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Pflegedienst Nikolaus

Top bewerteter Dienst
Basilikastr. 44, 47623 Kevelaer

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Nikolaus in Kevelaer blickt auf eine lange Tradition zurück, die bis ins Jahr 1994 reicht. Der Dienst bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen, darunter medizinische Behandlungspflege gemäß SGB V, Pflegesachleistungen nach SGB XI sowie unterstützende Betreuungs- und Entlastungsangebote. Das erfahrene Team staatlich examinierter Pflegekräfte und Betreuerinnen gewährleistet eine individuelle Versorgung, die den Wohlfühlfaktor bis ins hohe Alter in der eigenen Häuslichkeit unterstützt. Neben der Pflege umfasst das Angebot auch Beratungsgespräche, Verhinderungspflege und Hausnotrufsysteme, die sowohl zu Hause als auch unterwegs Sicherheit bieten. Die enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegekassen sichert eine transparente und bedarfsgerechte Leistungserbringung. Der Pflegedienst legt großen Wert auf persönliche, zuverlässige sowie rund um die Uhr erreichbare Betreuung und ist auch an Sonn- und Feiertagen einsatzbereit.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

130 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Qualifiziertes Pflegepersonal

Erfahrene und examiniert geschulte Pflegekräfte sorgen für hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen.

Rund-um-die-Uhr Betreuung

24/7 Erreichbarkeit und Pflegeeinsatz, auch an Sonn- und Feiertagen, garantieren verlässliche Versorgung.

Modernes Hausnotruf-System

Innovative Notrufsysteme ermöglichen schnelle Hilfe bei Notfällen zu Hause und unterwegs.

Leistungsübersicht

Behandlungspflege nach SGB V: Blutdruckmessung, Injektionen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Katheterpflege u.v.m.
Pflegesachleistungen nach SGB XI: Ganzwaschung, Mobilisation, Nahrungsaufnahme, hauswirtschaftliche Versorgung, Beratungsbesuche
Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI für Pflegebedürftige
Installation und Betreuung von Hausnotrufsystemen mit verschiedenen Gerätemodellen
Individuelle Pflegeplanung und Kostenvoranschläge
Alltagsbegleitung und Unterstützung bei Mobilisation und Haushalt

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Häufig gestellte Fragen

Die Behandlungspflege nach SGB V beinhaltet medizinische Leistungen wie Blutdruckmessung, Injektionen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Katheterpflege und weitere ärztlich verordnete Maßnahmen, die von examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden.

Ein Pflegegrad wird auf Antrag bei der Pflegekasse vergeben. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Grad der Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems festlegt.

Pflegesachleistungen umfassen pflegerische Leistungen, die ambulante Pflegedienste erbringen, beispielsweise Körperpflege, Mobilisation, hauswirtschaftliche Versorgung und Beratung, finanziert über die Pflegeversicherung bei bestehendem Pflegegrad.

Pflegegeld wird bei Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen ausgezahlt, während Pflegesachleistungen von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Eine Kombination aus beiden ist als Kombinationsleistung möglich.

Der Hausnotruf ermöglicht schnelle Hilfe im Notfall durch einfachen Knopfdruck, ist auch unterwegs per GPS verfügbar und bietet verschiedene Modelle mit und ohne Zuzahlung, die von der Pflegekasse unterstützt werden können.

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die mindestens sechs Monate zu Hause durch private Pflegepersonen versorgt wurden, können Verhinderungspflege zur Entlastung der Hauptpflegeperson beantragen.

Ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend: halbjährlich bei PG 2 und 3, vierteljährlich bei PG 4 und 5, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.

Der Pflegedienst erstellt individuelle Pflegepläne und Kostenvoranschläge, berät zu Leistungsansprüchen und hilft bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.

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