Über Lutermann & Bister
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Flexible Verhinderungspflege
Stundenweise Verhinderungspflege zur Entlastung von Pflegepersonen bei Urlaub, Krankheit oder Terminen.
Umfassende Behandlungspflege
Breites Leistungsspektrum der medizinischen Versorgung auf Basis ärztlicher Verordnung nach SGB V.
Qualität und Erfahrung
Seit 1993 mit erfahrenem Team, regelmäßigen Weiterbildungen sowie moderner Pflegeplanung.
Leistungsübersicht
- Stundenweise Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (SGB V), z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
- Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Nutzung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI für niederschwellige Betreuungsangebote
- Wohnraumanpassung und Beratung zur gesetzlichen Finanzierung
- Pflegekurse und Anleitung zur eigenständigen Durchführung von Behandlungspflege
- Private Pflegeleistungen und Abrechnung bei Nichtübernahme durch Krankenkasse oder Zusatzleistungen
- Koordination und Beantragung von Pflegeleistungen mit den Pflegekassen
- Apothekennotdienst und Botengänge
- Mobilisation und soziale Betreuung inklusive Unterstützung bei Alltagskompetenzen
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Bewertungsübersicht
Gute Beratung und nettes, fachkundiges Personal
Umfangreiches Angebot, unterstützend und hilfsbereit!
Kompetente Beratung
Häufige Fragen zu Lutermann & Bister
Die stundenweise Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad ab 2 genutzt werden, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.
Der maximale Betrag liegt bei 1685 Euro pro Kalenderjahr, bei eingeschränkter Kurzzeitpflege sogar bis zu 2528 Euro und bei Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zu 3539 Euro.
Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Blutdruckmessung, Katheterversorgung und weitere medizinische Pflegeleistungen.
Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen, es können jedoch Zuzahlungen für die ersten 28 Tage pro Jahr und eine Pauschale für die Verordnung anfallen.
Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget von 125 Euro für Pflegebedürftige, um niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch zugelassene Pflegedienste abzudecken.
Ja, der Pflegedienst bietet kostenfreie persönliche Beratungen an, um individuelle Pflegebedarfe zu ermitteln und passende Leistungskombinationen zu empfehlen.
Die Abrechnung erfolgt je nach Versicherungsstatus direkt mit der Krankenkasse, Pflegekasse oder privat, falls Leistungen nicht von der Kasse übernommen werden.
Das Team besteht aus langjährig erfahrenen Pflegekräften, erhält regelmäßige Fortbildungen und arbeitet mit modernen mobilen Geräten sowie fortschrittlicher Dokumentation.