Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst BPI-Betreuung und Pflege inklusiv Ambulanter Pflegedienst der LHS unterstützt Eltern mit geistiger Behinderung umfassend im Eltern-Kind-Wohnen sowie im häuslichen Bereich. Ziel ist die Förderung selbstständiger und selbstbestimmter Familienführung durch Beratung, Anleitung und assistierende Betreuung. Das Eltern-Kind-Wohnen bietet individuell gestaltete Zimmer und rund-um-die-Uhr-Betreuung in zentraler Wohngemeinschaft für bis zu vier Familien. Zusätzlich wird eine bedarfsgerechte Elternassistenz direkt zu Hause angeboten, um Ressourcen zu stärken und Netzwerke aufzubauen. Der familienunterstützende Dienst ermöglicht zudem individuelle Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung, erleichtert die Entlastung der Familien und wird von fachlich geschultem Personal durchgeführt. Die Leistungen sind auch in Pandemiezeiten verfügbar und können über Pflegekassenleistungen abgerechnet werden. Das Angebot richtet sich an die Bedürfnisse der Eltern und Kinder in ihren verschiedenen Lebensphasen und fördert gelebte Elternschaft mit besonderem Augenmerk auf das Wohl und die Entwicklung der Kinder.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

40 geschätzte betreute Personen
Kleiner Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.

Ganzheitliche Eltern-Kind-Betreuung

Individuell gestaltete Wohnräume und Rund-um-die-Uhr-Betreuung in familienorientierter Wohngemeinschaft unterstützen Eltern mit geistiger Behinderung.

Fachkundige Elternassistenz zuhause

Bedarfsgerechte Unterstützung im häuslichen Umfeld zur Stärkung der Familienressourcen und zum Aufbau unterstützender Netzwerke.

Familienunterstützung und Freizeitangebot

Persönliche Betreuung bei Freizeitaktivitäten fördert die Entwicklung der Angehörigen mit Behinderung und entlastet deren Familien.

Leistungsübersicht

  • Eltern-Kind-Wohnen mit 24-Stunden-Betreuung in zentraler Wohngemeinschaft
  • Elternassistenz und Unterstützung im häuslichen Bereich
  • Individuelle Freizeitbetreuung durch familienunterstützenden Dienst
  • Beratung zur Elternschaft und Haushaltsführung
  • Assistenz bei der Erziehung und Förderung der Kinder
  • Hilfe bei Antragsverfahren für Pflegegrade und weitere Leistungen
  • Betreuung auch während der Schwangerschaft und in verschiedenen Lebensphasen
  • Unterstützung bei der Selbstständigkeit und Lebensgestaltung als Familie

Google Bewertungen

5.0 (1 Bewertungen)

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Stephan Kurzke
vor einer Woche

Wir haben dieses Haus kennenlernen dürfen, da ein Bekannter von uns hier für zwei Wochen in der Tagespflege war. Das Haus ist sehr schön gestaltet, es gibt einen großen Garten f...

Bewertungen von Google

Häufig gestellte Fragen

Das Eltern-Kind-Wohnen richtet sich an Eltern mit geistiger Behinderung, die Unterstützung bei der Bewältigung der Elternschaft benötigen.

Der familienunterstützende Dienst bietet individuelle Freizeitbetreuung und Entlastung für Familien mit Angehörigen mit Behinderung.

Die Elternassistenz unterstützt bedarfsgerecht im eigenen Wohnraum, fördert Ressourcen und baut unterstützende Netzwerke auf.

Ja, die Leistungen des Eltern-Kind-Wohnens können bereits ab der Schwangerschaft genutzt werden.

Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag und weitere Pflegekassenleistungen abgerechnet werden; eine Beratung zum Antragsverfahren ist möglich.

Die Betreuung und Unterstützung wird von geschultem Fachpersonal und pädagogischen Fachkräften erbracht.

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