Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Die Mobile in Gronau bietet ambulante Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld. Das Leistungsspektrum umfasst Grundpflege, medizinisch verordnete Behandlungspflege, moderne Wundversorgung, Krankenhausvermeidungspflege sowie Verhinderungs- und Betreuungsleistungen nach SGB XI. Zusätzlich werden hauswirtschaftliche Hilfen, Unterstützung bei Anträgen, Vermittlung von Hilfsmitteln sowie Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger angeboten. Durch enge Zusammenarbeit mit Ärzten wird die medizinische Versorgung zu Hause sichergestellt, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Der Pflegedienst ist Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen und 24 Stunden erreichbar. Ziel ist es, Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen und Familien im Alltag zu entlasten. Ein erfahrenes Team von 25 MitarbeiterInnen und 18 Fahrzeugen gewährleistet eine zuverlässige und fachgerechte Versorgung.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Rund-um-die-Uhr erreichbar
Der Pflegedienst Die Mobile ist 24 Stunden erreichbar und bietet schnelle Unterstützung im Notfall.
Vertragspartner aller Pflegekassen
Der Pflegedienst Die Mobile arbeitet mit allen Pflege- und Krankenkassen zusammen und übernimmt die Abrechnung direkt.
Umfassende Pflege- und Beratungsleistungen
Das Team bietet Grundpflege, Behandlungspflege, Beratung Angehöriger und Unterstützung bei Anträgen in der häuslichen Umgebung.
Leistungsübersicht
Qualitätsbewertungen
Gesamtbewertung
Kategorien
Befragung der Kunden
Sehr gut
Pflegerische Leistungen
Sehr gut
Dienstleistung und Organisation
Sehr gut
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Sehr gut
Vergleich mit anderen Anbietern
Pflegedienst Die Mobile liegt im Durchschnitt der nahegelegenen Anbieter (Unterschied: 0.3 Punkte).
Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?
Pflegenoten einfach erklärt
Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.
Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.
Bewertete Bereiche
Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?
Sehr gut
Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.
Gut
Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.
Befriedigend
Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.
Mangelhaft Ausreichend
Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.
Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Häufig gestellte Fragen
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf ambulante Pflege durch einen Pflegedienst. Auch Personen nach Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung können Leistungen im Rahmen der Übergangspflege erhalten.
Die Pflegeversicherung übernimmt in Abhängigkeit vom Pflegegrad Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Zusätzliche Kosten trägt gegebenenfalls das Sozialamt.
Zur Grundpflege gehört die Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung sowie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie dem morgendlichen Frühstück.
Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden, z.B. wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Leistungen können mit Kurzzeitpflege kombiniert und bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr beantragt werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten pflegebedürftigen Personen zusätzliche Unterstützung, z.B. Begleitung bei Spaziergängen oder hauswirtschaftliche Hilfe. Monatlich stehen dafür 125 Euro bereit.
Ja, der Pflegedienst berät und unterstützt pflegende Angehörige individuell, auch im Rahmen von Beratungsbesuchen gemäß § 37.3 SGB XI.
Der Pflegedienst vermittelt Hilfsmittel und zusätzliche Dienste wie Hausnotrufsysteme, um die Sicherheit im häuslichen Umfeld zu erhöhen.