Über Soziale Dienste - gravis vita
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuell zugeschnittene Pflegekonzepte
Pflegepläne, die genau auf die Bedürfnisse der Pflegeperson abgestimmt sind.
Umfassende Unterstützung bei Anträgen
Übernahme des kompletten bürokratischen Aufwands rund um Pflege und Versicherungsleistungen.
Vielseitiges Leistungsspektrum
Grund- und Behandlungspflege, Verhinderungspflege, häusliche Krankenpflege und Betreuung.
Leistungsübersicht
- Behandlungs- und grundpflegerische Leistungen nach SGB
- Pflegeversicherungsleistungen § 36 SGB XI
- Pflegegrad 1-5 Versorgung
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Vertretung für pflegende Angehörige
- Beratungshausbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Krankenhausvermeidungspflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V
- Grund- und Behandlungspflege als Krankenhausvermeidung und/oder -verkürzung
- Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungszubereitung, und Toilettengängen
- Häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V
- Injektionen s.c. und i.m. – Insulin
- Anlegen und Wechsel von Verbänden aller Art
- PEG- und Sondenernährung
- Versorgung mit Sauerstoffgeräten
- Katheter- und Stomapflege
- Medikamentengabe
- Kontrolle vitaler Funktionen (Blutdruck, Blutzucker)
- Portversorgung
- Haushalthilfe gemäß § 38 Abs. 1 SGB V
- Sozialhilfeleistungen gemäß SGB XII
- Angehörigenschulungen gemäß § 45 SGB XI
- Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
- Organisation und Vermittlung von pflegergänzenden Leistungen wie Hausnotruf, Essenslieferung, Fahrdienst, Einkaufshilfe
Häufige Fragen zu Soziale Dienste - gravis vita
Der Pflegedienst betreut alle Pflegegrade von 1 bis 5 gemäß den Pflegeversicherungsleistungen.
Ja, Verhinderungspflege wird nach § 39 SGB XI für die Vertretung pflegender Angehöriger angeboten.
Behandlungspflege umfasst Injektionen, Verbandswechsel, PEG- und Sondenernährung, Katheter- und Stomapflege, Medikamentengabe sowie Vitalfunktionskontrolle.
Sie sichert die ärztliche Behandlung durch vom Hausarzt verordnete Leistungen wie Injektionen, Verbandswechsel und weitere spezialisierte Pflege.
Ja, der Pflegedienst übernimmt die komplette Organisation und Antragstellung für Pflegesachleistungen, Hilfsmittel und Zuschüsse.
Angehörigenschulungen werden gemäß § 45 SGB XI angeboten, um pflegende Familienmitglieder zu unterstützen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI werden individuell an die Bedürfnisse der Pflegeperson angepasst angeboten.