Ambulante Krankenpflege Ortscaritas Ergoldsbach
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Ambulante Krankenpflege des Ortscaritasverein Ergoldsbach e.V. bietet umfassende häusliche Pflegeleistungen für Menschen in vertrauter Umgebung. Zum Leistungsspektrum gehört die Behandlungspflege, die alle ärztlich verordneten Maßnahmen wie Blutzuckermessung, Medikamentengabe und Wundversorgung umfasst. Die Grundpflege unterstützt bei alltäglichen Bedürfnissen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität und wird je nach Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet. Zusätzlich bietet der Dienst hauswirtschaftliche Versorgung zur Reinigung der genutzten Wohnräume an, die über den Entlastungsbetrag finanziert wird. Beratungseinsätze nach § 37.3 sichern die regelmäßige Betreuung und Anpassung der Pflege an individuelle Bedarfe. Durch qualifiziertes Personal und innovative Dienstleistungen ermöglicht der Pflegedienst einen stressfreien Alltag sowie Entlastung für pflegende Angehörige. Die Abrechnung erfolgt je nach Leistung über Krankenkasse, Pflegekasse oder privat, falls kein Pflegegrad vorliegt. So unterstützt der Pflegedienst eine ganzheitliche Pflege in häuslicher Atmosphäre.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Umfassende Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Pflegeleistungen wie Blutzuckermessung, Wundversorgung und Medikamentengabe durch qualifiziertes Personal.
Individuelle Grundpflege
Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität abgestimmt auf den individuellen Pflegegrad.
Hauswirtschaftliche Versorgung & Beratung
Reinigung der Wohnräume und regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 für optimal angepasste Pflege.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Die Behandlungspflege beinhaltet ärztlich verordnete Tätigkeiten wie Blutzuckermessung, Injektion von Insulin oder Blutverdünnern, Medikamentengabe, Wundversorgung, Kompressionsverbände sowie die Versorgung mit enteraler oder parenteraler Nahrung.
Die Grundpflege wird über die Pflegekasse abgerechnet, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Hauswirtschaftliche Leistungen werden über den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat abgerechnet. Ohne Pflegegrad sind diese Leistungen privat zu zahlen.
Beratungseinsätze dienen der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Pflegeleistungen. Bei Pflegegrad 2-3 erfolgen diese halbjährlich, bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung.
Eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege muss vorliegen, um die Behandlungspflege durchführen zu dürfen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.
Der Pflegedienst bietet innovative Dienstleistungen und qualifiziertes Personal, die einen stressfreien Pflegealltag ermöglichen und so pflegende Angehörige entlasten.
Liegt kein Pflegegrad vor, werden die Pflegeleistungen privat in Rechnung gestellt. Nachträglich kann eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen, sodass bereits gezahlte Kosten erstattet werden.