Über Sozialstation Liborius Wagner e.V.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.
Individuelle Patientenorientierung
Der Pflegedienst sieht den Menschen ganzheitlich und bietet persönliche Begleitung und Beistand.
Kompetente Beratung und Unterstützung
Umfassende Beratung zur Antragstellung, Pflegegraden und Pflegeversicherung inklusive Begleitung beim Widerspruch.
Vielfältige Pflege- und Betreuungsleistungen
Professionelle Versorgung von Grundpflege, Hauswirtschaft bis hin zu Entlastungs- und Verhinderungspflege.
Leistungsübersicht
- Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkauf, Kochen, Reinigung, Wäschepflege)
- Beratung zur Antragstellung und Pflegegradesystem
- Begleitung bei medizinischer Begutachtung durch MDK
- Verhinderungs- und Ersatzpflege
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Beratung zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
- Soziale Sicherung der Pflegeperson
- Angehörigengespräche und Austauschgruppen
Häufige Fragen zu Sozialstation Liborius Wagner e.V.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Kranken-kassen (MDK) vor Ort geprüft. Das Begutachtungsinstrument bewertet sechs Bereiche, darunter Mobilität und Selbstversorgung, und ordnet den Pflegebedürftigen einem von fünf Pflegegraden zu.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Der Medizinische Dienst führt anschließend eine Begutachtung durch, auf deren Basis der Pflegegrad entschieden wird.
Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination daraus wählen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem zugeordneten Pflegegrad und umfasst professionelle Pflege, finanzielle Unterstützung und Entlastungsangebote.
Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, etwa bei Krankheit oder Urlaub. Die Pflegekasse übernimmt für bis zu vier Wochen jährlich die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson mindestens sechs Monate gepflegt hat.
Ja, Angehörige können kostenlose Pflegekurse besuchen, erhalten Beratung und können an Gesprächskreisen teilnehmen, um sich auszutauschen und Unterstützung zu erhalten.
Regelmäßige Beratungsbesuche durch die Fachpflegekräfte der Sozialstation gewährleisten Qualität und praktische Unterstützung. Diese Besuche sind je nach Pflegegrad verpflichtend oder freiwillig.
Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, die Sozialstation bei der Formulierung oder Weiterverfolgung zu kontaktieren.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Entlastungsbeträge für Betreuungsangebote, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege, um sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen zu unterstützen.
Ja, als Selbstzahler können Leistungen aus dem privaten Leistungskatalog genutzt werden, um die Lebensqualität in der eigenen Wohnung zu verbessern.