Leistungen & Schwerpunkte
- Aktivierende Körperpflege
- Mobilisierende Maßnahmen
- Duschen und Toilettengang Begleitung
- Medizinische Versorgung nach Hausarztdelegation
- Wundmanagement
- Palliativversorgung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Mahlzeitenzubereitung und Reinigung
- Betreuung bei Demenz und geistige Aktivierung
- Ersatzpflege als Urlaubsvertretung
- Pflegeberatungsbesuche nach § 37 SGB XI
- Abrechnung mit Krankenkassen
Besondere Merkmale
Ganzheitliche aktivierende Pflege
Die Pflege fördert Selbstständigkeit und Erhalt sozialer Kontakte in vertrauter Umgebung.
Medizinische Versorgung in enger Abstimmung
Fachkräfte für Hygiene, Wundmanagement und Palliativpflege gewährleisten qualifizierte Betreuung.
Urlaubsvertretung und Pflegeberatung
Ersatzpflege und gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung sichern kontinuierliche Versorgung und Pflegegeldanspruch.
Über Sozialstation Weil der Stadt
Preise
Hinweis: Die angegebenen Preise sind geschätzte Eigenanteile und dienen Ihrer Orientierung. Je nach individueller Situation und Pflegekasse kann der tatsächliche Betrag abweichen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
Häufige Fragen zu Sozialstation Weil der Stadt
Die aktivierende Pflege fördert die Selbstständigkeit durch Körperpflege, mobilisierende Maßnahmen sowie Unterstützung beim Duschen und Toilettengang.
Die medizinische Versorgung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hausarzt, einschließlich Hygiene, Wundmanagement und Palliativversorgung.
Ersatzpflege ist eine Urlaubsvertretung, die pflegende Angehörige entlastet und ermöglicht, dass Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Ja, die Sozialstation Weil der Stadt übernimmt die Abrechnung direkt mit allen Krankenkassen für ihre Kunden.
Die Betreuung umfasst geistige Aktivierung, gemeinsame Spaziergänge und betreuerische Aspekte zur Entlastung der Angehörigen.
Der Pflegedienst führt den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch durch, um den Anspruch auf Pflegegeld sicherzustellen.
Unverbindlich Anfragen
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Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026
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