BPI-Betreuung und Pflege inklusiv Ambulanter Pflegedienst der LHS
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst BPI-Betreuung und Pflege inklusiv Ambulanter Pflegedienst der LHS unterstützt Eltern mit geistiger Behinderung umfassend im Eltern-Kind-Wohnen sowie im häuslichen Bereich. Ziel ist die Förderung selbstständiger und selbstbestimmter Familienführung durch Beratung, Anleitung und assistierende Betreuung. Das Eltern-Kind-Wohnen bietet individuell gestaltete Zimmer und rund-um-die-Uhr-Betreuung in zentraler Wohngemeinschaft für bis zu vier Familien. Zusätzlich wird eine bedarfsgerechte Elternassistenz direkt zu Hause angeboten, um Ressourcen zu stärken und Netzwerke aufzubauen. Der familienunterstützende Dienst ermöglicht zudem individuelle Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung, erleichtert die Entlastung der Familien und wird von fachlich geschultem Personal durchgeführt. Die Leistungen sind auch in Pandemiezeiten verfügbar und können über Pflegekassenleistungen abgerechnet werden. Das Angebot richtet sich an die Bedürfnisse der Eltern und Kinder in ihren verschiedenen Lebensphasen und fördert gelebte Elternschaft mit besonderem Augenmerk auf das Wohl und die Entwicklung der Kinder.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Ganzheitliche Eltern-Kind-Betreuung
Individuell gestaltete Wohnräume und Rund-um-die-Uhr-Betreuung in familienorientierter Wohngemeinschaft unterstützen Eltern mit geistiger Behinderung.
Fachkundige Elternassistenz zuhause
Bedarfsgerechte Unterstützung im häuslichen Umfeld zur Stärkung der Familienressourcen und zum Aufbau unterstützender Netzwerke.
Familienunterstützung und Freizeitangebot
Persönliche Betreuung bei Freizeitaktivitäten fördert die Entwicklung der Angehörigen mit Behinderung und entlastet deren Familien.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Das Eltern-Kind-Wohnen richtet sich an Eltern mit geistiger Behinderung, die Unterstützung bei der Bewältigung der Elternschaft benötigen.
Der familienunterstützende Dienst bietet individuelle Freizeitbetreuung und Entlastung für Familien mit Angehörigen mit Behinderung.
Die Elternassistenz unterstützt bedarfsgerecht im eigenen Wohnraum, fördert Ressourcen und baut unterstützende Netzwerke auf.
Ja, die Leistungen des Eltern-Kind-Wohnens können bereits ab der Schwangerschaft genutzt werden.
Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag und weitere Pflegekassenleistungen abgerechnet werden; eine Beratung zum Antragsverfahren ist möglich.
Die Betreuung und Unterstützung wird von geschultem Fachpersonal und pädagogischen Fachkräften erbracht.