Über den Pflegedienst
Die Diakoniestation Selb bietet umfassende ambulante Pflege im gesamten Landkreis Wunsiedel. Fachkräfte aus Kranken- und Altenpflege betreuen rund um die Uhr, um das Wohlbefinden der Klienten zu gewährleisten und Angehörige zu entlasten. Das Leistungsspektrum umfasst Behandlungspflege nach § 37 SGB V, Grundpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und Beratungsgespräche. Spezielle Angebote richten sich auch an Familien mit Demenzkranken, unterstützt durch qualifizierte Ehrenamtliche (EDE-Dienst). Neben pflegerischer Versorgung gehören haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkauf und Mahlzeitenzubereitung zum Angebot. Der Pflegedienst arbeitet nach hohen Standards und ist durch das Landesamt für Pflege anerkannt. Ziel ist es, Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen und deren Angehörige zu entlasten.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
24-Stunden Betreuung
Rund-um-die-Uhr Versorgung durch qualifiziertes Fachpersonal im gesamten Landkreis Wunsiedel.
Spezialisierte Demenzbetreuung
Geschulte EDE-Helfer unterstützen Demenzkranke individuell in vertrauter Umgebung.
Vielfältige Leistungen
Behandlungspflege, Grundpflege, Beratung und haushaltsnahe Dienste aus einer Hand.
Leistungsübersicht
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Bewertungsübersicht
Die Frauen sind alle super nett top
Häufig gestellte Fragen
Die Diakoniestation Selb ist im gesamten Landkreis Wunsiedel für ambulante Pflege und Betreuung unterwegs.
Speziell geschulte EDE-Helfer betreuen Demenzkranke stundenweise zu Hause und bieten Betreuungsgruppen in Wunsiedel und Selb an.
Die Behandlungspflege beinhaltet Medikamentengabe, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wundversorgung, Injektionen und Blutzuckermessungen.
Durch Entlastungsleistungen und Betreuung Demenzkranker ermöglicht der Pflegedienst Angehörigen freie Zeit und Entspannung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkauf und Mahlzeitenzubereitung werden über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet und stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Beratungsgespräche nach § 37 SGB V unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei allen Fragen rund um die Pflege.