Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Häusliche Krankenpflege Marion Meuter bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen im Wendland und Umgebung. Gegründet 1995, verfügt der Dienst über langjährige Erfahrung und qualifiziertes Fachpersonal. Das Leistungsspektrum umfasst Beratung, Behandlungspflege, Hilfe bei der Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Verhinderungspflege. Der Pflegedienst unterstützt bei Injektionen, Blutzuckerkontrollen, Wundversorgung nach aktuellen medizinischen Standards und vielem mehr. Die Beratung von pflegenden Angehörigen sowie individuelle Pflegeplanung sind feste Bestandteile. Qualität und Sicherheit werden durch regelmäßige Schulungen, Zertifizierungen im Bereich Palliative Care und Wundmanagement sowie die Mitgliedschaft im bpa sichergestellt. Kosten werden direkt mit den Pflegekassen abgerechnet, inklusive Leistungen nach SGB XI und SGB V. Eine familiäre und fachlich kompetente Betreuung gewährleistet die bestmögliche Versorgung und Entlastung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Erfahrenes Fachpersonal
Langjährige Erfahrung seit 1995 und vielfältige Qualifikationen im Pflegebereich.
Umfassende Versorgung
Individuelle Pflege- und Behandlungsleistungen, inklusive Palliative Care und Wundversorgung.
Direkte Kostenabrechnung
Abrechnung direkt mit Pflegekassen, Unterstützung bei Pflegegeld und Zuzahlungen.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Die Behandlungspflege umfasst Injektionen, Blutzuckerkontrollen, Medikamentenverabreichung, Kompressionsstrümpfe und -verbände, Stomabehandlung sowie Wundversorgung nach aktuellen medizinischen Standards.
Betreuungs- und hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen stehen allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 oder höher zu.
Wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit, übernimmt der Pflegedienst auf Antrag die Pflege für bis zu einem bestimmten Zeitraum, die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen.
Die anfallenden Kosten werden direkt mit den Pflegekassen, Sozialämtern, Berufsgenossenschaften oder Versicherungen abgerechnet. Es kann eine einmalige Zuzahlung für bestimmte Leistungen geben.
Die Pflegeberaterin des Pflegedienstes unterstützt pflegende Angehörige gemäß §45 SGB XI bei Fragen rund um Pflege und Versorgung.