Honorarkürzung für Psychotherapeuten: Entscheidung des Ministeriums verzögert sich

Benedikt Hübenthal
Honorarabsenkung Psychotherapie 2026: BMG zögert Entscheidung hinaus

Die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten sorgt weiterhin für hitzige Diskussionen und große Unsicherheit. Eigentlich sollte der umstrittene Beschluss bereits feststehen, doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Reißleine gezogen – vorerst. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kürzungen lässt weiter auf sich warten.

Worum geht es bei dem Streit?

Mitte März dieses Jahres fasste der Erweiterte Bewertungsausschuss einen weitreichenden Beschluss: Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen soll rückwirkend zum 1. April um 4,5 Prozent gekürzt werden. Im Gegenzug ist eine Erhöhung der sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent vorgesehen. Während die Krankenkassen diese Maßnahme als notwendige Korrektur verteidigen, schlagen Berufsverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Alarm. Sie befürchten massive wirtschaftliche Einbußen für die Praxen und eine Gefährdung der ohnehin stark beanspruchten Patientenversorgung.

Gesundheitsministerium fordert Nachbesserungen

Als Rechtsaufsicht hat das Bundesgesundheitsministerium die Befugnis, solche Beschlüsse zu beanstanden. Die dafür vorgesehene gesetzliche Frist wäre eigentlich Mitte Mai abgelaufen. Laut Angaben des Ministeriums wurde diese Frist jedoch rechtzeitig unterbrochen. Das Haus von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken forderte vom Erweiterten Bewertungsausschuss ergänzende Stellungnahmen an. Dabei geht es insbesondere um die verwendeten Daten und das angewandte Verfahren, die zu der umstrittenen Honorarkürzung geführt haben.

Durch diese Nachfragen hat sich das Ministerium zusätzliche Zeit verschafft. Nun bleibt bis Ende Mai Zeit, um den Beschluss endgültig zu prüfen und entweder durchzuwinken oder rechtlich zu beanstanden.

Proteste und juristische Schritte

Die psychotherapeutische Fachwelt reagiert derweil mit Unverständnis und lautstarkem Protest auf die Pläne. Die KBV hatte bereits bei der Abstimmung im Ausschuss gegen die Kürzungen gestimmt und mittlerweile Klage beim Landessozialgericht eingereicht. Begleitet wird dies von einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, um die Umsetzung des Beschlusses bis zu einer gerichtlichen Klärung zu stoppen. Die Vertreter der Psychotherapeuten argumentieren, dass die Praxen unter stetig steigenden Kosten leiden und eine Honorarabsenkung das System weiter destabilisieren würde.

Wie geht es nun weiter?

Die Spannung steigt, während das Bundesgesundheitsministerium die nachgereichten Daten prüft. Wichtig hierbei: Das BMG übt in diesem Fall lediglich die Rechtsaufsicht aus. Das bedeutet, es darf den Beschluss nur stoppen, wenn er gegen geltendes Recht verstößt – eine rein fachliche oder politische Bewertung der Kürzung (Fachaufsicht) obliegt dem Ministerium in diesem Verfahren nicht.

Sollte das Ministerium keine rechtlichen Mängel feststellen, wird die Honorarabsenkung wirksam. In diesem Fall dürften sich die Auseinandersetzungen zunehmend vor die Sozialgerichte verlagern, was einen langen juristischen Kampf um die faire Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen nach sich ziehen würde.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.