Über DRK Ambulanter Pflegedienst
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
24-Stunden Betreuung
Rund um die Uhr Präsenzkraft für kontinuierliche Pflege und Betreuung.
Senioren-Wohngemeinschaften
Barrierefreie WGs mit Einzelzimmern und gemeinschaftlichen Aufenthaltsräumen.
Hausnotruf-Service
Sicherheit und schnelle Hilfe in den eigenen vier Wänden, 24/7 erreichbar.
Leistungsübersicht
- Ambulante Grund- und Behandlungspflege
- Pflege und Betreuung in Senioren-Wohngemeinschaften
- Tagespflege in der Seniorenoase Bad Freienwalde
- Medizinische Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung)
- Pflegeberatung und individuelle Versorgungsplanung
- Fahrdienst für medizinische und private Fahrten
- Hausnotruf mit Notfallkontakt und Betreuung
- Aktivierungs- und Freizeitgestaltung (z.B. Gymnastik, Gedächtnistraining)
- Barrierefreier Zugang der Einrichtungen
- Betreuung bei Demenz und anderen chronischen Erkrankungen
Häufige Fragen zu DRK Ambulanter Pflegedienst
Senioren, die trotz Pflegebedarf selbstbestimmt leben und Gesellschaft suchen, ohne vollstationär betreut zu werden.
Pflegekosten richten sich nach dem Pflegegrad und werden mit den Kranken- und Pflegekassen abgerechnet. Neben Miet- und Betreuungskosten fällt auch ein Haushaltsgeld an.
Ein Notrufsystem mit persönlicher Verbindung zur Hausnotrufzentrale, das rund um die Uhr Sicherheit und schnelle Hilfe zuhause gewährleistet.
Ja, der DRK Fahrdienst ermöglicht Fahrten zu Ärzten, Kliniken, Therapien und privaten Zielen, auch mit ärztlicher Verordnung kostenfrei.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per E-Mail über die regionalen Ansprechpartner des DRK Ambulanter Pflegedienst.
Pflege, Mahlzeiten, Freizeitgestaltung, medizinische Behandlungspflege sowie Beratung und Unterstützung in einer familiären Atmosphäre.
Ja, alle Einrichtungen sind barrierefrei, inklusive Fahrstuhlzugang in den Wohngemeinschaften.
Ja, die Kosten für technische Ausstattung können nach Pflegegesetz als Hilfsmittel übernommen werden.