Über den Pflegedienst
Der DRK Ambulanter Pflegedienst bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen in vertrauter Umgebung für Menschen jeden Alters mit Unterstützung bei körperlichen und medizinischen Bedürfnissen. Speziell für demenziell Erkrankte und Pflegebedürftige ohne vollstationäre Unterbringung stehen ambulante Wohngemeinschaften zur Verfügung, die ein gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen. Ehrenamtliche Besuchsdienste fördern die gesellschaftliche Teilhabe und entlasten Angehörige. Das Angebot umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beratung und Betreuung zur Erhaltung der Selbständigkeit. Zusätzliche Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege unterstützen pflegende Angehörige und Betroffene bei temporären Ausfällen oder nach Krankenhausaufenthalten. Der Dienst arbeitet kooperativ mit Ärzten und Krankenkassen zusammen, um individuelle Pflegepläne zu erstellen, die den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen gerecht werden.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.
Individuelle Pflegeplanung
Maßgeschneiderte Pflegeangebote abgestimmt auf persönliche Bedürfnisse und Lebenssituation.
Ambulante Wohngemeinschaften
Gemeinschaftliches Wohnen in familiärer Atmosphäre speziell für demenziell Erkrankte und Pflegebedürftige.
Ehrenamtlicher Besuchsdienst
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Unterstützung im Alltag durch freiwillige Helfer ohne Zusatzkosten.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Die ambulante Pflege richtet sich an chronisch Kranke, kurzzeitig Erkrankte, behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters mit ärztlicher Verordnung für häusliche Krankenpflege.
Ambulante Wohngemeinschaften bieten mehreren Pflegebedürftigen, insbesondere Menschen mit Demenz, die Möglichkeit, in wohnlicher Atmosphäre selbstbestimmt zusammenzuleben und gepflegt zu werden ohne vollstationäre Pflege.
Behandlungspflege beinhaltet ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Verbandswechsel, Katheterversorgung, Medikamentengabe, Absaugen und Versorgung von Stoma oder Dekubitus.
Wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse bis zu vier Wochen jährlich die Kosten für eine Ersatzpflege, damit die Pflegebedürftigen weiterhin versorgt werden können.
Der Besuchsdienst besucht ältere oder alleinstehende Menschen ehrenamtlich, unterstützt bei gesellschaftlicher Teilhabe, bietet Gespräche, Begleitung sowie Hilfe bei Einkäufen und Alltagstätigkeiten an.
Ja, wenn kein Anspruch auf Pflegeversicherung besteht, können die gleichen Pflegeleistungen als Privatleistung zu den gleichen Konditionen in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeberatung erfolgt vor Ort durch Fachkräfte, die gemeinsam mit Interessenten und Angehörigen ein bedarfsgerechtes und persönliches Leistungsangebot erstellen.