Über Ambulante Krankenpflege Ortscaritas Ergoldsbach
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Umfassende Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Pflegeleistungen wie Blutzuckermessung, Wundversorgung und Medikamentengabe durch qualifiziertes Personal.
Individuelle Grundpflege
Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität abgestimmt auf den individuellen Pflegegrad.
Hauswirtschaftliche Versorgung & Beratung
Reinigung der Wohnräume und regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 für optimal angepasste Pflege.
Leistungsübersicht
- Blutzuckermessung
- Injektion von Insulin und Blutverdünnern
- Medikamentenabgabe und -richtig
- Wundversorgung bei chronischen Wunden
- Anlegen von Kompressionsverbänden und -trümpfen
- An- und Ablegen von Orthesen, Bandagen und stützenden Verbänden
- Versorgung mit enteraler oder parenteraler Ernährung
- Körperpflege (Duschen, Baden, Haut- und Haarpflege)
- Mund- und Zahnpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang
- Ernährungshilfe
- Mobilitätsunterstützung und Positionswechsel
- Betreuungsleistungen (Nachschauen und Unterstützung)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnräume)
- Beratungseinsätze nach § 37.3
Häufige Fragen zu Ambulante Krankenpflege Ortscaritas Ergoldsbach
Die Behandlungspflege beinhaltet ärztlich verordnete Tätigkeiten wie Blutzuckermessung, Injektion von Insulin oder Blutverdünnern, Medikamentengabe, Wundversorgung, Kompressionsverbände sowie die Versorgung mit enteraler oder parenteraler Nahrung.
Die Grundpflege wird über die Pflegekasse abgerechnet, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Hauswirtschaftliche Leistungen werden über den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat abgerechnet. Ohne Pflegegrad sind diese Leistungen privat zu zahlen.
Beratungseinsätze dienen der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Pflegeleistungen. Bei Pflegegrad 2-3 erfolgen diese halbjährlich, bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung.
Eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege muss vorliegen, um die Behandlungspflege durchführen zu dürfen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.
Der Pflegedienst bietet innovative Dienstleistungen und qualifiziertes Personal, die einen stressfreien Pflegealltag ermöglichen und so pflegende Angehörige entlasten.
Liegt kein Pflegegrad vor, werden die Pflegeleistungen privat in Rechnung gestellt. Nachträglich kann eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen, sodass bereits gezahlte Kosten erstattet werden.