Über Pflegedienst Die Mobile
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Rund-um-die-Uhr erreichbar
Der Pflegedienst Die Mobile ist 24 Stunden erreichbar und bietet schnelle Unterstützung im Notfall.
Vertragspartner aller Pflegekassen
Der Pflegedienst Die Mobile arbeitet mit allen Pflege- und Krankenkassen zusammen und übernimmt die Abrechnung direkt.
Umfassende Pflege- und Beratungsleistungen
Das Team bietet Grundpflege, Behandlungspflege, Beratung Angehöriger und Unterstützung bei Anträgen in der häuslichen Umgebung.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege, vom Arzt verordnet
- Moderne Wundversorgung
- Krankenhausvermeidungspflege
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
- Haushaltshilfe
- Hilfe bei Anträgen
- Vermittlung von Hilfsmitteln
- Vermittlung zusätzlicher Dienste
- Anleitung und Beratung pflegender Angehöriger
- 24 Stunden erreichbar
Häufige Fragen zu Pflegedienst Die Mobile
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf ambulante Pflege durch einen Pflegedienst. Auch Personen nach Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung können Leistungen im Rahmen der Übergangspflege erhalten.
Die Pflegeversicherung übernimmt in Abhängigkeit vom Pflegegrad Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Zusätzliche Kosten trägt gegebenenfalls das Sozialamt.
Zur Grundpflege gehört die Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung sowie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie dem morgendlichen Frühstück.
Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden, z.B. wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Leistungen können mit Kurzzeitpflege kombiniert und bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr beantragt werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten pflegebedürftigen Personen zusätzliche Unterstützung, z.B. Begleitung bei Spaziergängen oder hauswirtschaftliche Hilfe. Monatlich stehen dafür 125 Euro bereit.
Ja, der Pflegedienst berät und unterstützt pflegende Angehörige individuell, auch im Rahmen von Beratungsbesuchen gemäß § 37.3 SGB XI.
Der Pflegedienst vermittelt Hilfsmittel und zusätzliche Dienste wie Hausnotrufsysteme, um die Sicherheit im häuslichen Umfeld zu erhöhen.