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AWO Pflegedienst Eilenburg

Röberstraße 14, 04838 Eilenburg

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst AWO Pflegedienst Eilenburg unterstützt Senioren und hilfebedürftige Menschen, damit sie möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause selbstständig leben können. Die Einrichtung bietet umfassende Pflege- und Betreuungsleistungen, darunter Grundpflege nach SGB XI, hauswirtschaftliche Hilfe sowie medizinische Versorgung nach SGB V, wie Injektionen, Verbandswechsel und spezielle Versorgungen wie Tracheostoma- und PEG-Pflege. Zudem werden Verhinderungspflege und Beratungsbesuche gemäß gesetzlicher Vorgaben durchgeführt. Der Pflegedienst sorgt für die individuelle Erstellung von Pflegeplänen und ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Ergänzend werden Essen-auf-Rädern und Hausnotrufe vermittelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der ganzheitlichen und fachlich qualifizierten Betreuung von Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Die Kombination aus pflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfe ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung, die den Patienten und Angehörigen Sicherheit und Entlastung bietet.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

110 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Individuelle Pflegeplanung

Pflegebedarfsanalyse und maßgeschneiderte Pflegepläne für optimale Betreuung.

Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen ermöglicht schnelle Hilfe im Notfall.

Umfassende Versorgung

Medizinische Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung aus einer Hand.

Leistungsübersicht

Grundpflege nach SGB XI
Medizinische Versorgung nach SGB V (Injektionen, Medikamentengabe, Verbandswechsel)
Versorgung von Tracheostoma, Trachealkanüle, PEG und Port
Hauswirtschaftliche Hilfe (Reinigung, Einkaufen, Wäsche)
Hilfe bei der Haushaltsführung nach Krankenkassenfinanzierung
Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
Angebote des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI
Vermittlung von Essen auf Rädern
Vermittlung von Hausnotruf

Häufig gestellte Fragen

Die Grundpflege beinhaltet Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilitätshilfen wie Aufstehen und Zubettgehen sowie Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

Hierzu gehören Injektionen (intramuskulär und subkutan), Insulininjektionen, Medikamentengabe, Verbandswechsel sowie spezielle Versorgungen wie Tracheostoma-, Trachealkanülen-, PEG- und Portversorgung.

Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Entlastung, indem der Pflegedienst für bis zu 28 Tage im Jahr die Betreuung übernimmt. Die Pflegekasse erstattet bis zu 1612 Euro jährlich. Während Urlaub wird das Pflegegeld entsprechend angepasst.

Bei Pflegegrad 1 erfolgen die Beratungsbesuche auf Wunsch, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Nachweise werden an die Pflegekasse übermittelt.

Der Pflegedienst übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung, Einkäufe und Wäschepflege, die von den Krankenkassen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalt finanziert werden können.

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