Über miCura Pflegedienste Bremen
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Pflege und Betreuung
Flexible und persönliche Pflegeleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind.
Fachkompetente Behandlungspflege
Medizinische Versorgung durch qualifizierte Pflegekräfte in enger Abstimmung mit Ärzten.
Vielfältige Leistungen aus einer Hand
Grundpflege, Verhinderungspflege, Hauswirtschaft und Intensivpflege für umfassende Unterstützung zuhause.
Leistungsübersicht
- Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilisation)
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Verhinderungspflege bei Ausfall der privaten Pflegeperson
- Hauswirtschaftliche Unterstützung im Alltag
- Betreuung und Begleitung im Alltag (Spaziergänge, Arztbesuche, Einkäufe)
- Pflegeassistenz und persönliche Assistenz
- Intensivpflege für schwerstpflegebedürftige Personen
- Beratungsbesuche und Pflegeberatung
- Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen und Pflegehilfsmitteln
Häufige Fragen zu miCura Pflegedienste Bremen
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt, z. B. wegen Urlaub oder Krankheit. Sie kann von Pflegebedürftigen genutzt werden, die mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurden.
Grundpflege beinhaltet Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation, um den Alltag selbstständig bewältigen zu können, auch mehrmals täglich und an Wochenenden oder Feiertagen.
Behandlungspflege wird nach ärztlicher Verordnung durch qualifizierte Pflegekräfte erbracht und unterstützt die Heilung oder Vermeidung einer Verschlimmerung von Krankheiten im häuslichen Umfeld.
Der Pflegedienst berät umfassend zu Pflegegraden, Leistungen, Pflegehilfsmitteln und unterstützt bei der Vorbereitung und Durchführung von Begutachtungen sowie bei der Antragstellung.
Die Behandlungspflege wird von der Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr, sowie maximal 10 Euro je Verordnung.
Beratungsbesuche sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend, um pflegefachliche Unterstützung zu gewährleisten und die Qualität der Pflege in der häuslichen Umgebung sicherzustellen.
Intensivpflege umfasst eine 24-Stunden-Versorgung schwerstpflegebedürftiger Personen mit individueller Betreuung, Freizeitgestaltung und Wahrung der Privatsphäre zur Erhaltung der Lebensqualität.