Über Mobile Krankenpflege Hunderdorf
Besondere Merkmale
Umfassende Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege für bis zu 56 Tage zur optimalen Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen.
Individuelle Tagespflege
Tägliche Betreuung mit sozialen Aktivitäten und Gedächtnistraining zur Förderung der Lebensqualität und Entlastung der Angehörigen.
Barrierefreies Betreutes Wohnen
Sicheres und selbstbestimmtes Wohnen mit flexiblen Pflege- und Unterstützungsmöglichkeiten in vertrauter Umgebung.
Leistungsübersicht
- Kurzzeitpflege (stationär) bis zu 56 Tage pro Jahr
- Tagespflege mit sozialer Betreuung und Beschäftigung
- Ambulante Pflegeleistungen wie Grundpflege und Behandlungspflege
- Ergotherapie und Physiotherapie auf ärztliche Verordnung
- Hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld
- Betreutes Wohnen in barrierefreien Wohnungen
- Medikamentenmanagement und Beratung
- Unterstützung bei Antragstellung für Pflegeleistungen
- Begleitung bei Übergang in vollstationäre Pflege
Häufige Fragen zu Mobile Krankenpflege Hunderdorf
Kurzzeitpflege ist eine temporäre vollstationäre Betreuung für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die für bis zu 56 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden kann.
Die Tagespflege richtet sich an Senioren, die Unterstützung brauchen, aber weiterhin zu Hause wohnen möchten und tagsüber in einer betreuten Umgebung versorgt werden sollen.
Die ambulante Pflege umfasst Grundpflege, Behandlungspflege, Medikamentenmanagement, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie soziale Betreuung und Beratung.
Der Antrag auf Kurzzeitpflege kann von der Pflegebedürftigen Person selbst oder einem gesetzlichen Vertreter bei der Pflegekasse gestellt werden, idealerweise mit vorheriger Auswahl einer Pflegeeinrichtung.
Ja, die Wohnungen sind vollständig barrierefrei gestaltet und bieten eine Kombination aus selbstständigem Wohnen und flexibler Pflege sowie vielfältigen Freizeit- und Serviceangeboten.
Ja, die Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich und erhöht den finanziellen Leistungsrahmen für Pflegebedürftige.