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Lutermann & Bister

Top bewerteter Dienst
Kölner Str. 16, 42929 Wermelskirchen

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Lutermann & Bister bietet seit 1993 umfassende ambulante Pflege in Wermelskirchen und Umgebung. Spezialisiert auf die stundenweise Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI unterstützt der Pflegedienst Pflegepersonen flexibel bei Verhinderung durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Behandlungspflege nach SGB V, inkl. Medikamentengabe, Verbandswechsel und medizinischer Versorgung. Zusätzlich werden Beratungsbesuche nach §37 SGB XI angeboten, um die Qualität der Pflege sicherzustellen. Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI wird zur Finanzierung niederschwelliger Betreuungsleistungen genutzt. Private Leistungen ergänzen das Angebot, insbesondere für nicht von der Krankenkasse übernommene Leistungen. Das Team zeichnet sich durch Kontinuität, moderne Arbeitsmittel und regelmäßige Fortbildungen aus. Der Pflegedienst setzt auf entbürokratisierte Pflegeplanung und bietet persönliche Beratungen, um individuelle Pflegekonzepte zu entwickeln. Die Verrechnung der Leistungen erfolgt direkt mit Krankenkassen oder privat, je nach Versicherungsstatus und Leistungserbringung.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

93 betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Flexible Verhinderungspflege

Stundenweise Verhinderungspflege zur Entlastung von Pflegepersonen bei Urlaub, Krankheit oder Terminen.

Umfassende Behandlungspflege

Breites Leistungsspektrum der medizinischen Versorgung auf Basis ärztlicher Verordnung nach SGB V.

Qualität und Erfahrung

Seit 1993 mit erfahrenem Team, regelmäßigen Weiterbildungen sowie moderner Pflegeplanung.

Leistungsübersicht

Stundenweise Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (SGB V), z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger nach §37 Abs. 3 SGB XI
Nutzung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI für niederschwellige Betreuungsangebote
Wohnraumanpassung und Beratung zur gesetzlichen Finanzierung
Pflegekurse und Anleitung zur eigenständigen Durchführung von Behandlungspflege
Private Pflegeleistungen und Abrechnung bei Nichtübernahme durch Krankenkasse oder Zusatzleistungen
Koordination und Beantragung von Pflegeleistungen mit den Pflegekassen
Apothekennotdienst und Botengänge
Mobilisation und soziale Betreuung inklusive Unterstützung bei Alltagskompetenzen

Qualitäts­bewertungen

Gesamtbewertung

1,0 Sehr Gut
Besser (1,0) Schlechter (5,0)
Letzte Prüfung: 15. November 2024

Kategorien

Befragung der Kunden

1,0

Sehr gut

Pflegerische Leistungen

1,0

Sehr gut

Dienstleistung und Organisation

1,0

Sehr gut

Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen

1,0

Sehr gut

Vergleich mit anderen Anbietern

Besser (1,0) Schlechter (5,0)
Durchschnitt: 1.7
1.0

Lutermann & Bister GmbH ist um 0.7 Punkte besser als der Durchschnitt der nahegelegenen Anbieter.

Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?

Pflegenoten einfach erklärt

Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.

Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.

Bewertete Bereiche

  • Pflegerische Leistungen: Grundlegende Pflege und Betreuung
  • Ärztlich verordnete Leistungen: Medikamentengabe, Wundversorgung
  • Organisation: Abläufe, Dokumentation
  • Kundenzufriedenheit: Befragung von Pflegebedürftigen

Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?

1,0
Sehr gut

Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.

2,0
Gut

Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.

3,0
Befriedigend

Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.

4,0+
Mangelhaft

Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.

Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Google Bewertungen

5.0 (6 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

5
6
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0
3
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2
0
1
0
Peter Hannemann
vor 7 Monaten

Gute Beratung und nettes, fachkundiges Personal

Ricky Nastee
vor 7 Monaten

Kompetente Beratung

Umfangreiches Angebot, unterstützend und hilfsbereit!

Bewertungen von Google · Mehr anzeigen

Häufig gestellte Fragen

Die stundenweise Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad ab 2 genutzt werden, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.

Der maximale Betrag liegt bei 1685 Euro pro Kalenderjahr, bei eingeschränkter Kurzzeitpflege sogar bis zu 2528 Euro und bei Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zu 3539 Euro.

Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruckmessung, Katheterversorgung und weitere medizinische Pflegeleistungen.

Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen, es können jedoch Zuzahlungen für die ersten 28 Tage pro Jahr und eine Pauschale für die Verordnung anfallen.

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget von 125 Euro für Pflegebedürftige, um niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch zugelassene Pflegedienste abzudecken.

Ja, der Pflegedienst bietet kostenfreie persönliche Beratungen an, um individuelle Pflegebedarfe zu ermitteln und passende Leistungskombinationen zu empfehlen.

Die Abrechnung erfolgt je nach Versicherungsstatus direkt mit der Krankenkasse, Pflegekasse oder privat, falls Leistungen nicht von der Kasse übernommen werden.

Das Team besteht aus langjährig erfahrenen Pflegekräften, erhält regelmäßige Fortbildungen und arbeitet mit modernen mobilen Geräten sowie fortschrittlicher Dokumentation.

Unverbindlich Anfragen

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