Über Pflegedienst Neuhaus

Der Pflegedienst Neuhaus GbR hat sich seit seiner Gründung am 01.01.2023 auf die medizinische und grundpflegerische Versorgung pflegebedürftiger Menschen in deren häuslicher Umgebung spezialisiert. Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, sowohl gesetzlich als auch privat, bietet der Pflegedienst ein umfassendes Leistungsspektrum, das körperbezogene Pflegemaßnahmen, häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung sowie Hilfe bei der Haushaltsführung umfasst. Entlastungs- und Verhinderungspflege nach den §§ 45b und 39 SGB XI werden ebenso angeboten wie Beratungsbesuche zur Unterstützung der Pflegebedürftigen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verhinderung von Krankenhausaufenthalten und der Nachsorge nach Operationen durch eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten. Das Ziel des Pflegedienstes ist es, den Verbleib in der gewohnten Umgebung der Klienten so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt unter hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen, um Qualität und Kundenorientierung zu gewährleisten.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

20 geschätzte betreute Personen
Kleiner Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.

Individuelle Pflegeplanung

Fachlich qualifiziertes Personal sorgt für eine maßgeschneiderte Versorgung nach ärztlicher Anordnung und individuellen Bedürfnissen.

Umfassende Behandlungspflege

Angebot von Medikamentengabe, Verbandswechsel und Insulininjektionen zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten.

Flexible Betreuung und Entlastung

Unterstützung durch Entlastungs- und Verhinderungspflege sowie Beratungsbesuche zur optimalen Pflegeorganisation.

Leistungsübersicht

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Pflegesachleistung) gem. § 36 SGB XI
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) gem. § 37 SGB V auf ärztliche Anordnung (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Insulininjektion, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kl. II)
  • Entlastungsleistung gem. § 45b SGB XI (z.B. Tagesstrukturierung, Spaziergänge, Friedhofbesuche, Vorlesen)
  • Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI (wenn private Pflegeperson verhindert ist)
  • Beratungsbesuch gem. § 37 Absatz 3 SGB XI (bei reinem Bezug von Pflegegeld, halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5)

Google Bewertungen

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Monika Thiel
vor einem Jahr

Gäbe es mehr Sterne, so würden wir sie vergeben. Die Pflege und die Menschlichkeit sind herausragend. Hier wird mit Herz gearbeitet und der Mensch steht im Mittelpunkt. In der s...

Milan Stankovic
vor einem Jahr

Hervorragende Pflege bei Pflegedienst Neuhaus Wir möchten unsere aufrichtige Dankbarkeit für den Pflegedienst Neuhaus zum Ausdruck bringen, der unseren Opa betreut hat. Ihr eng...

Nicole Auerbach
vor einem Jahr

Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit dem Pflegedienst Neuhaus gemacht. Sie haben mir in einer Notsituation geholfen und waren dabei sehr bemüht und unheimlich freundlich. Di...

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Häufige Fragen zu Pflegedienst Neuhaus

Der Pflegedienst Neuhaus bietet körperbezogene Pflegemaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Hilfe bei der Haushaltsführung, Entlastungs- und Verhinderungspflege sowie Beratungsbesuche an.

Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr. In dringenden Fällen ist eine Rufumleitung auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

Entlastungsleistungen können von pflegebedürftigen Personen genutzt werden, die zusätzliche Unterstützung zur Tagesstrukturierung, zum Spazierengehen, Friedhofbesuchen oder Vorlesen benötigen.

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kommt zum Einsatz, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist und übernimmt die Pflege in dieser Zeit.

Die häusliche Krankenpflege erfolgt durch fachlich qualifiziertes Personal nach ärztlicher Anordnung, z.B. durch Medikamentengabe oder Verbandswechsel.

Beratungsbesuche bei reinem Bezug von Pflegegeld erfolgen halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3 sowie vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5.

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