Über wir für pänz e. V.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Umfassende Kinderkrankenpflege
Professionelle Versorgung schwerkranker und pflegebedürftiger Kinder direkt im familiären Umfeld.
Individuelle Familienberatung
Bedarfsgerechte Beratung und Betreuung angepasst an die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Familien.
Vielfältige Inklusionsangebote
Schul- und Kita-Begleitung sowie inklusive Fördergruppen für eine bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Leistungsübersicht
- Ambulante Kinderkrankenpflege
- Ambulant Betreutes Wohnen für Eltern mit Behinderung
- Ambulante Palliativversorgung für Kinder
- Beratungszentrum für Familien und Fachkräfte
- Eingliederungshilfen und Schul- bzw. KiTa-Begleitung
- Eltern-Kind-Gruppen
- Freizeitangebote und pädagogische Projekte
- Familienunterstützende Hilfen
- Fortbildungen für Fachkräfte
- Betreuung von Familien in Krisensituationen
- Individuelle Pflege- und Fördermaßnahmen
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Gute Fachliche Beratung. VIlen Dank an das Tim, vor allem vom Timo. ;)
Häufige Fragen zu wir für pänz e. V.
Der Pflegedienst bietet ambulante Kinderkrankenpflege, ambulant betreutes Wohnen für Eltern mit Behinderung, ambulante Palliativversorgung, Beratung für Familien und Fachkräfte sowie Schul- und KiTa-Begleitung.
Es erfolgt eine professionelle Pflege im häuslichen Umfeld, Beratung zur Beantragung von Hilfen, Koordination von Unterstützungsleistungen sowie praktische Hilfe im Alltag und psychosoziale Begleitung.
Beratungsangebote richten sich an Eltern, Angehörige, Fachkräfte und Betroffene, die Unterstützung zu Themen rund um Kinder, Gesundheit, Krankheit und Behinderung suchen.
Durch ein umfassendes Einarbeitungskonzept, regelmäßige Fallbesprechungen, externe Supervision und kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätsstandards wird eine hohe Versorgungsqualität gewährleistet.
Ein formloser Antrag beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt genügt, ggf. ergänzt durch eine ärztliche Diagnose. Das Amt prüft dann die Teilhabebeeinträchtigung und bewilligt die Maßnahme.