Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Soziale Dienste - gravis vita bietet umfassende ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB V, SGB XI und SGB XII an. Dazu gehören grund- und behandlungspflegerische Maßnahmen, Verhinderungspflege sowie Krankenhausvermeidungspflege zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Spezialisierte Leistungen umfassen die Versorgung bei Injektionen, Verbandswechsel, Katheter- und Stomapflege sowie die Kontrolle vitaler Funktionen. Zusätzlich wird häusliche Krankenpflege organisiert, um ärztliche Behandlungen zu sichern. Angehörigenschulungen und individuelle Betreuungsleistungen runden das Angebot ab. Der Pflegedienst unterstützt bei der Pflegeeinstufung und der Organisation von ergänzenden Hilfsangeboten wie Hausnotruf oder Fahrdienst. Der bürokratische Aufwand wird vollständig übernommen, inklusive Anträgen für Pflegesachleistungen und staatlichen Zuschüssen. Das individuelle Pflegekonzept wird auf die Bedürfnisse der Pflegeperson maßgeschneidert, um eine optimale Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuell zugeschnittene Pflegekonzepte
Pflegepläne, die genau auf die Bedürfnisse der Pflegeperson abgestimmt sind.
Umfassende Unterstützung bei Anträgen
Übernahme des kompletten bürokratischen Aufwands rund um Pflege und Versicherungsleistungen.
Vielseitiges Leistungsspektrum
Grund- und Behandlungspflege, Verhinderungspflege, häusliche Krankenpflege und Betreuung.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Der Pflegedienst betreut alle Pflegegrade von 1 bis 5 gemäß den Pflegeversicherungsleistungen.
Ja, Verhinderungspflege wird nach § 39 SGB XI für die Vertretung pflegender Angehöriger angeboten.
Behandlungspflege umfasst Injektionen, Verbandswechsel, PEG- und Sondenernährung, Katheter- und Stomapflege, Medikamentengabe sowie Vitalfunktionskontrolle.
Sie sichert die ärztliche Behandlung durch vom Hausarzt verordnete Leistungen wie Injektionen, Verbandswechsel und weitere spezialisierte Pflege.
Ja, der Pflegedienst übernimmt die komplette Organisation und Antragstellung für Pflegesachleistungen, Hilfsmittel und Zuschüsse.
Angehörigenschulungen werden gemäß § 45 SGB XI angeboten, um pflegende Familienmitglieder zu unterstützen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI werden individuell an die Bedürfnisse der Pflegeperson angepasst angeboten.