Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Hauskrankenpflege Stark Inh. Katja Stark aus Rostock ist spezialisiert auf Behandlungspflege gemäß SGB V. Das Team bietet bedarfsgerechte Pflegeleistungen, die ärztlich verordnet und von den Krankenkassen übernommen werden. Schwerpunkte liegen auf professioneller Wundversorgung, der Kontrolle von Blutdruck und Blutzuckerwerten sowie der Applizierung von Insulin und der medikamentösen Versorgung. Zudem unterstützt der Pflegedienst beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Alle Maßnahmen werden individuell auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt und sensibel durchgeführt. Der Pflegedienst steht auch für zusätzliche Leistungen zur Verfügung, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen. Ziel ist es, die Behandlungsziele der Patienten effizient und fachgerecht zu erreichen und die Lebensqualität zu verbessern.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Professionelle Behandlungspflege
Fachgerechte Durchführung aller ärztlich verordneten Behandlungspflegen gemäß SGB V.
Individuelle Betreuung
Bedarfsgerechte und sensible Pflege, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten.
Krankenkassen-zugelassene Leistungen
Alle Pflege- und Behandlungsleistungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Leistungsübersicht
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Bewertungsübersicht
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Häufig gestellte Fragen
Die Behandlungspflege umfasst Wundversorgung, Kontrolle von Blutdruck und Blutzuckerwerten, Insulingabe, medikamentöse Versorgung sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Die Kosten für alle ärztlich verordneten Behandlungspflegeleistungen werden von den jeweiligen Krankenkassen übernommen.
Die Pflegeleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt und sensibel durchgeführt.
Ja, auf Anfrage bietet der Pflegedienst auch zusätzliche Leistungen über das übliche Angebot hinaus an.
Behandlungspflege gemäß SGB V umfasst medizinisch notwendige Pflegeleistungen, die von Ärzten verordnet und von den Krankenkassen finanziert werden.