Über Ambulanter Pflegedienst Vera
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Transkulturelle Pflege in drei Sprachen
Pflege und Betreuung auf Deutsch, Russisch und Englisch für eine kultur- und sprachsensible Versorgung.
24-Stunden-Rufbereitschaft
Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit sichert schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen.
Umfassende Beratungen und Begleitungen
Fachkundige Beratung nach SGB XI und Begleitung zu Ärzten und Behörden inklusive Übersetzungshilfe.
Leistungsübersicht
- Injektionen subcutan
- Blutzuckermessung und -überwachung
- Medikamenteneinnahmeüberwachung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen
- Wundmanagement
- Postoperative Pflege
- Unterstützungspflege nach § 37.1a SGB V: Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflegesachleistungen nach SGB XI
- Verhinderungspflege
- Entlastungsbetreuungspflege nach § 45b SGB XI
- Grundpflege
- Einkaufen
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung zu Ärzten und Behörden mit Übersetzungshilfe
- Transkulturelle Pflege in Deutsch, Russisch, Englisch
- Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Häufige Fragen zu Ambulanter Pflegedienst Vera
Die Pflegeleistungen werden in Deutsch, Russisch und Englisch angeboten, um eine kultursensible und verständliche Betreuung sicherzustellen.
Ja, der Pflegedienst stellt eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung, um schnelle Hilfe im Notfall zu gewährleisten.
Die Leistungen umfassen unter anderem subkutane Injektionen, Blutzuckermessungen, Maßnahmen der Medikamenteneinnahmeüberwachung, Wundmanagement und postoperative Pflege.
Ja, der Pflegedienst unterstützt auch bei der Hauswirtschaft, einschließlich Einkaufen, Zubereitung einer warmen Mahlzeit und allgemeiner Versorgung im Haushalt.
Der Pflegedienst begleitet Patienten bei Arztbesuchen und Behördengängen, inklusive Übersetzungshilfe, um sprachliche Barrieren zu überwinden.
Es werden Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI angeboten, die individuelle Pflegebedarfe und Leistungsansprüche klären helfen.