Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Helfende Schwestern ist ein erfahrener ambulanter Pflegedienst im Raum Bonn, der sich auf individuelle und zuverlässige Pflege spezialisiert hat. Der Pflegedienst unterstützt Menschen in allen Lebenslagen, sei es im Alter, bei Krankheit oder plötzlichem Pflegebedarf. Mit einem Team aus qualifizierten Pflegefachkräften bietet der Dienst eine umfassende Versorgung, die von Grundpflege über Behandlungspflege bis hin zu hauswirtschaftlicher Unterstützung reicht. Die Pflegenden arbeiten eng mit Ärzten zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen. Der Pflegedienst legt großen Wert auf persönliche Beratung, die rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr angeboten wird. Ein familiäres Arbeitsklima und kontinuierliche Fortbildungen sorgen für hohe Pflegequalität und Mitarbeiterzufriedenheit. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten zudem Unterstützung bei Fragen zu Pflegegraden, Anträgen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Helfenden Schwestern bieten maßgeschneiderte Pflegepläne und begleiten ihre Klienten kompetent durch den Pflegeprozess.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

180 geschätzte betreute Personen
Großer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.

Rund-um-die-Uhr Betreuung

24 Stunden, 365 Tage im Jahr persönliche und zuverlässige Pflege und Beratung.

Individuelle Pflegeplanung

Passgenaue Betreuung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche.

Erfahrenes Fachpersonal

Qualifizierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung.

Leistungsübersicht

  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Pflegeberatung nach § 37 SGB XI
  • Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger
  • Begleitung und Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden
  • Pflegehilfen bei Demenz und psychischen Erkrankungen
  • Rund-um-die-Uhr Pflege und Betreuung
  • Schulungen und Anleitung für pflegende Angehörige
  • Wohnraumberatung und Entlastungsangebote

Google Bewertungen

4.9 (48 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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Rosa Jafa
vor 2 Wochen

Ich bin rundum zufrieden mit dem ambulanten Pflegedienst! Das Team ist nicht nur professionell, sondern auch unglaublich herzlich und einfühlsam. Die Pflegekräfte nehmen sich Ze...

Remli Sianturi
vor 3 Wochen

Helfende Schwestern Pflegedienst ist ein toller Pflegedienst in Beuel. Tolles Team, Tolle Mitarbeiter/in und Tolle Chefin. Ich bin glücklich bei denn Helfenden Schwestern als Au...

adrian castillo
vor 3 Wochen

Hallo, ich komme aus Mexiko, ich mache derzeit mein Praktikum in diesem Unternehmen, was ich sehr angenehm fand, die Mitarbeitenden sind sehr engagierte und erfahrene Menschen u...

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Häufig gestellte Fragen

Jeder, der dauerhaft oder vorübergehend krank ist und zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes einen ambulanten Pflegedienst benötigt und die notwendigen pflegerischen Maßnahmen nicht selbst durchführen kann.

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermittelt, das die Hilfebedarfe und Möglichkeiten der Rehabilitation im häuslichen Umfeld oder Pflegeheim bewertet.

Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Grad der Pflegebedürftigkeit und damit die Höhe der Pflegeleistungen bestimmen. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für höchste Unterstützungsbedarfe.

Ein Antrag auf Pflegegrad sollte gestellt werden, sobald aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall die Selbstversorgung im Alltag nicht mehr alleine möglich ist. Die Begutachtung erfolgt durch den MDK oder MEDICPROOF.

Die Grundpflege umfasst Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie weitere Tätigkeiten des täglichen Lebens und ist Teil der häuslichen Krankenpflege.

Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutdruckmessung, die auf ärztliche Verordnung von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen Beratungseinsätze je nach Pflegegrad in unterschiedlichen Abständen wahrnehmen: halbjährlich bei Pflegegrad 1 bis 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5.

Die Beratungseinsätze werden von einer Pflegefachkraft mit Erfahrung in ambulanten Pflege sowie spezieller Schulung in Beratung und Gesprächsführung durchgeführt.

Eine individuelle, kostenlose und unverbindliche Pflegeberatung kann telefonisch oder online angefragt werden, um eine persönliche Pflegeanalyse und Unterstützung bei Fragen zu erhalten.

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