Über Meissner Pflege
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein sehr großes Team mit umfassender Erfahrung in allen Pflegebereichen.
Individuelle Pflegeplanung
Pflegepläne werden exakt auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt, um bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Vertragspartner aller Kassen
Direkte Abrechnung mit allen Kranken- und Pflegekassen erleichtert den Zugang zu Leistungen und vermeidet bürokratische Hürden.
24-Stunden Notfall-Service
Rund um die Uhr erreichbare Notfall-Rufbereitschaft gewährleistet schnelle Hilfe in dringenden Pflegesituationen.
Leistungsübersicht
- Grundpflege (SGB XI)
- Medizinische Behandlungspflege (§37 SGB V)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
- Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen (§45 SGB XI)
- Pflegeberatung
Preisübersicht
Häufige Fragen zu Meissner Pflege
Die Grundpflege beinhaltet Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu fördern und die Lebensqualität zu erhalten.
Medizinische Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Portversorgung und Blutzucker- sowie Blutdruckmessungen, die von Fachkräften durchgeführt werden.
Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder beruflichen Verpflichtungen vorübergehend nicht pflegen kann.
Diese Leistungen richten sich an Menschen, die durch Alter oder Krankheit in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt sind und Unterstützung bei Einkaufen, Kochen, Putzen sowie sozialer Betreuung benötigen.
Ausgebildete Fachkräfte besuchen die pflegebedürftige Person zuhause und beraten zu Pflegehilfsmitteln, Pflegetechniken und Leistungsmöglichkeiten der Pflegekassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad.
Ja, die medizinische Behandlungspflege erfordert eine ärztliche Verordnung, die meist für 14 Tage gilt und je nach Gesundheitszustand verlängert werden kann.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen entsprechend den jeweiligen Regelungen übernommen. Privatversicherte erhalten in der Regel eine Erstattung nach Vorleistung.
Der Pflegedienst ist telefonisch unter 05542 500920 erreichbar. Persönliche Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung möglich.