Über Niedrigschwellige Angebote gem. § 45c SGB XI

Niedrigschwellige Angebote gem. § 45c SGB XI

Die niedrigschwelligen Angebote gemäß § 45c SGB XI in Sylt / OT Westerland bieten eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung für Menschen, die im Alltag auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Die Tagespflege richtet sich an alle, die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags wünschen, ohne einen hohen bürokratischen Aufwand.

Angebotene Leistungen

  • Individuelle Betreuung und Begleitung im Alltag
  • Soziale Aktivitäten und Freizeitgestaltung
  • Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung
  • Organisation von Ausflügen und gemeinsamen Unternehmungen
  • Entlastung für Angehörige und Pflegepersonen

Details zur Tagespflege

Die Tagespflege befindet sich in zentraler Lage in Sylt / OT Westerland, Bastianstraße 22 a. Die Einrichtung ist barrierefrei gestaltet und bietet einen sicheren und freundlichen Rahmen für alle Teilnehmenden. Die Angebote sind offen für alle, unabhängig von der Art der Behinderung oder des Pflegegrades.

Die Betreuungsleistungen können über den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI finanziert werden. Für weitere Informationen und individuelle Beratung steht das Team vor Ort gerne zur Verfügung.

Besondere Merkmale

Barrierefreie Betreuung in zentraler Lage von Westerland

Die niedrigschwelligen Angebote gem. § 45c SGB XI in der Bastianstraße 22 a in Sylt / OT Westerland bieten pflegebedürftigen Menschen eine gut erreichbare, barrierefreie Unterstützung direkt vor Ort.

Flexible und ambulante Hilfe gemäß SGB XI

Dieses Angebot ermöglicht eine individuelle und unkomplizierte Unterstützung im Alltag, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert und direkt im gewohnten Umfeld in Westerland erfolgt.

Leistungsübersicht

  • Haushaltsreinigung
  • Einkaufsservice
  • Alltagsbegleitung
  • Begleitung zu Terminen
  • Freizeitassistenz
  • Haushaltshilfe
  • Betreuungsleistungen

Was zahlt die Pflegekasse?

Pflegebedürftige in Sylt / OT Westerland haben einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Entlastung im Alltag. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihr monatlicher Erstattungsbetrag ausfällt.

Pflegegrad 2: Entlastungsbetrag + 40% Umwandlung der Sachleistung.

Ihr monatlicher Anspruch

bis zu 443 € verfügbar
Entlastungsbetrag
125 €
40% Umwandlung aus nicht genutzter Sachleistung
+ 318 €
Zusätzlich jährlich (Verhinderung)
3539 €

Die Berechnung "bis zu" addiert den Entlastungsbetrag und den 40% Umwandlungsanspruch der Pflegesachleistungen. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen nicht sofort und können auf den nächsten Kalendermonat übertragen werden. Mehr Informationen beim Bundesgesundheitsministerium.

Häufige Fragen zu Niedrigschwellige Angebote gem. § 45c SGB XI

Niedrigschwellige Angebote gem. § 45c SGB XI bieten Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, die das selbstständige Leben zu Hause erleichtern, wie Hilfe im Haushalt, Begleitung und soziale Betreuung. Sie richten sich an Pflegebedürftige, um deren Alltag zu entlasten und die Angehörigen zu unterstützen. Zum Beispiel können Tätigkeiten wie Einkaufen oder Begleitung zu Terminen übernommen werden, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Die Alltagshilfe kann für vielfältige Bereiche wie Haushaltshilfe, Einkaufen und Begleitung genutzt werden. Dabei unterstützt sie beim Reinigen der Wohnung, der Erledigung von Einkäufen oder der Begleitung zu Arztbesuchen und anderen Terminen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, pflegebedürftigen Menschen den Alltag zu erleichtern und soziale Teilhabe zu fördern.

Die Leistungen der Alltagshilfe gemäß § 45c SGB XI werden von der Pflegekasse als Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen übernommen, meist bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dabei können Pflegebedürftige Entlastungsbeträge in Anspruch nehmen, die ab Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen. Eine genaue Abstimmung mit der Pflegekasse ist ratsam, um die Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

In der Regel wird bei Niedrigschwelligen Angeboten gem. § 45c SGB XI versucht, feste Betreuungspersonen zuzuordnen, um Kontinuität und Vertrauen zu gewährleisten. Das ermöglicht eine persönliche Beziehung und eine bessere Anpassung an individuelle Bedürfnisse. Allerdings kann die Verfügbarkeit variieren, sodass gelegentlich Wechsel vorkommen können.

Termine für die Alltagshilfe können in vielen Fällen kurzfristig vereinbart werden, oft innerhalb weniger Tage, vorausgesetzt die Kapazitäten sind gegeben. Dies ist besonders wichtig bei unvorhersehbarem Unterstützungsbedarf oder plötzlichen Ausfällen von Angehörigen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit Niedrigschwellige Angebote gem. § 45c SGB XI in Sylt / OT Westerland ermöglicht die individuelle Abstimmung.

Ja, die Alltagshilfe unterstützt pflegebedürftige Menschen auch bei Arztbesuchen oder Behördengängen durch Begleitung und organisatorische Hilfestellung. Dies trägt dazu bei, Termine sicher wahrzunehmen und bürokratische Hürden zu überwinden. Ein solcher Begleitservice ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration und Gesundheitspflege.

Für Senioren und Menschen mit Demenz gibt es oft speziell geschulte Betreuungsangebote, die auf ihre besonderen Bedürfnisse eingehen und ihnen Sicherheit sowie Förderung der Lebensqualität bieten. Zum Beispiel bietet Tagespflege in Westerland eine Umgebung mit gezielter Betreuung und Rückzugsmöglichkeiten, die sich auch an Dementiell Erkrankte richtet. Solche Angebote fördern geistige Aktivität und soziale Teilhabe.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt meist direkt über die Pflegekasse, wobei die Kosten durch Pflegegeld, Sachleistungen oder den Entlastungsbetrag gemindert werden können. Die Anbieter führen die Abrechnung nach erbrachter Leistung durch und stellen gegebenenfalls eine Rechnung, die mit der Pflegekasse verrechnet wird. Eine transparente Kostenklärung vor Leistungsbeginn ist üblich und empfehlenswert.

Die Mitarbeiter von Niedrigschwelligen Angeboten gem. § 45c SGB XI sind in der Regel fachlich geschult und verfügen über Kenntnisse in Pflege, Betreuung und Alltagsbegleitung. Zudem sind sie gesetzlich haftpflicht- und unfallversichert, um Sicherheit für Klienten und Betreuer zu gewährleisten. Diese Professionalität ist Voraussetzung für die Qualität und Zuverlässigkeit der Alltagshilfe.

Niedrigschwellige Angebote gem. § 45c SGB XI ist vor allem in Sylt, insbesondere im Ortsteil Westerland, tätig. Von dort aus werden Hilfen im häuslichen Umfeld für die lokale Bevölkerung angeboten. Aufgrund der Insellage fokussiert sich das Angebot auf diese Region, um eine bedarfsgerechte und verlässliche Betreuung sicherzustellen.

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