Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Soziale Dienste - gravis vita bietet umfassende ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB V, SGB XI und SGB XII an. Dazu gehören grund- und behandlungspflegerische Maßnahmen, Verhinderungspflege sowie Krankenhausvermeidungspflege zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Spezialisierte Leistungen umfassen die Versorgung bei Injektionen, Verbandswechsel, Katheter- und Stomapflege sowie die Kontrolle vitaler Funktionen. Zusätzlich wird häusliche Krankenpflege organisiert, um ärztliche Behandlungen zu sichern. Angehörigenschulungen und individuelle Betreuungsleistungen runden das Angebot ab. Der Pflegedienst unterstützt bei der Pflegeeinstufung und der Organisation von ergänzenden Hilfsangeboten wie Hausnotruf oder Fahrdienst. Der bürokratische Aufwand wird vollständig übernommen, inklusive Anträgen für Pflegesachleistungen und staatlichen Zuschüssen. Das individuelle Pflegekonzept wird auf die Bedürfnisse der Pflegeperson maßgeschneidert, um eine optimale Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

50 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.

Individuell zugeschnittene Pflegekonzepte

Pflegepläne, die genau auf die Bedürfnisse der Pflegeperson abgestimmt sind.

Umfassende Unterstützung bei Anträgen

Übernahme des kompletten bürokratischen Aufwands rund um Pflege und Versicherungsleistungen.

Vielseitiges Leistungsspektrum

Grund- und Behandlungspflege, Verhinderungspflege, häusliche Krankenpflege und Betreuung.

Leistungsübersicht

  • Behandlungs- und grundpflegerische Leistungen nach SGB
  • Pflegeversicherungsleistungen § 36 SGB XI
  • Pflegegrad 1-5 Versorgung
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Vertretung für pflegende Angehörige
  • Beratungshausbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Krankenhausvermeidungspflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V
  • Grund- und Behandlungspflege als Krankenhausvermeidung und/oder -verkürzung
  • Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungszubereitung, und Toilettengängen
  • Häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V
  • Injektionen s.c. und i.m. – Insulin
  • Anlegen und Wechsel von Verbänden aller Art
  • PEG- und Sondenernährung
  • Versorgung mit Sauerstoffgeräten
  • Katheter- und Stomapflege
  • Medikamentengabe
  • Kontrolle vitaler Funktionen (Blutdruck, Blutzucker)
  • Portversorgung
  • Haushalthilfe gemäß § 38 Abs. 1 SGB V
  • Sozialhilfeleistungen gemäß SGB XII
  • Angehörigenschulungen gemäß § 45 SGB XI
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
  • Organisation und Vermittlung von pflegergänzenden Leistungen wie Hausnotruf, Essenslieferung, Fahrdienst, Einkaufshilfe

Häufig gestellte Fragen

Der Pflegedienst betreut alle Pflegegrade von 1 bis 5 gemäß den Pflegeversicherungsleistungen.

Ja, Verhinderungspflege wird nach § 39 SGB XI für die Vertretung pflegender Angehöriger angeboten.

Behandlungspflege umfasst Injektionen, Verbandswechsel, PEG- und Sondenernährung, Katheter- und Stomapflege, Medikamentengabe sowie Vitalfunktionskontrolle.

Sie sichert die ärztliche Behandlung durch vom Hausarzt verordnete Leistungen wie Injektionen, Verbandswechsel und weitere spezialisierte Pflege.

Ja, der Pflegedienst übernimmt die komplette Organisation und Antragstellung für Pflegesachleistungen, Hilfsmittel und Zuschüsse.

Angehörigenschulungen werden gemäß § 45 SGB XI angeboten, um pflegende Familienmitglieder zu unterstützen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI werden individuell an die Bedürfnisse der Pflegeperson angepasst angeboten.

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