Leistungen & Schwerpunkte
- Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- Behandlungspflege (Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen)
- Soziale Betreuung und psychosoziale Unterstützung
- Beratung zur Pflegebedürftigkeit und Hilfsmitteln
- Unterstützung bei Anträgen und Pflegegradfeststellung
- Hauswirtschaftliche Leistungen und Entlastungsangebote
- Verhinderungspflege
- Kombinationspflege
- Individuelle Pflegeplanung und -koordination
Besondere Merkmale
Individuelle Pflegeberatung
Kostenfreies Erstgespräch zur präzisen Abstimmung der Pflegeleistungen auf persönliche Bedürfnisse.
Professionelle Behandlungspflege
Fachgerechte medizinische Versorgung inklusive Wundbehandlung, Medikamentenmanagement und Injektionen.
Ganzheitliche Betreuung
Pflege mit psychosozialer Unterstützung und Förderung der Lebensqualität durch soziale Aktivitäten.
Über ASKLEPION - Der.Pflegedienst
Preise und Kosten bei ASKLEPION - Der.Pflegedienst
Hinweis: Die angegebenen Preise sind geschätzte Eigenanteile und dienen Ihrer Orientierung. Je nach individueller Situation und Pflegekasse kann der tatsächliche Betrag abweichen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Berechnen Sie kostenlos Ihr Pflegegeld mit allen weiteren Leistungen und ermitteln Sie Ihren Pflegegrad.
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Häufige Fragen zu ASKLEPION - Der.Pflegedienst
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Pflege- und Krankenkassen auf Basis von Versorgungsverträgen. Leistungserbringer rechnen nach den vereinbarten Vergütungen ab.
Die Kosten hängen vom Pflegebedarf ab. Medizinische Behandlungspflege benötigt eine ärztliche Verordnung, für Pflegeleistungen der Pflegeversicherung ist ein Pflegegrad erforderlich. Ein individueller Kostenvoranschlag wird erstellt.
Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse telefonisch angefordert. Nach Mitteilung wird der Antrag per Post zugesandt.
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die vom Arzt verordnet und durch qualifiziertes Pflegepersonal durchgeführt werden, z.B. Wundversorgung und Medikamentengabe.
Ein Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Voraussetzungen sind u.a. mindestens zwei Jahre Einzahlung in die soziale Pflegeversicherung.
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung und muss beantragt werden. Eine automatische Auszahlung an Pflegebedürftige erfolgt nicht.
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege oder lindern Beschwerden und umfassen auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und Pflegeverbrauchsmittel.
Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen, der von der Pflegekasse kostenfrei übernommen wird und abhängig vom Pflegegrad in bestimmten Intervallen erfolgt.
Unverbindlich Anfragen
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Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026
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