
Sozialstation Liborius Wagner e.V.
Top bewerteter DienstÜber den Pflegedienst
Der Pflegedienst Sozialstation Liborius Wagner e.V. basiert auf einer langjährigen christlichen Tradition der Pflege und Betreuung alter sowie kranker Menschen. Die Sozialstation bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen, die weit über die Grundpflege hinausgehen. Dabei steht die individuelle Zuwendung und das Wahrnehmen der Menschen als Ganzes im Zentrum. Von der Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung bis hin zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden Pflegebedürftige professionell betreut. Die Sozialstation unterstützt bei der Antragstellung und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und berät zu allen Fragen der Pflegegrade und Pflegeleistungen. Als Teil des Caritas-Netzwerks gewährleistet der Pflegedienst eine qualifizierte Versorgung und Begleitung auch in schwierigen Situationen. Pflegekurse für Angehörige sowie Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen runden das Angebot ab.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.
Individuelle Patientenorientierung
Der Pflegedienst sieht den Menschen ganzheitlich und bietet persönliche Begleitung und Beistand.
Kompetente Beratung und Unterstützung
Umfassende Beratung zur Antragstellung, Pflegegraden und Pflegeversicherung inklusive Begleitung beim Widerspruch.
Vielfältige Pflege- und Betreuungsleistungen
Professionelle Versorgung von Grundpflege, Hauswirtschaft bis hin zu Entlastungs- und Verhinderungspflege.
Leistungsübersicht
Qualitätsbewertungen
Gesamtbewertung
Kategorien
Befragung der Kunden
Sehr gut
Pflegerische Leistungen
Gut
Dienstleistung und Organisation
Sehr gut
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Sehr gut
Vergleich mit anderen Anbietern
Sozialstation Liborius Wagner e.V. liegt im Durchschnitt der nahegelegenen Anbieter (Unterschied: 0.1 Punkte).
Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?
Pflegenoten einfach erklärt
Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.
Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.
Bewertete Bereiche
Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?
Sehr gut
Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.
Gut
Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.
Befriedigend
Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.
Mangelhaft Ausreichend
Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.
Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Häufig gestellte Fragen
Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Kranken-kassen (MDK) vor Ort geprüft. Das Begutachtungsinstrument bewertet sechs Bereiche, darunter Mobilität und Selbstversorgung, und ordnet den Pflegebedürftigen einem von fünf Pflegegraden zu.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Der Medizinische Dienst führt anschließend eine Begutachtung durch, auf deren Basis der Pflegegrad entschieden wird.
Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination daraus wählen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem zugeordneten Pflegegrad und umfasst professionelle Pflege, finanzielle Unterstützung und Entlastungsangebote.
Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, etwa bei Krankheit oder Urlaub. Die Pflegekasse übernimmt für bis zu vier Wochen jährlich die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson mindestens sechs Monate gepflegt hat.
Ja, Angehörige können kostenlose Pflegekurse besuchen, erhalten Beratung und können an Gesprächskreisen teilnehmen, um sich auszutauschen und Unterstützung zu erhalten.
Regelmäßige Beratungsbesuche durch die Fachpflegekräfte der Sozialstation gewährleisten Qualität und praktische Unterstützung. Diese Besuche sind je nach Pflegegrad verpflichtend oder freiwillig.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, die Sozialstation bei der Formulierung oder Weiterverfolgung zu kontaktieren.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Entlastungsbeträge für Betreuungsangebote, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege, um sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen zu unterstützen.
Ja, als Selbstzahler können Leistungen aus dem privaten Leistungskatalog genutzt werden, um die Lebensqualität in der eigenen Wohnung zu verbessern.