Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst DRK Sozialstation Ronneburg bietet umfassende ambulante Pflege im Landkreis Greiz, um Menschen jeden Alters trotz Alter, Krankheit oder Behinderung ein selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen. Dabei wird die Pflege individuell an die jeweilige Situation angepasst. Das Leistungsspektrum umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Mobilisation und Prophylaxen sowie Behandlungspflege mit medizinischen Maßnahmen wie Injektionen, Verbandswechsel und Medikamentengabe. Zudem werden hauswirtschaftliche Versorgung, Beratung von Betroffenen und Angehörigen sowie Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung angeboten. Die Verhinderungspflege unterstützt pflegende Angehörige durch Übernahme der Ersatzpflege während Urlaubs- oder Krankheitszeiten. Kurzzeitpflege ist für Personen vorgesehen, die nach Krankenhausaufenthalten noch nicht rehafähig sind und keine ausreichende Versorgung haben. Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenkassen sichert eine optimale Versorgung. Auch Privatleistungen sind möglich, wenn kein Anspruch auf Pflegeversicherung besteht.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Pflegeplanung
Pflegeangebote maßgeschneidert auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen für selbstbestimmtes Leben.
Medizinische Behandlungspflege
Fachgerechte Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen für bestmögliche Gesundheit.
Unterstützung der Angehörigen
Beratung und Entlastung zur Sicherung einer nachhaltigen und liebevollen Pflege.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Chronisch Kranke, kurzzeitig Erkrankte, behinderte Menschen, pflegebedürftige Personen jeden Alters und Personen mit ärztlichem Rezept zur häuslichen Pflege.
Hilfe bei der Körperpflege, Haut- und Haarpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Mundpflege, Rasur, Lagerung und Prophylaxen zur Verhinderung von Druckgeschwüren oder Gelenkversteifungen.
Ausführung ärztlicher Verordnungen wie Injektionen, Verbandswechsel, Katheterpflege, Medikamentenkontrollen, Absaugen, Stoma-Versorgung sowie enterale und parenterale Ernährung.
Übernahme der Kosten für notwendige Ersatzpflege während Urlaub, Krankheit oder anderen Abwesenheiten der Pflegeperson bis zu vier Wochen jährlich nach Antragstellung bei der Pflegekasse.
Nach Krankenhausentlassung für Patienten, die noch nicht rehafähig sind und kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben, mit Kostenübernahme bis zu vier Wochen jährlich.