Eutin unterstützt die schnelle Terminplanung und Zuverlässigkeit.
Ja, das Niedrigschwelliges Betreuungsangebot unterstützt Pflegebedürftige auch bei Arztbesuchen und Behördengängen. Dabei leisten die Betreuungskräfte Begleitung und helfen bei der Terminorganisation sowie bei der Kommunikation vor Ort. Diese Unterstützung hilft den Betroffenen, selbstständig und sicher wichtige Termine wahrzunehmen.
Das Angebot richtet sich speziell auch an Senioren und Menschen mit Demenz, indem es individuell abgestimmte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anbietet. Dazu gehören etwa Gedächtnistraining, Freizeitgestaltung sowie eine einfühlsame Begleitung, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen eingeht. So wird eine vertraute und sinnerfüllte Betreuung gewährleistet.
Die Abrechnung der Leistungen des Niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 SGB XI erfolgt in der Regel über die Pflegekasse mittels des Entlastungsbetrages. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen reichen dafür die Rechnungen der erbrachten Leistungen ein, die dann von der Pflegekasse erstattet werden. Diese Abrechnung sichert eine transparente und finanzielle Entlastung für die Nutzer.
Ja, die Mitarbeiter des Niedrigschwelligen Betreuungsangebotes sind fachlich geschult und verfügen über entsprechende Qualifikationen, um eine kompetente Betreuung sicherzustellen. Außerdem sind sie rechtlich abgesichert und versichert, sodass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit umfassend geschützt sind. Diese professionelle Vorbereitung ist Voraussetzung für die Förderung und Anerkennung der Angebote.
Das Niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI ist in Eutin ansässig und vor allem in dieser Stadt sowie der unmittelbaren Umgebung tätig. Aufgrund der regionalen Nähe können Betreuungskräfte schnell und flexibel auf Bedürfnisse der Pflegebedürftigen reagieren. Für weitere Regionen bieten andere Dienste ähnliche Angebote an, allerdings ist dieses Angebot speziell auf Eutin ausgerichtet.