Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Lebenshilfe Landkreis Oder-Spree e.V. wurde 1990 als Elterninitiative gegründet und setzt sich seither für die Unterstützung von Menschen mit geistiger und anderen Behinderungen sowie deren Familien ein. Der Pflegedienst legt großen Wert auf Vertrauen und Verantwortung und bietet vielfältige Leistungen, darunter ambulante Pflege, betreutes Wohnen, Familienentlastenden Dienst sowie frühzeitige Förderung. Die enge Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern und Fachkräften fördert die Verselbstständigung der betreuten Personen. Zusätzlich werden soziale Teilhabe und Inklusion aktiv unterstützt. Die Geschäftsstelle in Eisenhüttenstadt ist zentrale Anlaufstelle für Beratung und Hilfesuche. Der Pflegedienst agiert flexibel, bedarfsgerecht und vertraut auf ein erfahrenes Team, das individuelle Betreuungskonzepte umsetzt. Die Arbeit basiert auf langjähriger Erfahrung und nachhaltigem Engagement für Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen im Landkreis Oder-Spree.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuelle Betreuung
Maßgeschneiderte Unterstützung für Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf.
Frühförderung und Beratung
Umfassende Förderung und Beratung für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien.
Familienentlastender Dienst
Flexible Hilfen zur Entlastung von Angehörigen und Förderung der Autonomie.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Das Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger und/oder anderen Behinderungen aller Altersgruppen sowie deren Familien und Angehörige.
Der Pflegedienst bietet ambulante Pflege, betreutes Wohnen, frühkindliche Förderung, Familienentlastenden Dienst, Begleitung bei Behörden, Schul- und Einzelfallbegleitung sowie tagesstrukturierende Angebote.
Der Familienentlastende Dienst bietet stunden- oder tageweise Betreuung, Verhinderungspflege und Begleitung, um Angehörige zu entlasten und Betroffenen eigenständige Erfahrungen zu ermöglichen.
Die Lebenshilfe berät bei der Klärung der Finanzierung, die über Sozialleistungsträger, Pflegekassen oder private Mittel erfolgen kann.
Durch ambulant betreutes Wohnen und individuelle Begleitung in der eigenen Wohnung unterstützt der Pflegedienst die Selbstständigkeit und soziale Teilhabe.