Lavendelhof mobile Pflege
Top bewerteter DienstÜber den Pflegedienst
Der Pflegedienst Lavendelhof mobile Pflege unterstützt seit 1997 Menschen in Bischofswerda und Umgebung bei der ambulanten Pflege und Betreuung. Das Angebot umfasst Haushaltsengeln, Pflegeteam, Begleitdienst sowie eine Tagespflegeeinrichtung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingeht. Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen und Werte wie Menschlichkeit und Zusammenhalt zu fördern. Die Pflegeberatung umfasst persönliche Gespräche, Unterstützung bei Anträgen und umfassende Informationen über Pflegeleistungen und Hilfsmittel. Die Tagespflege bietet eine lebendige Gemeinschaft mit aktivierenden Angeboten, die die geistigen und körperlichen Ressourcen fördern. Private und pflegerische Begleitung zu Arztbesuchen und Freizeitaktivitäten sind ebenfalls Bestandteile des Dienstes. Zusätzliche Angebote wie Apothekenservice und Wohnraumanpassungen runden das vielseitige Leistungsangebot ab und sorgen für eine ganzheitliche Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Betreuung zu Hause
Lösungsorientierte Pflege und Unterstützung abgestimmt auf persönliche Bedürfnisse und Lebensumstände.
Umfangreiche Tagespflege
Gemeinschaftliche Aktivitäten und Tagesstrukturierung für Pflegegrade 2 bis 5 zur Förderung von Lebensfreude und Mobilität.
Kompetente Pflegeberatung
Kostenlose und persönliche Beratung zu Pflegeleistungen, Antragstellung und Pflegehilfsmitteln direkt vor Ort.
Leistungsübersicht
Qualitätsbewertungen
Gesamtbewertung
Kategorien
Befragung der Kunden
Sehr gut
Pflegerische Leistungen
Sehr gut
Dienstleistung und Organisation
Sehr gut
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Sehr gut
Vergleich mit anderen Anbietern
Lavendelhof GmbH mobile Pflege liegt im Durchschnitt der nahegelegenen Anbieter (Unterschied: 0.3 Punkte).
Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?
Pflegenoten einfach erklärt
Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.
Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.
Bewertete Bereiche
Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?
Sehr gut
Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.
Gut
Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.
Befriedigend
Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.
Mangelhaft Ausreichend
Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.
Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Häufig gestellte Fragen
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht oder teilweise durch ambulante Pflegedienste betreut werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung durch einen Pflegedienst ihrer Wahl.
Die Tagespflege umfasst gemeinsames Kochen, Aktivitäten zur Förderung der Mobilität und geistigen Fähigkeiten, Unterstützung bei der Körperpflege sowie soziale Gemeinschaft von Montag bis Freitag.
Der Betrag kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe, Begleitung zum Arzt oder Freizeitgestaltung verwendet werden und kann bis zum Folgejahr angespart werden.
Rollstühle, Rollatoren, Hausnotrufgeräte und weitere Hilfsmittel werden nach individueller Prüfung von der Pflegekasse übernommen, oft mit einem Eigenanteil von 10 %, maximal 25 €.
Der Begleitdienst begleitet Pflegebedürftige zeitlich erfasst zu medizinischen oder sozialen Terminen und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abgerechnet.
Eine unverbindliche und kostenlose Beratung ist in der Geschäftsstelle möglich, Termine für Pflegeberatung oder Tagespflege können telefonisch vereinbart werden.
Die verpflichtende Pflegeberatung muss vor oder nach dem Aufenthalt erfolgen, der Aufenthalt entbindet nicht von der Beratungspflicht.